Wikimedia Deutschland/Wahlprüfsteine/Berlin 2011
Dazugehöriges Blogposting (deutsch) im Blog von Wikimedia Deutschland.
Antworten auf die Wahlprüfsteine
[edit]Regieren und Verwaltungshandeln
[edit]Wikis als Kontrollinstrumente
[edit]Die Leistungsfähigkeit kollaborativer Arbeitsplattformen wie Wikis wird in jüngerer Zeit auch durch das gemeinschaftliche Aufdecken wissenschaftlicher Täuschungsversuche demonstriert. GuttenPlagWiki, VroniPlag und andere Seiten tragen mit ihrer intensiven Recherche zu einer stärkeren sozialen Kontrolle des Politikbetriebs bei. Beobachter sprechen bereits von einer „fünften Gewalt“, die arbeitsteilig zu den etablierten Massenmedien zu einer erhöhten Aufklärungsquote führe.
Frage 1: Welche weiteren Anwendungsfelder für solche kollaborativen Plattformen im politischen Betrieb sehen Sie? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Ein weiteres positives Beispiel stammt aus Großbritannien, wo über eine Plattform die Ausgabenbelege von Abgeordneten überprüft wurden und damit eine Reihe von Rücktritten von Abgeordneten wegen missbräuchlicher Kostenerstattungen verursacht wurden. Im Rahmen der grünen Open-Data-Strategie (siehe Antworten zu den Fragen 2. und 3.) ergeben sich besonders interessante Anwendungsmöglichkeiten wo Wikis genutzt werden können, bspw. zur Untersuchung öffentlicher Geldströme für Subventionen und Zuwendungen. Außerdem ließen sich auch die Nebeneinkünfte von Abgeordneten und SenatorInnen untersuchen. Besonders interessant fänden wir auch ein Wiki zur Untersuchung der Besetzung von Aufsichtsrats-, Vorstands- und Geschäftsführerposten in öffentlichen Betrieben nach Parteibüchern. Gemeinschaftsplattformen können aber auch jenseits der skandalträchtigen Aufklärungsarbeit von großem gesellschaftlichen Nutzen sein, wie Angebote wie die App wheelmap.org, über die Orte nach dem Grad ihrer Barrierefreiheit gesammelt und bewertet werden können, zeigen. Im Rahmen des grünen Wahlkampfes bieten wir über gruene-berlin.de und über eine I-Phone-App ein Tool an, mit dessen Hilfe unter dem Motto: „Da müssen wir ran!“ interessierte Menschen Orte markieren können, um so auf ein Problem zu verweisen, dem sich die Politik annehmen sollte. Andere Nutzerinnen und Nutzer können die Einträge kommentieren. Die grünen Kandidatinnen und Kandidaten für das Abgeordnetenhaus und für das Amt der BezirksbürgermeisterInnen sind bemüht, innerhalb kurzer Zeit zu antworten. Solche Anwendungen sind auch für den öffentlichen Kontakt zwischen BürgerInnen und Verwaltung denkbar, z. B. nach dem Vorbild des brandenburgischen „maerker“, wo Straßenschäden usw. an die Ordnungsämter gemeldet werden können. |
CDU | Diese Auffassung teilen wir nicht. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Web 2.0 viele Möglichkeiten zum Informationsaustausch und Wissenstransfer bietet. Insbesondere die Plattform Wikipedia wird vielfach genutzt und findet im Hinblick auf Recherchen ohne tiefgründigen wissenschaftlichen Anspruch in der Gesellschaft breite Akzeptanz. Kritisch sehen wir jedoch alle Formen von persönlicher Diskriminierung, Vorverurteilung sowie Stigmatisierung. Es muss gesellschaftlicher Konsens in unserem Rechtsstaat sein, dass es staatliche Organe gibt, die Missstände und Missbräuche feststellen, aufklären und die dann im Rahmen einer ordentlichen Gerichtsbarkeit beschieden werden. Ein öffentliches an den Pranger stellen darf nicht zum Grundsatz unseres Rechtsstaates werden. |
FDP | Wikis können ein sinnvolles Mittel sein, um bürgerschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Anregungen und Vorschläge, welche durch die gemeinschaftliche Arbeit an solchen Beteiligungsinstrumenten entstehen, können in den parlamentarischen Prozess einfließen. Auch Haushaltsentwürfe könnten auf kooperativen Plattformen begleitet werden. Kooperative Plattformen sind ein Mittel, um dem grassierenden politischen Desinteresse, insbesondere bei jüngeren Menschen, entgegenzuwirken. |
Die Linke | DIE LINKE sieht Anwendungsmöglichkeiten kollaborativer Arbeitsplattformen u.a. in folgenden Bereichen:
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Piratenpartei | Ein Grundsatz der Demokratie ist es, die Kontrolle der gewählten Abgeordneten auf jeder Ebene durch die Bürger zu gewährleisten. Mithilfe von Wikis und anderen vergleichbaren Plattformen ist es gelungen, über das Wirken der Abgeordneten eine höhere Transparenz zu erreichen. Die PIRATEN Berlin wollen eine transparente Politik im Abgeordnetenhaus, in der Senatsverwaltung und in den Bezirksverwaltungen. Wir werden Maßnahmen umsetzen, die das Nachvollziehen des Handelns und Wirkens der gewählten Vertreter zulassen. Unsere Forderungen nach Transparenz lt. unserem Wahlprogramm http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/06/wahlprogramm-2011-transparenz/ werden zurzeit nicht umgesetzt, so dass wir bis zur Umsetzung andere Mittel und Wege finden müssen, eine Transparenz zu erreichen, die die Kontrollfunktion der Bürger zulässt. Auch bei Erreichen unserer Ziele ist eine stetige Kontrolle erforderlich, die unseres Erachtens von möglichst vielen unabhängigen Plattformen erfolgen muss.
Als Anwendungsfeld für Wikis sehen wir u.a.
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SPD | Die Nutzung von kollaborativen Plattformen hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen, auch in der politischen Arbeit. Erst vor kurzem hat die Enquete Kommission "Internet und Gesellschaft" entschieden den 18. Sachverständigen stärker in ihre Arbeit einzubeziehen und will dabei auf die kollaborative Plattform "Adhocracy" zurückgreifen. Auch die SPD versucht offene Plattformen in die politische Arbeit einzubeziehen. So kann zum Beispiel gerade jeder auf onlineantrag.spd.de/ seine Vorschläge für einen Antrag der SPD zum Thema "Arbeit und Wirtschaft in der digitalen Welt" einbringen. Die SPD wird auch in Zukunft verstärkt auf offene Plattformen für die politische Arbeit zurückgreifen und diese fördern. Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode zudem prüfen inwieweit sich Wikis, Echtzeitkommunikation usw. verstärkt in der Arbeit des Senats einsetzen lässt. |
PSG | Solche Plattformen können durch ihren relativ unabhängigen und demokratischen Charakter einen wichtigen Gegenpol zur zunehmenden Selbstzensur der etablierten Massenmedien darstellen. Sie werden in dem Maße für die Bevölkerung an Bedeutung gewinnen, in dem die Angriffe auf demokratische Rechte, zu denen auch das Recht auf unzensierte Informationen zählt, von Seiten der Regierung und den traditionellen Medien zunehmen. Das Beispiel von WikiLeaks hat bereits deutlich gezeigt, wie eng die etablierten Medien mit ihren jeweiligen Regierungen zusamenarbeiten, um die Verbrechen letzterer vor der Bevölkerung geheim zu halten. Die Angriffe auf WikiLeaks und die Hetzkampagne gegen Julian Assange haben gleichzeit offenbart, wie scharf die herrschende Elite in jedem Land gegen die Enthüllungen ihrer wahren Politik vorgehen wird. Aus diesem Grunde ist der freie Zugang zu Informationen auch keine technische sondern zu eine politische Frage. |
Tierschutzpartei | Beispielsweise können wichtige Anwendungen des Verbraucherschutzes über solche Plattformen abgewickelt werden (z.B. die sogenannte "Ekel-Liste) oder Produktanfragen. Wir könnten uns auch vorstellen, dass auf solchen Plattformen Tierschutzmissbräuche angezeigt werden könnten. |
Open (Government) Data
[edit]Um Verwaltungshandeln transparenter zu machen und bürgerschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, gehen viele Kommunen dazu über, nicht-personenbezogene Daten (z.B. Geodaten, Raumordnungsdaten, Budgetdaten, Umweltdaten,Verkehrsdaten) in maschinenlesbarer und strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise kommt nicht nur dem Informationsbedürfnis der Bürger entgegen, sondern schafft zusätzliche Anreize zur Datenweiterverarbeitung (z.B. Visualisierung, Daten-Matching, Filterung) und dient der Entwicklung lokaler Wertschöpfung.
