Wikimedia Deutschland/Satzung/English

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Dies ist der Versuch einer vorläufigen Übersetzung. Es darf kollektiv dran gearbeitet werden

Contents

[edit] Preamble

Präambel
» ... so that the work of centuries past will not be useless for the centuries to come; so that our grandchildren are not only more educated, but also more virtuous and happier, and that we don't die without having achieved something for humankind. «
Denis Diderot
» ... damit die Arbeit der vergangenen Jahrhunderte nicht nutzlos für die kommenden Jahrhunderte gewesen sei; damit unsere Enkel nicht nur gebildeter, sondern gleichzeitig auch tugendhafter und glücklicher werden, und damit wir nicht sterben, ohne uns um die Menschheit verdient gemacht zu haben.«
Denis Diderot

Knowledge has always been a decisive factor for the social, cultural and scientific development of humankind, and now that we are on the path to a global society of knowledge it becomes more and more imporatant to every single person. On this background, free access to knowledge becomes a human right.

Wissen ist seit jeher ein wesentlicher Faktor für die soziale, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklung der Menschheit, und spätestens seitdem wir uns auf dem Weg in eine globale Wissensgesellschaft befinden, wird es auch für den Einzelnen immer bedeutender. Vor diesem Hintergrund wird der freie Zugang zu Wissen zu einem Menschenrecht.

Over centuries knowledge was kept imprisoned by rulers and abused as an instument of power. Only with the enlightenment it was freed from these clutches, not least by Denis Diderot and Jean d'Alembert, whose Encyclopédie was a significant contribution to this. From this time onward it was only the cost of distribution which kept knowledge un-free; and in the digital age it is the legitimate interests of authors and copyright holders.

Über Jahrhunderte wurde Wissen von Herrschenden gefangen gehalten und als Machtinstrument missbraucht. Erst mit der Aufklärung wurde es aus dieser Umklammerung befreit - nicht zuletzt durch Denis Diderot und Jean d'Alembert, die mit ihrer Encyclopédie einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben. Waren es fortan noch die mit der Vervielfältigung verbundenen Kosten, die das Wissen unfrei machten, sind es im digitalen Zeitalter in erster Linie die berechtigten Interessen der Autoren sowie der Inhaber von Verwertungsrechten.

The purpose of Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens is to find the answer to the question how knowledge can be ultimately freed and therefore accessible for all human beings.

Ziel von Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens ist es, Antworten auf die Frage zu finden, wie das Wissen endgültig befreit und damit allen Menschen dauerhaft zugänglich gemacht werden kann.

[edit] § 1 Name, place of residence, and fiscal year

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) The association is named "Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens" ("Wikimedia Germany - Association for the advance of free knowledge"). It is refered to in the following text as "Verein".

(1) Der Verein führt den Namen "Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens" - im Folgenden "Verein" genannt.

(2) The Verein will have its place of residence in Berlin and is to be registered at the register of associations at the local court in Berlin-Charlottenburg; that followed he should bear the appendix "e. V." (registered association).

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und soll beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen werden; er soll dann den Zusatz "e. V." tragen.

(3) The fiscal year is equivalent to the calendar year.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

[edit] § 2 Aims and duties

§ 2 Ziele und Aufgaben

(1) The purpose of the Verein is to support the creation, collection and distribution of Open Content in a non-profit way, to support the equal opportunity to access to knowledge and the education. In terms of the Verein Open content is all work that have been placed by their creators under a license that allows everybody to distribute these works for free and to modify these works.

(1) Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung Freier Inhalte (engl. Open Content) in selbstloser Tätigkeit zu fördern, um die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und die Bildung zu fördern. Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.

(2) For collection and distribution of Open Content, Wikis are supposed to be used predominantly yet not exclusively. Wikis are software systems accessible via the Internet which let their users both access and modify content, thus enabling the joint creation of such content. The most prominent example of this principle is the free encyclopedia "Wikipedia" initiated by Larry Sanger and Jimmy D. Wales which is operated by the Wikimedia Foundation.

