Talk:Außerordentliche Mitgliederversammlung 2011/S 2

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Stellungnahme des Vorstands?[edit]

Ich möchte darauf hinweisen, dass Anträge von Mitgliedern keine Stellungnahme des Vorstands benötigen, das ist rechtlich unbedeutend. Anträge sind so zu veröffentlichen, wie es der Antragsteller jeweils eingebracht hat. Der Vorstand hat gegenüber Anträgen zur Mitgliederversammlung keine Sonderposition, er tritt auch zu keinem Zeitpunkt als Organ auf. Im Gegenzug müsste auch bei einem Antrag des Vorstands für die Mitgliederversammlung (es gibt im Grunde gar keinen Antrag des Vorstands, wenn dann nur durch Mitglieder, und dies persönlich!) die Stellungnahme jedes einzelnen Mitglieds ermöglicht werden. --Hubertl 08:01, 29 December 2010 (UTC)[reply]

Diesen Standpunkt kann man sicher vertreten, muss man aber nicht. Der Vorstand trägt eine Verantwortung dem Verein gegenüber, der er nicht gerecht wird, wenn er sich zu Vorschlägen, Anträgen, Ideen, etc. nicht äußert, also an vereinsinternen Diskussionen gar nicht teilnimmt. Ganz im Gegenteil berät, beschließt und äußert er sich umfassend zu diesen Themen, wie es auch die Vereinsgeschäftsordnung vorsieht. Seine besondere Stellung ergibt sich dabei auch schon aus seiner Natur als einzig repräsentatives Organ des Vereins. sebmol ? 12:16, 29 December 2010 (UTC)[reply]
lb Sebastian, bitte trenne die Ebenen, du hast schon in deinem Mail unzulässig die GO zitiert. Es ist - wie in der GO auch festgeschrieben - nicht Aufgabe des Vorstands, als Exekutivorgan Anträge zur Mitgliederversammlung zu kommentieren. Dies wäre nur dann notwendig, wenn ein Antrag eindeutig gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder sittenwidrig wäre, und somit ein Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrund gegeben sein könnte. Rein formal ist es ausreichend, wenn der Vorstand hergeht, und die Korrektheit des Einbringens des Antrags prüft. Nicht jedoch inhaltlich als "Vorstand" beurteilt. Diese Beurteilung steht nur den Mitgliedern zu, in letzter Konsequenz werden sie diesen Antrag ablehnen oder annehmen. Somit aber auch jedem einzelnen Vorstandsmitglied als Person, nicht als Organ. Wie auf der Antragseite zu sehen, stellt der Absatz:"Stellungnahme des Vorstands" aus meiner Sicht eine Erweiterung des Antrags dar. Hätte es der Antragsteller so haben wollen, er hätte sicher diese Ergänzung selbst eingebracht. --Hubertl 01:22, 30 December 2010 (UTC)[reply]