Frage 2: Befürworten Sie eine offene Informationspolitik im Sinne der Berliner Open Data Agenda (http://berlin.opendataday.de/agenda/)? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir befürworten eine offene Informationspolitik, weshalb Open Data auch einen festen Platz in unserer netz- und verwaltungspolitischen Agenda hat. Wir wollen alle relevanten Informationen, die zu politischen Entscheidungen führen, selbstverständlich unter Beachtung geltender datenschutzrechtlicher Vorgaben, proaktiv veröffentlichen. Geheimverträge wird es mit uns nicht geben. Wir suchen den Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Verwaltung und Zivilgesellschaft, um effiziente Lösungen auf Open Data- Basis voranzubringen. Hierbei suchen wir insbesondere die Kriterien der Open-Data-Bewegung zu erfüllen. Außerdem möchten wir an Fortbildungen für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern arbeiten, um eine Open Data Kultur auch in unseren Behörden fest zu verankern. Hierzu gehört es auch, die Angestellten zu ermutigen, eigene Vorschläge im Bereich Open-Data zu erarbeiten. Open Data und Informationsfreiheit dienen nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, sondern sind unserer Meinung nach Innovationsmotor und Fortschritt für unsere Gesellschaft und befördert eine Kultur der Transparenz und Teilhabe. Hier sehen wir viele Potentiale auf regionaler und auch auf Bundesebene. |
CDU | Ja. Die möglichst weitgehende Bereitstellung von frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Kundenfreundlichkeit und Transparenz der städtischen Verwaltung und wird daher von uns unterstützt. Erfreulicherweise gibt es heute bereits viele Möglichkeiten, in frei verfügbare Datenbestände Einsicht zu nehmen. Beispielhaft sind hier die Flächennutzungspläne zu nennen, die auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingesehen werden können. Insgesamt betrachtet konnten nicht zuletzt auch durch das Programm ServiceStadt Berlin in den vergangenen Jahren bereits einige Fortschritte in diesem Bereich gemacht werden. Hier gilt es, das Programm schnellstmöglich vollständig umzusetzen und noch vorhandene Defizite zu beseitigen. |
FDP | Ja. Die Berliner FDP sieht ebenso wie die Berliner Open Data Agenda in freiverfügbaren Datenbeständen ein großes Potenzial für effizienteres Handeln und Qualitätssteigerungen. Die elektronische Kommunikation und Bereitstellung von Dienstleistungen („eGovern-ment“) hat ein großes Potenzial, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Servicequalität zu bieten, Verwaltungsprozesse transparenter zu machen und gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen. „eGoverment“ bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen viele Möglichkeiten, deutlich schneller und effizienter Behördengänge zu bewerkstelligen, Informationen und Formulare im Internet abzurufen und viele Anliegen schnell und unbürokratisch zu erledigen. Die FDP will auch weiterhin die Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (e-Partizipation) vorantreiben, um neue technische Möglichkeiten zu nutzen, eine vereinfachte und verstärkte Bürgerbeteiligung zu erreichen. Dafür ist es sinnvoll, durch die öffentliche Verwaltung erstellte nicht-personengebundene allgemeine Daten für alle Bürger in einer verwendbaren Form zur Verfügung zu stellen. |
Die Linke | Ja. |
Piratenpartei | Ja wir unterstützen die Agenda-Forderungen. Die wohl wichtigste Forderung in Sachen Open Data ist das ständige zur Verfügung stellen von Rohdaten in offenen oder freien Formaten. Öffentliche Daten dürfen nicht nach Sachgehalt oder Thema bewertet werden und sind nur in Ausnahmefällen von der Veröffentlichung zu befreien, wenn direkt Persönlichkeitsrechte Einzelner betroffen sind. Neben der Umsetzung dieser Forderungen muss in der Berliner Verwaltung und bei politischen Entscheidungsträgern außerdem eine Kultur der Datenoffenheit erlernt und gefördert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass öffentliche Einrichtungen mit Steuergeldern finanzierten Datensätze zu verkäuflichen Waren machen. Um freiwilliges Engagement und die dezentrale Weiterverarbeitung öffentlicher Daten zu fördern muss der Umgang mit Daten innerhalb der Verwaltungen grundlegend geändert werden. |
SPD | Die Berliner SPD hat sich bereits in der jetzigen Legislaturperiode für eine „transparente Verwaltung” und eine Open-Data-Strategie des Landes Berlin eingesetzt. Diese erfolgreiche Arbeit wollen wir fortsetzen und orientieren uns dabei an der kürzlich erarbeitenden Open- Data-Agenda (vgl. http://berlin.opendataday.de/agenda/). Das von der derzeitigen Koalition unter SPD-Führung beschlossene Informationsfreiheitsgesetz ist bundesweit vorbildlich. Trotzdem werden wir es kontinuierlich weiterentwickeln. (vgl. BERLINprogramm, http://www.spd-berlin.de/w/files/spd-parteitage/spd_berlinprogramm_2011_2016web.pdf, S. 29) Öffentliche Daten machen wir so weit wie möglich transparent und richten Schnittstellen zur Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger ein. Wir streben an diese Ziele innerhalb der nächsten Legislaturperiode zu verwirklichen. |
PSG | Wir befürworten die Schaffung von größtmöglicher Transparenz in allen Bereichen des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt. Ohne eine solche Transparenz kann keine Demokratie erreicht werden. Letzlich handelt es sich aber auch hierbei nicht um technische sondern um politische Fragen. Denn die Entscheidung darüber, welche Daten öffentlich zugänglich gemacht werden, trifft die Politik. Am Beispiel der geheimen Wasservertäge in Berlin haben wir ja schon gesehen, dass alle Parteien von CDU bis Linkspartei bei allem Gerede über Transparenz und Mitsprache die Profite der Wirtschaft uneingeschränkt über die Interessen der Bevölkerung stellen. Die PSG kämpft als einzige Partei konsequent für die uneingeschränkte Offenlegung aller verborgenen Vorgänge und Geheimabsprachen in Politik und Wirtschaft. |
Tierschutzpartei | Wir befürworten die Open Data Agenda und sehen darin einen wichtigen Baustein der Informationsgesellschaft. |
Frage 3: Falls ja, welche Lizenzierungspraxis könnte Ihrer Meinung nach den Gebrauch dieser Daten auf möglichst einfache und nachhaltige Weise sichern? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir halten die Anwendung von Creative Commons-Lizenzen im behördlichen Bereich für zielführend, um beispielsweise die Bearbeitung und Verbreitung zu erlauben. Auf diese Weise werden rechtliche Unklarheiten beseitigt und dabei sowohl die behördlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die potentiellen Anwenderinnen und Anwender der Daten erfasst. Gerade für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kann nämlich mitunter die Differenzierung zwischen Geheimnisschutz und Öffnung der Daten schwierige Abgrenzungsfragen mit sich bringen. Creative Commons bietet dafür die nötigen Lizenzierungsvarianten. Die Idee einer Open Government License halten wir für charmant; die Umsetzbarkeit in unser deutsches Rechtssystem bedarf aber einer gründlichen Prüfung. Wir plädieren dafür, in Zusammenarbeit mit „der community“ die jeweils geeignetste Lizenzform für die bereitgestellten Daten zu finden. |
CDU | Selbstverständlich darf sich die Bereitstellung von öffentlichen Verwaltungs- und Regierungsdaten in keinem rechtsfreien Raum befinden. Es würde sich daher anbieten, eine Lizenzierungspraxis nach dem Vorbild der „Creative Commons Namensnennung 3.0 Österreich (CC BY 3.0)“ zu etablieren. Demnach dürften die angebotenen Daten von den Nutzern u. a. vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, jedoch müsste dabei jeweils der Name des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise genannt werden. Ob sich diese Lizenzierungspraxis tatsächlich für Berlin eignet, muss eingehend geprüft werden. |
FDP | Die Lizensierungspraxis ist so zu gestalten, dass kostenlose Lizenzen zur privaten Nutzung zu vergeben sind. Durch Online-Beteiligungen und Datenweiterverarbeitung entstehen Innovationen, welche wiederum freizugänglich allen anderen zur Verfügung gestellt werden sollen. Letztlich kann insbesondere auch die Berliner Verwaltung von der Datenweiterverarbeitung und den daraus entstehenden Neuentwicklungen profitieren. Die Berliner FDP sieht durch die Nutzung dieser Innovationen auch eine Möglichkeit zur Entlastung des Berliner Landeshaushaltes. Darüber hinaus hat aber auch die Wirtschaft ein nachvollziehbares Interesse an der Nutzung von Open Data. Demnach sind kostenpflichtige Lizenzen für kommerzielle Nutzungen zu ermöglichen, wobei sich die Lizenzgebühren zumindest an den Kosten der Erstellung der Daten zu orientieren hat. |
Die Linke | „Für DIE LINKE ist das Internet eins der mächtigsten Instrumente unserer Zeit für Demokratisierung, Transparenz und Teilhabe. Wir streiten dafür, dass gerade die Metropole Berlin dafür Vorreiter in Verwaltung, Politik und Gesellschaft wird. Wir wollen die Verwaltung durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel effizienter, transparenter und bürgernäher gestalten. Dazu zählen für uns ein effektiver Einsatz von Open-Source-Software in der Berliner Verwaltung und eine Open-Data-Strategie, die Regierungs- und Verwaltungsdaten für alle Berlinerinnen und Berliner in angemessener Weise aufbereitet und zur Verfügung stellt. DIE LINKE will die Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen ausbauen und setzt dabei auch auf E-Petitionen auf Landes- und Bezirksebene sowie die Möglichkeit, Volks- und Bürgerbegehren online durchzuführen. Wir unterstützen Co-Working-Projekte als Beitrag zur Entwicklung des Kreativpotenzials Berlin.“ (Wahlprogramm 2011) Mit diesen Forderungen sind bereits die Ziele und Kernbestandteile umrissen: Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit!