(2) Bei der Sammlung und Verbreitung der Freien Inhalte sollen in erster Linie, aber nicht ausschließlich, Wikis zum Einsatz kommen. Wikis sind über das Internet zugängliche Softwaresysteme, die Nutzern sowohl den Zugriff auf Inhalte als auch ihre Veränderung gestatten und so die gemeinschaftliche Schaffung derselbigen ermöglichen. Prominentestes Beispiel für dieses Prinzip ist die von Larry Sanger und Jimmy D. Wales initiierte und von der Wikimedia Foundation betriebene freie Enzyklopädie "Wikipedia".

(3) The Verein shall take the responsiblities of a section (Local Chapter) of the Wikimedia Foundation Inc. (Florida, USA). The Verein's independence is not affected by this. The Wikimedia Foundation acts as the umbrella organization for all national Wikimedia sections, it coordinates the activities according to the Verein's purpose within the internactional sector and it manages the name Wikimedia as well as the names of the various international Wikimedia projects.

(3) Der Verein soll die Aufgaben einer Sektion (engl. Local Chapter) der Wikimedia Foundation Inc. (Florida, USA) wahrnehmen. Die Unabhängigkeit des Vereins ist hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Wikimedia Foundation fungiert als Dachorganisation aller nationalen Wikimedia-Sektionen, koordiniert die dem Vereinszweck entsprechenden Aktivitäten im internationalen Sektor und verwaltet den Namen Wikimedia sowie die Namen der verschiedenen internationalen Wikimedia-Projekte.

(4) The Verein's purpose is to be pursued by:

  • the operation and the funding of operation of online systems for creation, collection and distribution, respectively, of Free Content. The main focus lies on the several international Wikimedia projects.
  • the distribution and support of distribution of Free Content by other means, e.g., in digital or printed form, with focus on the contents of the international Wikimedia projects.
  • the acquisition, making available und distribution of information and public relations work relating to Free Content, Wikis and the various Wikimedia projects, through events or information literature.
  • resolving scientific, social, cultural and legal questions relating to Free Content and Wikis, e.g. with expert opinions, surveys, and awarding of scholarships.
(4) Dem Zweck des Vereins sollen namentlich dienen:
  • der Betrieb und die finanzielle Förderung des Betriebs von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung bzw. Verbreitung Freier Inhalte. Der Schwerpunkt soll dabei auf den verschiedenen internationalen Wikimedia-Projekten liegen.
  • die Verbreitung und die Förderung der Verbreitung Freier Inhalte auf anderen Wegen, zum Beispiel in digitaler oder gedruckter Form, mit Schwerpunkt auf den Inhalten der verschiedenen internationalen Wikimedia-Projekte.
  • die Beschaffung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Freie Inhalte, Wikis und den verschiedenen Wikimedia-Projekten. Dies soll beispielsweise durch Veranstaltungen oder Informationsmaterial geschehen.
  • die Klärung wissenschaftlicher, sozialer, kultureller und rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Freien Inhalten und Wikis zum Beispiel durch Gutachten, Studien und Vergabe von Stipendien.

(5) The Verein may collect funds for or transfer them to other tax-exempt corporations or corporations under public law, if they are used exclusively for the purposes mentioned above, and it may hold shares or be a member of such corporations.

(5) Der Verein kann Mittel, sofern sie ausschließlich für oben genannte Zwecke verwendet werden, auch für andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des Öffentlichen Rechts beschaffen und an sie weiterleiten sowie sich an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder deren Mitglied werden.

(6) The Verein persues only and exclusively directly non-profit aims as stated in the passage about "tax privileged aims" of the fiscal code. It is selfless and its aims are primarily non-profit.

(6) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.

