WMF-Richtlinie zu globalen Ausschlüssen/Verfahren
Dies ist eine Liste der üblicherweise befolgten Prozesse gemäß der WMF-Richtlinie zu globalen Ausschlüssen.
Globales Ausschlussverfahren der WMF
Obwohl die konkreten Abläufe je nach Einzelfall variieren, unterliegt der weltweite Überprüfungsprozess für Ausschlüsse der Foundation einigen einheitlichen internen Protokollen und Richtlinien. Kurz gesagt umfasst dies die folgenden Schritte:
1. Bestätigung
Sobald eine Anfrage für eine globaler Ausschluss eingeht, wird diese von einem Mitglied des Support & Safety Team der Foundation bestätigt.
2. Priorisieren
Anschließend wird die Anfrage in eine interne Warteschlange/Liste von Community-Anfragen aufgenommen und nach Dringlichkeit im Vergleich zu anderen offenen Angelegenheiten sowie nach den Auswirkungen auf einzelne Mitwirkende der Wikimedia-Projekte oder die Projekte insgesamt priorisiert.
3. Bewertung
Die Details der Anfrage werden von der Interessensvertretung der Community im Rahmen eines ausführlichen Untersuchungsverfahrens geprüft. Dieser Verfahrensschritt kann längere Zeit in Anspruch nehmen und die Kontaktaufnahme mit dem ursprünglichen Melder oder anderen Betroffenen sowie die Überprüfung von Websites, Veröffentlichungen und anderen Quellen der Foundation umfassen. In der Regel wird ein Mitglied der Interessenvertretung mit der Leitung des Verfahrens beauftragt, weitere Mitglieder können jedoch unterstützen.
4. Überprüfung
Sobald die Bewertung durch ein Mitglied der Interessenvertretung mit einer Empfehlung für geeignete Maßnahmen abgeschlossen ist, wird sie nacheinander von den folgenden Personen geprüft, die gegebenenfalls weitere Recherchen anfordern oder eine Diskussion über Änderungen des empfohlenen Vorgehens eröffnen können:
- Teamleiter/in Trust and Safety,
- Direktor/in Support & Safety,
- Leiter/in Community Engagement.
Wenn keine Einigung über Änderungen des Vorgehens erzielt werden kann, werden Divergenzen vermerkt und in der Dokumentation zur Überprüfung durch die nächsthöhere Ebene erläutert.
5. Empfehlung: Keine Maßnahmen
Wenn die Empfehlung lautet, keine Maßnahmen zu ergreifen, und alle Beteiligten zustimmen, kann das Prüfverfahren hier beendet werden. Die Fallakten werden zusammen mit der Begründung für das Nicht-Ergreifen von Maßnahmen für den Fall weiterer Entwicklungen aufbewahrt.
6. Empfehlung: Maßnahmen
Wurde eine Maßnahme empfohlen, sei es ein globaler Ausschluss oder eine andere, wird der Prüfprozess an den General Counsel oder dessen Beauftragten weitergeleitet. Der General Counsel kann zusätzliche Recherchen anfordern oder Änderungen des Vorgehens empfehlen. Die empfohlene Maßnahme wird nur mit Zustimmung des General Counsel umgesetzt.
7. Mitteilung an die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird stets vor Ergreifung von Maßnahmen benachrichtigt und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung wird jedoch nur in besonders komplexen Fällen oder wenn die angemessene Vorgehensweise unklar ist, eingeholt. Gegebenenfalls wird auch das Kommunikationsteam benachrichtigt.
8. Umsetzung
Sobald alle relevanten Personen konsultiert wurden, wird die vom General Counsel (oder dessen Beauftragten) und dem Leiter des Community Engagement genehmigte Empfehlung umgesetzt.
Eine sehr allgemeine Beschreibung des oben beschriebenen Prozesses ist auch auf der Seite Office Actions/Verfahren enthalten.
Eine sehr allgemeine Beschreibung des oben beschriebenen Prozesses ist auch auf der Seite Office Actions/Verfahren enthalten.