Dafür ist es notwendig, dass – wie bereits in anderen Ländern und Städten praktiziert – vorhandene Datenbestände der Verwaltung in einer „BerlinCityCloud“ abgebildet werden. Die Daten sollen offen, diskriminierungsfrei verfügbar, ohne Exklusivität und darüber hinaus vollständige und qualitätssichere Daten sein. Da diese Forderungen an verschiedenen Punkten in Widerspruch zu bestehenden Regelungen (Datenschutz, Urheberrecht, Gebührenordnung) stehen, müssen Anpassungen vorgenommen werden. Eine praktikable Lösung, wie diese Daten zur Verfügung gestellt und welche Konditionen für ihre Verwendung aufgestellt werden, muss noch verifiziert werden. Ohne eine Vereinheitlichung von Datenformaten, Begrifflichkeiten, Lizensierung und Zugriffsmöglichkeit werden die Vorteile von Open Data nicht zu heben sein. Schritte dazu wurden bereits durch Rot-Rot eingeleitet. Es wurden in einer Vorstudie mehr als 110 öffentlich verfügbare Datensätze verifiziert und ein Klassifizierungsschema erarbeitet, dem vorhandene und weitere Datensätze unterworfen werden können. Der Datenschutz (Personenbezogene Daten, Daten, die durch Verknüpfung einen Personenbezug herstellen, Urheberrecht) ist in jedem Fall zu berücksichtigen und höher zu bewerten als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Der nächste Schritt muss die Entwicklung und Beschluss eines ressortübergreifenden strategischen und organisatorischen Konzepts zu Open Data sein, das einen Leitfaden für alle Beteiligten zum Ergebnis hat. Parallel dazu müssen kleine Erprobungsprojekte zur Verifizierung von technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen vorbereitet und umgesetzt werden. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass das Open-Data-Projekt im Rahmen der EGovernmentstrategie des Landes gefördert und dessen Umsetzung durch das Abgeordnetenhaus kontrolliert wird. |
Piratenpartei | Wir haben uns schon in den Forderungen unseres Grundsatzprogrammes für den Einsatz freier Software und Lizenzen in Politik und Verwaltung entschieden. Für den Zweck langfristiger Speicherung öffentlicher Daten und den Schutz solcher Datensammlungen scheint uns die Basis freier Lizenzen geeignet. Wir wollen nicht, dass einmal veröffentlichte Datensammlungen durch Weiterverarbeitung in Derivaten wieder unfrei lizenzierbar sind. Wir möchten auch Ergebnisse aus der Verarbeitung öffentlicher Daten frei halten. In der Praxis ist die Befreiung schon vorhandener Daten die erste Mammutaufgabe, vor der wir stehen. Wir brauchen für diese Herausforderung ein berlinweites Projekt, das mit Unterstützung der Wirtschaft sämtliche Datenansammlungen sichtet, prüft und befreit. In Berlin gibt es dazu schon einige vielversprechende Ansätze sowie Geschäftsmodelle für Dienstleister. Wir sind zuversichtlich, dass mit entsprechendem politischem Willen die Lizenzierung vorhandener Datensätze unter freien Lizenzen innerhalb der nächsten 5 Jahre zu bewältigen ist. |
SPD | Grundsätzlich plädieren für einen offenen Zugang aller öffentlichen Daten und einer einfachen, transparenten und rechtssicheren Möglichkeit aller Bürgerinnen und Bürger diese Daten zu nutzen. Darum setzen wir uns dafür ein, dass veröffentlichte Daten der Berliner Verwaltung grundsätzlich unter einer Creative Commons Lizenz Namensnennung sowie Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-SA 3.0 DE, vgl. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/) gestellt werden. Dies ist im Berliner Abgeordnetenhaus bereits umgesetzt. Wir verweisen desweiteren auf Punkt 2 der Berliner Open Data Agenda die eine „einheitliche und einfache [...] Weiterverarbeitung, Weiterverwendung und Weiterverbreitung der Daten des Landes Berlins durch jeden und für jegliche Zwecke, auch kommerzielle“ empfiehlt. Für spezielle Datensätze „sollten nur in Ausnahmefällen minimale Kosten erhoben werden.“ |
PSG | Die Lizenzen sollten der Weiterverwendung keine Hindernisse in den Weg legen. Die Frage der genauen Lizensierung ist aber von eher untergeordneter Bedeutung, solange der unbeschränkten Nutzung durch die Bevölkerung sichergestellt ist. Tatsächlich werden wesentliche Daten bisher überhaupt nicht oder nur unzureichend erfasst und zugänglich gemacht. Insbesondere werden Daten über den obszönen Reichtum eines kleinen Teils der Bevölkerung an der Spitze der Gesellschaft nur sehr unzureichend erfasst. |
Tierschutzpartei | Die Daten sollten unserer Meinung nach unter einer Public Domain Lizenz oder einer Lizenz ähnlich der "Open Database License" stehen. Nur so ist gewährleistet, dass diese Daten von allen Bürgern genutzt werden können und viele spannende Projekte entstehen. |
Open Source in der Verwaltung
[edit]Mit dem Betriebssystem GNU/Linux, Desktop-Oberflächen wie Gnome und KDE, Anwendersoftware wie LibreOffice/Openoffice.org und Webbrowsern wie Mozilla Firefox oder Google Chrome/Chromium steht eine umfassendes Angebot für Büroarbeit ohne lizenzkostenpflichtige Software bereit. In Gegenüberstellungen der strukturellen Vorteile von Software unter Freier Lizenz gegenüber anderen Lizenz- und damit verbundenen Entwicklungsmodellen werden häufig die Anpassungsmöglichkeiten und ein durch die Offenlegung des Quellcodes höheres Sicherheitsniveau angeführt. Mittlerweile erfolgt auch eine breite Unterstützung durch IT-Dienstleiter.