(7) Funds of the Verein can only be used for purposes stated in this statutes. Its members do not, as members, get any financial benefits from the Verein's funds. No person may benefit through spendings which are not necessary for the promotion of its aims or through disproportionally high payments.

(7) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

[edit] § 3 Membership

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Every individual and legal entity can become a member.

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

(2) The Verein consists of active members, sustaining members and honorary members.

(2) Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.

(3) Every individual entity, who wants to work actively in the Verein or in one of the projects supported by the Verein, can become an active member. Every individual or legal entity, that not wants to work actively but wants to promote and to support the aims of the Verein, can become a sustaining member.

(3) Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die im Verein oder einem von ihm geförderten Projekt aktiv mitarbeiten möchte. Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zwar nicht aktiv betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützten möchte.

(4) Individual entities can become honorary members if they rendered the Verein a great service. A decision of the general meeting is necessary.

(4) Zum Ehrenmitglied können natürliche Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

[edit] § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Members are entitled to participation in the Verein's activities. They are further entitled to file motions with the managing board and the general meeting.

(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

(2) Members are obliged to support the Verein and its purpose in a proper way - in public as well - and to pay the contributions as defined in the contribution by-laws on time. They are also obliged to report changes in their postal address, e-mail or bank account immediately. If a member doesn't do so, he/she will be responsible for consequences that arise from this omission and indemnifies the Verein from liability.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

(3) Aktive Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie das Antrags-, Stimm- und Rederecht auf Mitgliedsversammlungen.

(4) Fördermitglieder besitzen das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

(5) Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit und haben ansonsten die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder.

[edit] § 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen. Der abgelehnte Antragsteller kann die Mitgliedsversammlung anrufen, abschließend über seinen Mitgliedsantrag zu entscheiden.

(2) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.

(3) Der Austritt muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

(4) The expulsion of a member with immediate effect and for important reasons can be declared if the member knowingly violates the bylaws, regularities, the general objectives of the bylaws or the interests of the verein. The expulsion is decided by the board with two-thirds majority. Two weeks before the decision, the member obtains opportunites to speak u p against the accusations. If wanted, the expelled member has the opportunity to to enter an objection at the next general assembly. In this case the general assembly comes to a terminating decision.

(4) Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit zweidrittel Stimmenmehrheit. Vor dem Beschluss ist dem Mitglied unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Auf Wunsch erhalten ausgeschlossene Mitglieder die Gelegenheit, auf der dem Vereinsausschluss folgenden Mitgliederversammlung Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung abschließend.

(5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

(6) Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Mindestabstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden. Die zweite Mahnung muss schriftlich erfolgt sein. Nach Verstreichen einer Erklärungsfrist von drei Monaten endet die Mitgliedschaft automatisch. Die Frist beginnt mit dem Absenden der zweiten Mahnung.

[edit] § 6 Membership fee

§ 6 Mitgliedsbeiträge

The general meeting issues fee rules on annual membership fee, admission fee and other fees.

Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

[edit] § 7 Parts of the associaton

§ 7 Organe des Vereins

Parts of the associaton are:

  1. the general meeting
  2. the managing committee

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand.

[edit] § 8 General Assembly

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) The supreme organ of the association is the general assemly of its members. The general assembly has the power to decide about fundamental questions and matters of the the association. In particular, the following matters are its responsibilities:

  • to elect the Board and the accounts inspector,
  • to decide about the charter, changes in the charter and dissolution of the association,
  • to receive and to advise the annual report,
  • to discharge the Board and the treasurer,
  • to debate and to decide on current motions,
  • to authorize all rules of procedure in the domain of the association,
  • to pass resolutions on membership fees,
  • to decide on raising of credit in excess of 2.000 Euros.
(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat über grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten des Vereins zu beschließen. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • Den Vorstand sowie die Kassenprüfer zu wählen,
  • Über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
  • Die Jahresberichte entgegen zunehmen und zu beraten,
  • Den Vorstand sowie den Schatzmeister zu entlasten,
  • Über vorliegende Anträge zu beraten und zu beschließen,
  • Genehmigungen aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
  • Beschlüsse zur Beitragsordnung,
  • Aufnahme von Darlehen ab 2.000 Euro zu beschließen.

