Wikimedia Deutschland/Ämter und Kandidaturen/Fragen und Antworten

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Auf dieser Seite sind Antworten auf häufige Fragen zu den Wahlen der Kassenprüferinnen und Kassenprüfern zu finden.

Über das Amt[edit]

Wann sind die Wahlen und wie viele Ämter stehen dort zur Wahl?[edit]

Die Wahlen finden auf der 24. Mitgliederversammlung am 16. Juni 2019 in Berlin statt. Alle Mitglieder, die nicht vor Ort an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, können im Vorfeld ihre Stimme per Fernwahl abgeben. Gewählt werden zwei der vier Kassenprüferinnen und Kassenprüfer.

Welche Aufgaben haben die Kassenprüferinnen und Kassenprüfer?[edit]

Die Kassenprüferinnen und Kasssenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Sie berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung.

Wie lang dauert eine Amtszeit?[edit]

Die Amtszeit dauert zwei Jahre.

Welche Erfahrungen und Kompetenzen sollten Kandidatinnen und Kandidaten mitbringen?[edit]

Kandidatinnen und Kandidaten sollten idealerweise über mindestens eine der folgenden Kompetenzen verfügen:

  • Praktische Erfahrungen mit doppelter Buchführung – gerne aus der Perspektive der Steuerberatung, des Controllings, der Wirtschaftsprüfung etc.
  • Praktische Erfahrungen im Bereich Compliance und Risikomanagement
  • Allgemeine Kenntnisse der Besteuerung von Körperschaften sowie speziell der abgabenrechtlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine

Eine kaufmännische Ausbildung oder das Studium der Wirtschaftswissenschaften ist von Vorteil, aber nicht notwendig.

Wie groß ist der Arbeitsaufwand?[edit]

Die Kassenprüfung findet einmal im Jahr an einem Wochenende im Frühjahr statt. Anschließend erstellen die Kassenprüfer/innen einen Bericht und stellen diesen auf der folgenden Mitgliederversammlung vor. Im Zeitraum vor und nach der Kassenprüfung gibt es meist einen stärkeren Austausch der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer untereinander sowie mit Geschäftsstelle und Schatzmeister/Schatzmeisterin.

Warum lohnt es sich, Kassenprüferin oder Kassenprüfer zu sein?[edit]

Die Kassenprüferinnen und Kassenprüfer sind in unserem Verein für die Überwachung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung zuständig. Als Beauftragte der Mitgliederversammlung tragen sie dazu bei, dass die Mitglieder über die korrekte Verwendung der Vereinsgelder aufgeklärt werden.

Werde ich für die Ausübung eines Amts bezahlt?[edit]

Nein. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt und daher nicht vergütet.

Werden die Kosten erstattet, die mit der Ausübung des Amtes anfallen?[edit]

Ja, sämtliche Kosten, die im Rahmen der Amtstätigkeit anfallen (z.B. Kosten für Reisen und Unterkunft), werden vom Verein getragen. Details hierzu finden sich in der Reisekostenordnung.

Hafte ich für eventuelle Fehler?[edit]

Die Haftung von Amtsträgern des Vereins erstreckt sich grundsätzlich nur auf die originären Aufgaben der jeweiligen Ämter, wie sie in der Satzung und der Geschäftsordnung festgelegt sind. Die Haftung der der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer ist dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außerdem besteht eine Versicherung.

Kandidaturen[edit]

Wer darf kandidieren?[edit]

Kandidieren dürfen alle aktiven Vereinsmitglieder. Ausgeschlossen von einer Kandidatur sind Beschäftigte des Vereins sowie ehemalige Beschäftigte, wenn das Ende ihres Beschäftigungs­verhältnisses am Tag der Wahl noch nicht ein Jahr zurückliegt.

Ich bin kein aktives Mitglied – kann ich trotzdem kandidieren?[edit]

Nein, nur aktive Vereinsmitglieder können kandidieren. Bis zum 18. Mai 2019 konnte für die anstehenden Wahlen ein Statuswechsel vom Fördermitglied zum aktiven Mitglied oder die Neuaufnahme als aktives Mitglied beantragt werden.

Wann ist die Kandidaturfrist?[edit]

Die Frist für Kandidaturen ist am Samstag, den 18. Mai 2019 abgelaufen.

Was muss ich tun, um zu kandidieren?[edit]

Siehe dazu den Abschnitt Kandidatur einreichen auf der Hauptseite.

Wie sollen die Selbstvorstellungen gestaltet sein?[edit]

Die Selbstvorstellung dient dazu, dich vor dem Start der Fernwahlen bei den Wählerinnen und Wählern bekannt zu machen und diese davon zu überzeugen, dich zu wählen. Wie du die Selbstvorstellung dafür hinsichtlich Form und Inhalt gestaltest, steht dir frei. Einzige Vorgabe ist, uns die Vorstellung bis zum 18. Mai 2019 im PDF-Format zuzuschicken. Bitte hebe am Anfang deiner Selbstvorstellung aber deinen vollen Namen in größerer Schrift hervor, damit die verschiedenen Kandidaturen gut voneinander abgegrenzt werden können: Die PDF-Vorstellungen aller Kandidatinnen und Kandidaten werden dann vor Wahlbeginn in einem Sammeldokument an die Mitglieder geschickt und im Vereinsforum veröffentlicht.

Beispiele für Selbstvorstellungen zu den Wahlen auf der 23. Mitgliederversammlung findest Du im Vereinsforum (einmalige Registrierung erforderlich). Wenn Du noch Fragen zu der Selbstvorstellung hast, schreibe eine E-Mail an mv@wikimedia.de.

Was sollte ich sonst noch vor einer Kandidatur wissen?[edit]

Die Kassenprüferinnen und Kassenprüfer unterliegen der Geschäftsordnung für Interessenkonflikte. Die Ordnung sollte daher vor einer Kandidatur gelesen werden und bekannt sein.

Weitere Fragen und Kontakt[edit]

Wenn Du weitere Fragen hast, die in den Fragen und Antworten oben noch nicht beantwortet sind, schicke eine E-Mail an mv@wikimedia.de.