Frage 4: Wie beurteilen Sie die im Abgeordnetenhaus in der 16. Wahlperiode gefassten Beschlüsse und ihre Umsetzung zum Einsatz von Betriebssystemen und IT-Anwendungen unter Freier Lizenz (siehe auch: http://www.heise.de/open/meldung/Berliner-Parlament-verwaessert-Beschluss-zur-Linux-Umruestung-198193.html )? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich in der 15. und 16. Wahlperiode intensiv mit dem Thema Open Source Software befasst, Anfragen und Anträge dazu eingebracht, Reisen zu den Anwenderstädten München und Wien unternommen, den Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gepflegt und hat sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Softwarebranche getroffen. Unsere Anträge und Initiativen zur Umstellung der Berliner Verwaltung auf Open Source Software wurden allesamt von SPD/die Linke ersatzlos abgelehnt. Bereits 2007 hatte die Fraktion einen Stufenplan zur Umstellung auf wirklich freie und offene Systeme vorgelegt. Dabei wollen wir nach den Erfahrungen aus anderen Städten bewusst bei den Servern beginnen und die PCArbeitsplätze der Beschäftigten erst ans Ende der Umstellung setzen. Als erster Schritt sind für alle Datenschnittstellen offene Standards mit einheitlichen Dateiformaten zu definieren. Als Zwischenschritt soll das gesamte datenbasierte Berichtswesen so aktualisiert werden, dass es programmunabhängig und browserbasiert eingesetzt werden kann. Alle Server sollen bei der Einführung von neuen Verfahren bzw. bei der Modifikation bestehender Verfahren nur noch Open Source basiert betrieben werden. Erst dann soll die Berliner Verwaltung, begleitet von intensiven Schulungsmaßnahmen, im Anwenderbereich auf OS umgestellt werden. Dieser Plan wurde von allen Fachleuten bei einer Ausschussanhörung als gangbarer und empfehlenswerter Weg begrüßt. Dennoch wurde der Antrag ersatzlos abgelehnt. Der rot-rote Senat hatte bereits März 2006 in einem Bericht deutlich gemacht, dass er nicht die Komplettumstellung auf Open Source, sondern ein Mischkonzept verfolge. Das heißt im Klartext: Der Senat will auch zukünftig nicht auf Open-Source-Produkte umstellen, sondern hält an der ziellosen und unkoordinierten Beliebigkeit der eingesetzten Software fest. Bisher wird OSS im Land Berlin vornehmlich im IT-Sicherheitsbereich eingesetzt. OSS in breiterem Rahmen verbindlich einzusetzen, daran wird jedoch nicht gearbeitet. Einzelne Anwendungen, wie z. B. die Umsetzung für den Einheitlichen Ansprechpartner im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Basis von OSS bilden die Ausnahme. Demzufolge stößt die offene IT-Architektur, wie sie der Senat proklamiert, in der Praxis an ihre Grenzen. Ein Berliner Pilotprojekt "Open4Future", in dem Fachverfahren auf Open Source getestet werden sollten, wurde vom rot-roten Senat auf Eis gelegt. Die Ausweitung des OS-Moduls für den Einheitlichen Ansprechpartner auf den gesamten Bereich der Bürger- und Ordnungsdienste wird zwar seit fast zwei Jahren angekündigt, es tut sich aber auch hier nichts. Möglicherweise wurde versäumt, die Nachnutzung vertraglich zu vereinbaren. Hier zeigt sich erneut der mangelnde Steuerungswille des Senats. Das Thema Open Source wird als lästig empfunden, die strategischen Vorteile nicht erkannt. Es fehlen eine einheitliche IT-Strategie, kompetente Entscheidungsstrukturen und ein stringentes Vertrags- und Projektmanagement. Deshalb brauchen wir zur Umstellung auf OSS auch ein Lenkungsgremium, das verbindliche Entscheidungen auf Basis einer Open-Source-Strategie fällt, und einen Chief-Information-Officer (CIO) mit klaren Befugnissen zur Umsetzung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus hat übrigens 2010 sowohl ihre komplette IT-Serverlandschaft als auch ihre, sehr oft als Schlüssel-Applikation angesehene, kollaborative Softwareanwendungen auf Open Source umgestellt. |
CDU | Wir befürworten grundsätzlich die in dem Beschluss getroffene Festlegung, dass bei der Beschaffung neuer Hardware darauf geachtet werden soll, dass die Verwendung von Open-source-Betriebssystemen uneingeschränkt möglich ist und bei der Beschaffung von Software der offene Standard als Beschaffungskriterium vorgegeben ist. |
FDP | Die Berliner FDP setzt sich für eine verstärkte Nutzung von Open Standards und Open Source Lösungen ein, die nicht nur dem Land Berlin hohe Lizenzgebühren spart, sondern gleichzeitig die regionale IT-Community unterstützt. Die FDP Berlin tritt für einen konsequenten Einsatz offener Standards ein. Bereits bestehende Vorgaben über die Verwendung von offenen Standards der Verwaltung sind konsequent umzusetzen. Insbesondere in der internen Arbeit der Berliner Verwaltung sind offene Standards zu nutzen. Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses in Form von Haushaltsauflagen waren dazu ein erster wichtiger Schritt, da damit alle Ressorts gefordert sind, sich mit dem Thema Offene Standards zu beschäftigen. Auch wenn leider immer noch einzelne Hauptverwaltungen sich auf ihre Ressorthoheit zurückziehen und Auflagen nicht umsetzen, ist es nach Auffassung der FDP weiterhin sinnvoll und möglich, durch einheitliche Vorgaben den Einsatz Offener Standards auch flächendeckend in der Berliner Verwaltung durchzusetzen. Besonders die Berliner Bezirksverwaltungen und deren uneinheitliche IT-Struktur benötigen einen einheitlichen und konsequenten Einsatz von Offenen Standards. Entsprechende weitergehende Beschlüsse des Abgeordnetenhauses streben wir an. |
Die Linke | DIE LINKE hat diese Beschlüsse mit initiiert und sieht in ihnen die richtigen Schritte, um die sehr differenzierte IT-Infrastruktur in der Berliner Verwaltung zu harmonisieren und ein modernes, leistungsfähiges IT-System weiterzuentwickeln. Die beschlossene IT-Strategie, bei der Beschaffung von neuer Hardware darauf zu achten, dass dort Open-Source-Betriebssysteme laufen können und bei der Beschaffung von Software grundsätzlich offene Standards vorzugeben, sind wichtige Voraussetzungen für den effektiven Einsatz von Open Source. Damit wird schrittweise der Einsatz von Open-Source-Technologien in der Berliner Verwaltung verstärkt. Während sich im Bereich der Serverentwicklung und der Serverbetriebssysteme die Nutzung von Open-Source-Produkten weiter erhöht hat, ist die Arbeitsplatzsituation weiterhin unbefriedigend. Die Nachfrage des vom ITDZ bereitgestellten Open-Source-Arbeitsplatzes (ITIS) ist in der Berliner Verwaltung gering. Einen wichtigen Fortschritt in der Umsetzung haben die auf der ITGovernmentdienstplattform entwickelten Dienste bewirkt, die alle auf offene Standards basieren. Bei den gegebenen verfassungsrechtlichen Strukturen von Berlin mit seinen zwölf Kommunen und der Fach- und Ressourcenverantwortung der einzelnen Verwaltungseinheiten ist für die beschlossene IT-Strategie zu werben und ihre Umsetzung zu kontrollieren. Eine Qualifizierung der IT-Bestands- und Planungsübersicht wurde notwendig, um die ITMaßnahmen weiteren qualitativen Prüfungen zu unterziehen. Mit dem Beschluss des zuständigen Ausschusses für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik vom 18.11.2010 müssen die Behörden die Bewertung von IT-Maßnahmen nach der Methode der Balance Scorecard und die Prüfung möglicher Open-Source-Lösungen verbindlich auf der Grundlage des Kriterienkatalogs zur dezentralen Softwarebeschaffung vornehmen. Eine einfache Standardantwort, eine Open-Source-Lösung sei geprüft worden, reicht nicht mehr aus. |
Piratenpartei | Der zunächst in 2005 beschlossen Fahrplan zur Linux-Umrüstung wird durch den verlinkten Beschluss ausgebremst. Vermeintliche Sachzwänge, die Unkenntnis über die Verwendung von OpenSource Produkten hat bei Politik und Verwaltung zu einer Abwartehaltung geführt, so dass die Umstellung auch 6 Jahre später nicht in Reichweite ist. Ohne einheitliche Standards auf OpenSourceBasis werden die Möglichkeiten zur Einbindung, Auswertung und Weiterverwendung von Informationen auf eine Gruppe von Anwender begrenzt, die Lizenzgebühren zahlen können oder wollen. Die Empfehlung bei neuer Soft- und Hardware auf die Einhaltung offener Standards oder die Verwendung von Open-Source-Produkten sicherzustellen, führt nicht zu einer kurzfristigen, nicht einmal zu einer mittelfristigen Umrüstung der IT des Landes, somit sind die Voraussetzungen nicht gegeben, die Informationen, die im Zuge von OpenGovernment zur Verfügung gestellt werden, allen verfüg- und nutzbar zu machen oder innerhalb der Verwaltung frei weiter zu verarbeiten. |
SPD | Wir streben an die IT-Infrastruktur des Landes auf Plattformunabhängigkeit und offene Standards umzustellen. Dieser Wechsel muss nachhaltig und konsequent vollzogen werden. Uns ist bewusst, dass dies nur unter der Beteiligung und der Akzpeptanz aller Nutzerinnen und Nutzer möglich ist. Die konkreten Beschlüsse waren eine Reaktion auf die Schwierigkeiten in einer heterogenen IT-Landschaft kurzfristig einen radikalen und flächendeckenden Wandel hin zu Open Source Software zu realisieren. |
PSG | Keine Antwort |
Tierschutzpartei | Wir sind der Meinung, dass das Abgeordnetenhaus, wenn möglich, freie Software und Formate verwenden sollte. Dies reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern und Regierungen und erhöht die Zukunftsfähigkeit der erstellten Lösungen. Nur mit freier Software und offenen Formaten ist langfristig gesichert, dass auch finanziell benachteiligte Bürger an dem Informationsaustausch mit Behörden teilnehmen können. |
Frage 5: Sollte es bei künftigen IT-Projekten eine allgemeine Festlegung darauf geben, dass alle im Auftrag Berlins erstellte Software ihrerseits unter freier Lizenz veröffentlicht wird? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Diese Forderung ist Bestandteil der IT-Strategie von Bündnis 90/Die Grünen. Grünes Ziel darüber hinaus ist, dass auch länderübergreifend die Entwicklung von Anwendungen auf Basis von freier Software vorangetrieben wird. Auf diese Weise würde erheblicher Druck auf die Anbieter proprietärer Software ausgeübt. Jedes neue Fachverfahren auf proprietärer Basis blockiert hingegen eine OS-Strategie auf viele Jahre, erfordert die aufwändige und oft langwierige Einrichtung von Schnittstellen, verhindert so ressortübergreifende Softwareanwendungen und bindet damit unnötig Personal- und Sachressourcen. |
CDU | Eine allgemeine Festlegung sollte es unseres Erachtens nicht geben. Es sollte immer einzelfallbezogen geprüft werden, inwieweit eine Veröffentlichung unter freier Lizenz mit den Interessen des Landes Berlins und der jeweiligen IT-Dienstleister möglich ist. |
FDP | Ja, soweit eine solche Vorgabe mit dem geltenden Vergaberecht vereinbar ist. Sofern Open Source Software genutzt wird, was wir (s.o.) befürworten, ist die Anforderung erfüllt. In den Ausnahmefällen allerdings, in denen eine Software erworben werden muss (z.B. aufgrund einer gemeinsamen Entwicklung aller Bundesländer), kann eine Veröffentlichung allerdings nur in Absprache mit den übrigen Beteiligten erfolgen. Berlin hat dabei stets auf eine Veröffentlichung unter freier Lizenz hinzuwirken.