(2) The general assembly has to be convened by the board once a year. It must take place during the first half term. The invitation has to be sent out in written form or by email at least six weaks before the assembly takes place. The agenda/ order of the day including all motions has to be attached. Objections against the agenda or the proposal of a candidate as well as own motions have to be submitted to the board until four weeks before the general assembly.

(2) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Sie muss im ersten Halbjahr des Jahres liegen. Die Einladung muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung und bereits vorliegender Anträge, erfolgen. Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein.

Bei Wahlen, Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung ist den Mitgliedern die Möglichkeit der Fernwahl zu geben. Die Unterlagen für diese Fernwahl sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zu verschicken. Ihnen ist auch der Geschäftsbericht und der Finanzbericht beizufügen.

(3) Spätere Anträge (jedoch keine Satzungsänderungen und auch keine Änderungen der Beitragsordung) - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).

(4) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder, jedoch mindestens 10 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.

(5) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll ist den Mitgliedern unmittelbar nach der Unterzeichnung zugänglich zu machen. Es wird gültig, wenn binnen sechs Wochen nach der Mitgliederversammlung kein Einspruch von einem Mitglied des Vorstands oder der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde.

[edit] § 9 Voting rights/ quorum

(1) Every member that has voting right has one vote. This vote is not transferable.

(2) Every general assembly that has been properly convened is a quorum.

(3) The general assembly makes it's decisions with simple majority. If there is equality of votes, the motion is rejected.

(4) For amendments of the statutes or the rescission of the Verein a two-thirds majority is necessary.

=== § 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit ===

(1) Jedes stimmberechtigtes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

(2) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

(3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

(4) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

[edit] § 10 Board

(1) The board consists of

  • a president
  • a vice president
  • a treasurer
  • a secretary
  • up to six assessors

[edit] § 10 Vorstand

(1) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Erster Vorsitzender
  • ein Zweiter Vorsitzender
  • ein Schatzmeister
  • ein Schriftführer
  • bis zu sechs Beisitzer


(2) Die Amtszeit des alten Vorstands endet jeweils am 1. August des Jahres, in dem die Wahl des neuen Vorstands erfolgt ist. Die Wahl hat spätestens 30 Tage vor Ende der Amtszeit zu erfolgen. Dem neu gewählten Vorstand ist bis zur Amtsübernahme Einblick in die Geschäfte des amtierenden Vorstands zu geben, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten.

(3) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstände gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Für bestimmte Rechtsgeschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bei der Erledigung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins kann durch Vorstandsbeschluss einem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsvollmacht erteilt werden.

(4) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Abstimmung teilnimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt. Dieses Protokoll ist den Mitgliedern spätestens zwei Monate nach Beschluss zugänglich zu machen.

(5) Scheidet ein Vorstandsmitglied nach §26 BGB vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, rückt ein Beisitzer nach. Die Reihenfolge, in der die Beisitzer nachrücken sollen, wird bei deren Wahl festgelegt. Der nachrückende Beisitzer ist für die restliche Amtszeit Mitglied des Vorstands gem. §26 BGB. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung für die Nachwahl einzuberufen.

(6) Der Vorstand wird ermächtigt, solche Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die das Registergericht oder die Finanzbehörden aus vereins- oder steuerrechtlichen Gründen fordern. Über entsprechende Änderungen sind die Mitglieder spätestens auf der folgenden Mitgliederversammlung zu informieren.

(7) Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

[edit] § 11 Kassenprüfer

Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.

[edit] § 12 Auflösung des Vereins

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.

(2) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.

[edit] §13 Schiedsvereinbarung

Die anliegende Schiedsvereinbarung ist Bestandteil dieser Satzung.