Darüber hinaus fordert die Berliner FDP, bei der Vergabeentscheidung im öffentlichen Bereich die Dienstleistungskosten für die Software mit einzubeziehen. Durch die Betrachtung sämtlicher Kostenfaktoren der einzelnen Alternativen kann ein fairer Wettbewerb gewährleistet und das beste Angebot für das Land Berlin ermittelt werden. Bei anstehenden größeren Software-Updates ist darüber hinaus rechtzeitig eine neue Grundsatzentscheidung über die Wahl der Software und des Herstellers zu treffen. Auf diese Weise werden Dienstleistungsmonopole durch Herstellerabhängigkeiten unterbunden und die Expertise der regionale IT-Community kann besser genutzt werden. |
Die Linke | Grundsätzlich sollte Software, die mit öffentlichen Geldern entwickelt wird, unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden. Sollten etwaige Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen, so sind diese vor der Entscheidung darzustellen und unabhängig zu überprüfen. |
Piratenpartei | Ja, Software, die mit öffentlichen Mitteln erstellt wurde muss auch öffentlich und frei verfügbar sein und bleiben. |
SPD | Die Berliner SPD befürwortetet ausdrücklich freie Lizenzen gerade auch bei Software, die eigens für das Land entwickelt werden. Eine allgemeine Festlegung muss aber muss auf ihre vergaberechtliche Zulässigkeit und die Sicherheitsstandards des Landes geprüft werden. |
PSG | Ja, solche Software muss grundsätzlich der Weltbevölkerung unter einer Open Source Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist nicht die Lizenz der verwendeten Software entscheidend, sondern deren Verwendung. Sozialabbau, die Bereicherung von Banken und Konzernen und Kriege werden nicht dadurch besser, dass sie mit Open Source Software durchgeführt werden. |
Tierschutzpartei | Die im Auftrag Berlins erstellte Software wird mit Steuergeldern bezahlt und sollte dem Bürger auch unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt werden. |
Public WiFi
[edit]Seit mehreren Jahren wird unter dem Stichwort „Wireless Open Public Access“ ein Vorhaben diskutiert, flächendeckend frei zugängliche Internetzugänge über WLAN anzubieten - als Infrastrukturselbstverständlichkeit wie ÖPNV, Straßenbeleuchtung, Kanalisation oder Stromanschluss.
Frage 6: Unterstützen Sie ein solches Vorhaben? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Ja. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass das Potential des Internets nur durch Teilhabe nachhaltig genutzt werden kann. Daher wollen wir alle Möglichkeiten fördern, die für eine möglichst umfassende Nutzung des Internets sorgen. Wir halten die Versorgung mit Internet für eine Daseinsaufgabe des Staates, vergleichbar mit der Versorgung mit Strom oder Wasser. Entsprechend fordern wir zum Beispiel, dass die Breitbandversorgung ein Universaldienst des Staates ist. |
CDU | Uneingeschränkt ja. |
FDP | Ein kostenloses öffentliches W-LAN ist ein attraktives Angebot, das die Teilhabe aller Berlinerinnen und Berliner an den neuen Medien erleichtern würde und ist daher zu begrüßen. Es ist auch ein attraktiver Standortfaktor für die Medien- und Kreativwirtschaft Berlins. |
Die Linke | Ja. |
Piratenpartei | Ja, Die PIRATEN Berlin setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Wir werden den Aufbau eines Freifunknetzes in Berlin unterstützen. Das auf der WLAN- Technologie basierende Netz ist unabhängig von staatlicher Kontrolle und Zensur, zeitlich unbegrenzt verfügbar. Freifunknetze sind in der Nutzung kostenfrei und ermöglichen daher auch sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Netz. Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass in Verantwortung des Landes Berlin in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels Hotspots ein freier Internetzugang per WLAN angeboten wird. Mit diesen Hotspots werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Berlins als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. |
SPD | Die SPD steht für den infrastrukturellen Ausbau der Infrastruktur – für neue Verkehrswege, für schnelle Anbindungen an Europa und die Welt und gerade auch für effiziente Netze. Digitale Netze und Kommunikationsnetze sind heute wichtige Säulen der sozialen wie wirtschaftlichen Infrastruktur. Deshalb werden wir den Aufbau eines kostenfreien WLAN-Netzes an zentralen Orten vorantreiben. |
PSG | Ja, allerdings muss die Nutzung (ebenso wie bereits bei der Strassenbeleuchtung) für die Nutzer kostenlos sein. Wir wendet sich gegen jegliche Art von Zugangsbeschränkungen, Überwachungsmassnahmen oder Vorratsdatenspeicherungen auch solcher Internetzugänge. |
Tierschutzpartei | Wir können uns vorstellen, dass die Stadt Berlin Wettbewerbe initiiert, um Unternehmen und Ideen hinsichtlich Open Access-Wifi-Anwendungen zu verknüpfen. |
Frage 7: In welcher Rolle sehen Sie hier das Land Berlin, flächendeckende WLAN-Versorgung sicherzustellen? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir sind uneingeschränkt für die Schaffung eines freien WLAN's für Berlin. Dies gilt sowohl für die Förderung von Freifunk-Bürgernetzwerken, als auch durch die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. |
CDU | Großstädte wie Philadelphia, Bangkok oder Toronto haben heute ein funktionierendes flächendeckendes WLAN. Das Land Berlin muss über die Bereitstellung von vorhandenen Ampelanlagen und sonstigen Funktionsmasten die Voraussetzungen für diese Technik schaffen. Technisch ist dies – wie man anhand der genannten Städte sieht – möglich. |
FDP | Die Bereitstellung und Finanzierung eines solchen Projektes ist keine Aufgabe des Landes Berlin. Vielmehr ist es Aufgabe eines Wirtschaftssenators, eine Kooperation mit einem entsprechenden Diensteanbieter zu finden, der ein flächendeckendes und kostenloses W-LAN in Berlin bereitzustellen willens und in der Lage wäre. Durch geeignete Rahmenbedingungen soll das Land Berlin allerdings einen privaten Anbieter bei der Einrichtung und Unterhaltung des kostenlosen W-LAN unterstützen. Dies könnte z.B. durch Bereitstellung bereits vorhandener Infrastruktur geschehen. |
Die Linke | Das Land Berlin muss dringend eine führende Rolle bei der Entwicklung einer flächendeckenden WLAN-Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger Berlins einnehmen und einen neuen Anlauf für ein stadtweites WLAN starten. Dabei sollten die privaten Initiativen (z.B. die Freifunk-Bewegung) mit Angeboten privater Dienstleister und landeseigene Konzepte zusammengeführt werden. |
Piratenpartei | Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine kommunale Aufgabe des Landes Berlin an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung. Für den Aufbau eines Freifunk-Netzes ist die unentgeltliche Bereitstellung geeigneter Dachflächen zur Vernetzung bestehender Freifunkknoten erforderlich, sowie die unentgeltliche Bereitstellung des Betriebsstroms. Seitens der Bezirksverwaltungen und der Senatsverwaltungen sind Dachflächen öffentlicher Gebäude bei Eignung bereitzustellen und die Erweiterung der Dachflächennutzung durch Förderangebote zu unterstützen. |
SPD | Wir werden in den kommenden fünf Jahren weiterhin in die Berliner Infrastruktur investieren. Dabei werden wir einen Schwerpunkt beim Ausbau der Internetverbindungen setzen. Dazu gehört auch der Aufbau eines kostenfreien WLAN-Netzes an zentralen Orten unter Einbindung von Initiativen und Unternehmen. |
PSG | Wir treten dafür ein, dass die erforderlichen Mittel derartiger Infrastrukturmaßnahmen durch die Enteigung der Banken und Konzerne sowie Steuererhöhungen bei den reichsten Teilen der Bevölkerung organisiert werden. |
Tierschutzpartei | Wir sind der Meinung, dass das Land Berlin Förderungen gemäß Antwort 6) erbringen kann. Für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dieses Vorhabens hat das Land Berlin unserer Ansicht nach allerdings nicht die finanziellen Mittel. |
Google Streetview
[edit]Das Projekt „Google Streetview“, das in Berlin komplette Straßenzüge und Gebäudeansichten kartografierte, hat für einiges Aufsehen gesorgt. Von allen möglichen Datenschutzthemen des Jahres 2010 (Vorratsdatenspeicherung, Passagierabkommen, Zensus, Ankauf gestohlener Datensätze mit vermeintlichen Steuerhinterziehern) stach die Google-Streetview-Debatte als diejenige mit der geringsten Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmung und dennoch größten Aufmerksamkeit hervor. Eine Bundesratsinitiative aus Berlin schlug im vergangenen Jahr die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, um Dienste wie Google Street View deutlich zu behindern. Durch das Verbot der systematischen Verknüpfung von Bildern von öffentlichen Plätzen mit ihren Positionsdaten käme es zu einer faktischen Abschaffung der Panoramafreiheit und würde viele Projekte ohne breite finanzielle Absicherung (z.B. Open Street Map, Wikimedia Commons) verunmöglichen.
Frage 8: Sehen Sie einen Unterschied zwischen der Erstellung eines offenen zugänglichen, visuellen Straßenatlas’ durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen oder durch die Stadtmarketingabteilung einer Kommune? Wenn ja, welchen? Wenn nein, wieso findet hier eine unterschiedliche Behandlung durch das Bundesdatenschutzgesetz statt? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt mit Gewinnerzielungsabsicht. Die unentgeltliche Bereitstellung von Geodaten kann jederzeit vom Unternehmen widerrufen werden. Kommunen bzw. die öffentliche Hand arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip. Private Unternehmen sind nur mittelbar an Grundrechte gebunden. Die öffentliche Hand ist direkt an das Grundgesetz gebunden. Hoheitliche Verantwortliche müssen aufgrund ihrer anders gelagerten Grundrechtsbindung ggf. auch engere gesetzliche Bindungen hinnehmen. Sie dürfen eben nur aufgrund von Gesetzen, Aufgabenzuweisungen und hinreichend bestimmten Befugnissen tätig werden. Mit ihrer Tätigkeit geht z.B. datenschutzrechtlich gesehen, eine andere Risikobewertung einher, weil sie die Daten theoretisch innerhalb der öffentlichen Verwaltung auch zu anderen Zwecken verwenden könnten. Geodatendienste können große Erträge für Open Data bieten. Auf die ebenfalls bestehenden datenschutzrechtlichen Risiken bei Geodatendiensten wie den sog Straßenatlanten (Google Street view, Microsoft Streetside) haben wir aber auch stets hingewiesen. Wir wollen sowohl bei privaten als auch hoheitlich verantworteten Diensten ein hohes Datenschutzniveau sicherstellen, ohne dass die Ausbreitung dieser Dienste behindert wird. Das ist zweifellos möglich. |
CDU | Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung während der Google-street-view-Diskussion stand der grundgesetzliche Schutz auf die Unversehrtheit des Eigentums. In diesem Zuge wurde ausreichend sichergestellt, dass nach schriftlicher Eingabe durch sich betroffen fühlende Grundstücks- und/oder Hauseigentümer auf Unkenntlichmachung ihres Eigentums, dieses nicht erkennbar dargestellt werden darf. Eine Beweislast ist hierbei nicht angedacht, d.h., dass das Unternehmen nicht jeden möglicherweise sich betroffen Fühlenden um das Recht zur Freigabe der Aufnahmen ersuchen muss. Eine Ungleichbehandlung zwischen Kommune und privatwirtschaftlichem Unternehmen hinsichtlich der Erstellung der Aufnahmen scheint hier unangebracht und sollte deshalb ausgeschlossen werden. Der Rechtsrahmen ist hier zum Schutz der etwaig Betroffenen (Grundstücks-/Hauseigentümer) entscheidend. |
FDP | Nein, wir sehen keinen Unterschied zwischen einen visuellen Atlas der privaten Wirtschaft und einer Kommune. Die Berliner FDP hat den Start von Google Street View in Deutschland und Berlin begrüßt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen war es richtig, dass bereits vor dem Start sichergestellt wurde, dass Personen und Identifikationsmerkmale zuverlässig und nicht reproduzierbar anonymisiert wurden. Die von Google eingeräumte Möglichkeit, dass Eigentümer und Mieter der Abbildung der eigenen Gebäude widersprechen können, ist richtig. Google muss dieses Verfahren aber so gestalten, dass eine Unkenntlichmachung unmittelbar nach Eingang des Widerspruchs vorläufig und nach Prüfung des Vorgangs endgültig erfolgt. Durch die fortlaufende technische Entwicklung werden zunehmend Datenbanken verknüpft werden, wodurch datenschutzrechtlich bedenkliche Daten-Mixe entstehen können. Hier bedarf es gegebenenfalls der Anpassung der gesetzlichen Regelungen, um für die Verarbeitung und Nutzung der Daten einen zuverlässigen datenschutzrechtlichen Rahmen vorzugeben. Ziel ist es, die Rechte der betroffenen Bürger zu schützen. |
Die Linke | Grundsätzlich sieht DIE LINKE keinen Unterschied zwischen der Erhebung von Geodaten und der Erfassung von Fassadenansichten durch private oder öffentliche Stellen. Wenn solche Daten aber erfasst werden, müssen sie unter offenen Lizenzen veröffentlicht werden. Auch die erhobenen Basisdaten müssen unter einer solchen Lizenz veröffentlicht werden. Dieses muss für private wie öffentliche Stellen gelten. Eine exklusive Kommerzialisierung des öffentlichen Raums lehnt DIE LINKE ab. |
Piratenpartei | Die PIRATEN Berlin sprechen sich für das Vorgehen von Google StreetView und anderen, ähnlichen Diensten aus. Das Abfotografieren von Häuserfassaden ist unserer Meinung nach kein Eingriff in die Privatsphäre. Es handelt sich um eine legitime Nutzung des öffentlichen Raums und wird daher, getreu dem Motto «Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen», befürwortet. Dabei sehen wir keine Unterschied darin, wer diese Daten erhebt und veröffentlicht, ob es ein privates Unternehmen, eine Privatperson selbst oder eine öffentliche Einrichtung ist. Deshalb setzen wir uns für die Gleichberechtigung aller Anbieter im Bundesdatenschutzgesetz ein. Die Piraten sind sich bewusst, dass ein Unkenntlichmachen von Passanten & Co aufgrund des Aufenthalts im öffentlichen Raum nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (solange die Personen nicht das zentrale Motiv des Bildes sind) und auch nicht vorgeschrieben werden sollte. Trotzdem begrüßen wir es, wenn Google bzw. die anderen Anbieter einen unbürokratischen Weg anbieten, um Gesichter auf den Fotos unkenntlich machen zu lassen. Dies würde die Akzeptanz solcher Dienste erhöhen und eventuelle Ängste mindern. Selbstverständlich muss dieser Weg auch Menschen ohne eigenen Internetzugang offen stehen. |
SPD | Prinzipiell besteht ein Unterschied zwischen Datenhaltung und -verarbeitung durch Kommunen und jener von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Unterschiede im konkreten Fall eines visuellen Straßenatlanten von Bedeutung ist. |
PSG | Die Verknüpfung von Bildern von öffentlichen Plätzen mit ihren Positionsdaten muss erlaubt bleiben. Insbesondere nicht profitorientierte Projekte wie OpenStreetMap und Wikimedia dürfen keinen solchen Einschränkungen unterworfen werden. Unternehmen wie Google und Microsoft sind nicht an den Interessen der Bevölkerung ausgerichtet, sondern an den Profitinteressen der Aktionäre dieser Unternehmen. Ein großer Teil der Gesellschaft befürchtet berechtigterweise, dass Daten aller Art über sie völlig ausserhalb ihrer Kontrolle gesammelt, verknüpft und gegen sie genutzt werden. Deswegen müssen derartige Dienste unter die demokratische Kontrolle der Bevölkerung gestellt werden, was die Enteignung von Unternehmen wie Google und Microsoft zur Voraussetzung hat. |
Tierschutzpartei | Eine unterschiedliche Behandlung von Firmen, Organisationen (z.B. OSM) und einem "Stadtmarketing" lehnen wir ab. Das Datenschutzgesetz sollte nicht bestimmte Interessengruppen bevorzugen. |
Frage 9: Werden Sie sich uneingeschränkt für die Beibehaltung der Panoramafreiheit einsetzen? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Ja. |
CDU | Die Panoramafreiheit gilt zunächst bei öffentlichen Plätzen, die im grundsätzlichen Sinne als ständiges Kameramotiv geeignet sind. Dieselbe Panoramafreiheit ist jedoch beim Übergang auf privates Eigentum nicht durchgehend zu erzielen, sofern es Eingaben gegen eine partielle Veröffentlichung von Aufnahmen gibt. |
FDP | Ja! Es ist jedoch sicherzustellen, dass bei der Verknüpfung von Datenbanken, z.B. Telefonbuch und Google Street View die Rechte der betroffenen Bürger durch gesetzliche Regelungen geschützt werden. |
Die Linke | Ja. |
Piratenpartei | Ja, die Panoramafreiheit ist ein wichtiger Teil der künstlerischen Freiheit und bedarf keiner weiteren Einschränkung. |
SPD | Die Berliner Sozialdemokratie unterstützt die Beibehaltung der Panoramafreiheit. Anwendungen, die sich auf Panoramafreiheit berufen haben dabei allerdings andere, gleichwerte Rechtsgüter, wie beispielsweise das Recht auf den Schutz der Privatsphäre oder das Recht am eigenen Bild zu respektieren. Dies kann beispielsweise dann zum Problem werden, wenn individuelle Personen im Rahmen von visuellen Straßenatlanten kenntlich sind. |
PSG | Ja. Siehe Antwort 8. |
Tierschutzpartei | Wir setzen uns uneingeschränkt für die Panoramafreiheit ein. Das Recht am eigenen Bild bleibt davon natürlich unberührt und wird weiterhin von uns für sehr zentral erachtet. |
Bildung und Wissenschaftspolitik
[edit]Open Access
[edit]Die vielfältige Hochschul- und Forschungslandschaft Berlins gehört zu den wesentlichen Standortvorteilen der Stadt. Die Universitäten indes klagen über ihre ungenügende Mittelausstattung, die u.a. das physische Vorhalten teurer Fachzeitschriften und Fachbücher zunehmend erschwert. Gleichzeitig fallen bei elektronischen Informationsdiensten und Datenbank-Zugängen zumeist teure und restriktive Lizenzen an. Mit der 2003 veröffentlichten Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (http://oa.mpg.de/berlin-prozess/berliner-erklarung/ ) erfolgt eine Definition des Open Access-Begriffes, das die kostenfreie Verbreitung von Foschungspublikationen vorsieht.
Frage 10: Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert wurde, der Allgemeinheit frei und dauerhaft zugänglich gemacht werden sollen? Wird das Land Berlin ein Open-Access-Repositorium analog zum sächsischen Qucosa (http://www.qucosa.de) für Veröffentlichungen aufsetzen, die von Nicht-Angehörigen Berliner Universitäten verfasst wurden? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Die freie und dauerhafte Zugänglichmachung von öffentlich finanzierten Werken ist uns ein großes Anliegen. Wir streben an, Open Access über eine gesetzliche Regelung zu fördern, indem UrheberInnen ein Recht zur Zweitveröffentlichung zugestanden wird. Außerdem halten wir die Einrichtung einer Vernetzungsplattform für Open Access-Journals und Repositorien für sinnvoll. Das Qucosa Projekt ist ein gutes Beispiel, wie ein von uns befürwortetes Berliner Repositorium aussehen könnte. Open Access dient nicht nur der Wissenschaft, indem der Wissenspool stets erweitert wird, Wissenschaft sich schneller vernetzen und auf Wissen effizienter zugreifen kann. Die durch Open Access entstehende Wissensallmende dient auch der Allgemeinheit, deren Steuergelder die Forschung teilweise erst ermöglicht hat. Auf diese Weise kann der wissenschaftliche Diskurs gesteigert und Bildungspotentiale ausgebaut werden. Wir wollen sogar noch einen Schritt weitergehen und uns für den Einsatz und Förderung von Open Educational Ressources einsetzen. |
CDU | Ja, die CDU-Fraktion befürwortet den freien Zugang zu wissenschaftlichen Quellen entsprechend der Berliner Erklärung. Der Aufbau einer Deutschen Digitalen Bibliothek ist derzeit soweit fortgeschritten, dass ab 2012 ein Zugriff vom heimischen Computer auf Publikationen in ganz Deutschland möglich wird und die damit verbundene Vernetzung der Open-Access-Server keine infrastrukturelle Ergänzung erforderlich machen. |
FDP | Eine staatliche Regelung für aus öffentlichen Mitteln ko-finanzierte Werke würde den gesamten Wissenschaftsbetrieb betreffen. Daher würde eine solche Regelung dazu führen, dass alle wissenschaftlichen Publikationen nicht mehr in dafür bestimmten Fachmagazinen, sondern ausschließlich frei zugänglich publiziert werden könnten. Die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit würde nicht mehr zum Beispiel durch Wissenschaftsverlage bewertet werden können und zwangsläufig leiden. In der Folge würden jedoch gerade diese Wissenschaftsverlage in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, sofern sich ihnen nicht alternative Geschäftsmodelle eröffnen.
Unabhängig davon wäre ein Open-Access-Repositorium ein interessantes Projekt auch für Berlin. |
Die Linke | DIE LINKE befürwortet Open Access für Veröffentlichungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. |
Piratenpartei | Ja, wir werden den barrierefreien Zugang zu Wissen und Innovationen, die in öffentlich oder gemeinnützig geförderten Universitäten, Hoch- und Fachschulen entstanden sind, ermöglichen. Der Zugang zu Wissen darf nicht in Abhängigkeit zu Privilegien oder Wohlstand stehen, nur die Kompetenz des Nutzers ist für die Verwendung entscheidend. Unter diesen Voraussetzungen kann die Hauptaufgabe der Universitäten und Hochschulen erfüllt werden, Wissen nicht nur zu vermitteln, sondern Wissen und Innovation auch zu erzeugen. Wir sind uns im Klaren darüber, dass der Aufbau entsprechender Strukturen einer finanziellen, grundlegenden Förderung bedarf. Die aus dem Austausch von Wissen folgende Innovation gerade in der Interaktion mit internationalen Universitäten bedeutet volkswirtschaftlich einen Zugewinn, der die entstehenden Kosten bei weitem übersteigen würde. Bibliotheken in der herkömmlichen Form verfügen bereits über digitale Archive. Wir wollen diese Archive der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung stellen und stufenweise erweitern, bis sämtliche Werke frei zugänglich sind. Ja, wir wollen die Systeme zu Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten nicht nur auf Angehörige von Universitäten beschränken, jeder Berliner soll in einem solchen System wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen dürfen, eine Zugangsbeschränkung lehnen wir ab. |
SPD | Prinzipiell befürworten wir, im Einklang mit den großen Wissenschaftsförderungseinrichtungen, Regelungen, wonach Werke, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert wurden, der Allgemeinheit frei und dauerhaft zugänglich gemacht werden sollen. Insbesondere fordern wir in diesem Zusammenhang ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Veröffentlichungen, das allerdings nur auf Bundesebene im Rahmen des Urhebervertragsrechts realisiert werden kann. |
PSG | Ja, die Werke müssen der Allgemeinheit frei und dauerhaft zugänglich gemacht werden. Nicht klar ist, worin der Sinn und Zweck eines separaten weiteren Repository nur für Berlin besteht. Durch solche Regelungen alleine können die Probleme teurer und restriktiver Lizenzen aber nicht gelöst werden, denn solche gibt es ja auch bei Anbietern außerhalb Berlins, insbesondere in den USA. Die PSG tritt gemeinsam mit den anderen Sektionen der Vierten Internationale weltweit dafür ein, dass das Wissen der Menschheit allen Menschen im Internet frei zugänglich gemacht wird. |
Tierschutzpartei | Wir wollen, dass durch öffentliche Mittel geförderte Werke der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollten. Ein eigenes Repositorium aufzusetzen erachten wir nicht für notwendig, sondern würden uns dem Qucosa Projekt anschliessen. |
Frage 11: Sind Sie der Ansicht, dass der Staat die Aufgabe hat, Marktversagen bei der Verbreitung von Forschungspublikationen durch Eingriffe in die Privatautonomie, beispielsweise durch ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht oder durch Embargoterminierung zu regeln? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Der Staat hat die Aufgabe auch im Bereich des Urheberrechts einzugreifen und im Interesse aller Beteiligten, also auch der Gesellschaft, entsprechende Regelungen vorzuschlagen um Marktversagen bspw. zu entgegnen. Auch wenn es sich bei dem beschriebenen Fall nicht um Landessondern um Bundesrecht handelt, treten wir für ein Zweitveröffentlichungsrecht ein. Die Durchsetzung einer „Embargoterminierung“ können wir uns vorstellen, um einen sinnvollen Ausgleich zwischen den Interessen der kommerziellen Verleger und der Allgemeinheit, die über ihre Steuern die Forschung finanziert, zu schaffen. Dabei muss man jedoch je nach Fachkultur und Disziplin das Problem unterschiedlich betrachten und man darf auch nicht aus den Augen verlieren, dass selbst EU-weite Regelungen international nur teilweise greifen werden, wenn die großen akademischen Verlagshäuser in den USA sitzen. |
CDU | Nein, denn die Anbietungspflicht für wissenschaftliche Autoren an den Hochschulen ergibt sich aus dienst- und arbeitsrechtlichen Grundsätzen und stellt sich für den Wissenschaftsbereich so nicht. Das Zweitveröffentlichungsrecht ist in §38 UrhG und die Anbietungspflicht für Hochschullehrer ihrem Dienstherrn gegenüber ist in § 43 UrhG normiert worden. Eine Befristung der Urheberrechte ist aber in Zukunft anzustreben, da viele Verlage, auch bei entsprechender Marktnachfrage, oft keine Neuauflage durchführen und die Zweitveröffentlichung als Nachdruck in Eigenregie mit Verweis auf die überlassenen Verwertungsrechte untersagen. Auch eine abgestufte Nutzungsfreiheit für unterschiedliche Werksgattungen ist dabei als Alternative denkbar. |
FDP | Ein Marktversagen bei der Verbreitung von Forschungspublikationen kann die Berliner FDP derzeit nicht feststellen. Es bedarf daher derzeit keiner staatlichen Eingriffe in die Privatautonomie. |
Die Linke | DIE LINKE fordert auf Bundesebene schon lange ein so genanntes Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Arbeiten und hat entsprechende Anträge eingebracht. DIE LINKE Berlin hat dieses Vorhaben auch auf der Ebene des Bundesrats unterstützt. |
Piratenpartei | Wir wollen, dass jede wissenschaftliche Arbeit, auch solche, die nur teilweise aus öffentlicher Hand finanziert wurde, frei veröffentlicht wird. Bei wissenschaftlichen Arbeiten, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen die Beteiligten dies selbst verhandeln, eventuelle Änderungen sind im dritten oder vierten Korb der Urheberrechtsnovelle zu diskutieren. Über das öffentliche Interesse an frei zugänglichen Forschungsergebnissen eine direkte Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch gegen den freien Markt herzuleiten erscheint uns zwar möglich, ist aber nicht Beschlusslage oder Forderung der Piratenpartei Berlin. |
SPD | Ja, allerdings lässt sich dies nur auf Bundesebene bzw. auf europäischer Ebene regeln. Wir fordern hier ausdrücklich die Bundesregierung auf endlich zu handeln, da das Zweitveröffentlichungsrecht einen freien und ungehinderten Wissenszugang der Allgemeinheit gewährleisten könnte. Wir halten dies für eine vornehmliche Aufgabe für den Wissenschaftsstandort Deutschland und insbesondere für ein innovatives Berlin. |
PSG | Die tiefgehende Krise des weltweiten Finanzsystems führt nachdrücklich vor Augen, dass der kapitalistische Markt nicht nur bei der Verbreitung von Forschungspublikationen versagt. Wir treten dafür ein, dass Forschungsergebnisse der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie an Hochschulen oder in Privatunternehmen gewonnen wurden. In Zeiten, in denen selbst Forschung und Bildung dem Profitprinzip unterworfern werden, kann das nur erreicht durch einen Kampf gegen die Profitinteressen der Wirtschaft erreicht werden. |
Tierschutzpartei | Wir sind der Meinung, dass Forschungsarbeiten, die von staatlicher Seite kofinanziert werden, auf jeden Fall veröffentlicht werden sollten. Einen generellen Eingriff in die Vertragsautonomie von Verlegern und Autoren halten wir zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings für nicht erforderlich. |
Digitale Leseexemplare an Bibliotheken
[edit]Bibliotheken gehören zum Bereich der kulturellen Grundversorgung und garantieren den Zugang zu Wissen auch für finanziell benachteiligte Bürger. Zusätzlich zu den Wahlprüfsteinen des Berliner Landesverbandes des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (http://www.bibliotheksverband.de/landesverbaende/berlin/aktivitaeten/wahlpruefsteine.html) interessiert uns Ihre Position zur urheberrechtlichen Behandlung der Bibliotheken.
Frage 12: Auf welche Weise wollen Sie aus dem Abgeordnetenhaus Berlin heraus die Berliner Bibliotheken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, wenn es um die Anwendung des §52b UrhG und die Abwehr einer restriktiven Interpretation geht, die die Bereitstellung von digitalen Leseexemplaren an die Bibliotheksnutzer verhindert? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir arbeiten für eine umfassende Urheberrechtsreform, die die Veränderungen der Digitalisierung und Internet aufgreift. In diesem Zusammenhang müssen Bibliotheken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben etwa in Bezug auf Bestandserhaltung und Erweiterung gestärkt werden Uns ist eine Förderung der bibliothekarischen Rechte in Bezug auf die Verbreitung des Wissens wichtig, weshalb wir für innovative Formen der Veränderung des Urheberrechts eintreten werden. |
CDU | Die CDU könnte sich eine Aufhebung dieser Einschränkung vorstellen, wenn die Sicherung der Urheberschaft und ein Missbrauch von geistigem Eigentum gewährleistet werden.
Der Bundesgesetzgeber ist hier gefragt oder eine Vereinbarung der KMK, die bereits 2008 mit den Verwertungsgesellschaften den öffentlichen Zugang für Unterricht und Forschung durch Streichung des §52a ab 2013 vereinbart hat und damit den Schulen die Nutzung erleichtert wurde. Die Verletzung des geistigen Eigentums oder die Behinderung von Forschungsaktivität anderer kann zur Gefährdung der Wissenschaft führen. Deshalb müssen hierfür aber die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis schon im Studium vermittelt werden und bei allen journalistischen Erörterungen, also einem gewissen Grat von Kommerzialisierung, ein Ehrenkodex selbstverständlich sein. |
FDP | §52b UrhG ermöglicht es, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken und anderer Einrichtungen an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zu Forschung und privaten Studien zugänglich zu machen. Soweit eine restriktive Interpretation verhindert, dass digitale Leseexemplare Bibliotheksnutzern zur Verfügung gestellt werden, wird sich die Berliner FDP gerne auch im Rahmen einer Bundratsinitiative dafür einsetzen, dass eine Revision des §52b UrhG erfolgen kann, um solche Restriktionen zu verhindern. |
Die Linke | Die konkrete Anwendung des §52b UrhG ist Sache der entsprechenden Einrichtungen. Wir können aus dem Abgeordnetenhaus neben der finanziellen bzw. technischen Ausstattung im von uns angestrebten Bibliotheksgesetz für Berlin die Bereitstellung von Inhalten in digitaler Form in Bibliotheken unterstützen - etwa durch eine Nennung und Ausführung dieser Aufgabe im zu schaffenden Gesetz. |
Piratenpartei | Wir wollen uns über den Bundesrat und über die üblichen politischen Wege dafür einsetzen, dass diese unsinnige Regelung abgeschafft wird. Wir PIRATEN stehen für einen freien Zugang zu Bildung und Wissen und wollen keine Beschränkung der Kopierbarkeit und Verbreitung von Inhalten, sei es analog oder digital. |
SPD | Das Abgeordnetenhaus selbst kann hier nur mit unverbindlichen Resolutionen unterstützend wirken. Die Berliner SPD fordert u.a. auch deswegen eine umfassende Urheberrechtsreform auf Bundesebene, da nur dort die derzeit geltende Gesetzeslage aktuellen Entwicklungen angepasst werden kann.
Die neue Zentral- und Landesbibliothek soll ein digitales Zentrum des Wissens werden. |
PSG | Wir befürworten uneingeschränkt die Bereitstellung von digitalen Leseexemplaren sowie allen sonstigen digitalen Medien an Bibliotheksnutzer und alle anderen Personen. Die jeweilige Interpretation des Urheberrechts unterliegt immer auch dem Willen der Politik, der gegenwärtig an den Profitinteressen der Wirtschaft orientiert ist. Insofern kann eine kulturelle Grundversorgung und der garantiere den Zugang zu Wissen nur im politischen Kampf gegen die Profitinteressen der Wirtschaft erreicht werden. Zudem können diese Fragen nicht in Berlin, Deutschland oder Europa allein gelöst werden. |
Tierschutzpartei | Dazu haben wir keine Meinung. |
Kollaboratives Arbeiten im Bildungsbereich
[edit]Gegenwärtig wächst eine Generation von Schülerinnen und Schülern und Studentinnen und Studenten heran, die mit digitaler, kollaborativer Texterstellung vertraut sind und deren Fähigkeiten im Umgang mit Texten sich dramatisch von dem Kanon der Fähigkeiten der analogen Generation unterscheidet. Im Zuge des Gebrauchs von Suchmaschinen, Online-Enzyklopädien und anderen Wissensportalen wird Bildung zu einer immer eigenständigeren Betätigung im gesamten Lebenslauf. Die Bewertung der Relevanz einer Informationen, das Einordnung in Kontexte und der souveräne Gebrauch von Filtern im Social Web werden dabei zu wichtigen Aufgaben der Vermittlung von Medienkompetenz.
Frage 13: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich Ihrer Ansicht nach daraus für die Curricula-Planung und die Ressourcen-Ausstattung an Berliner Schulen und Hochschulen? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir halten Medienkompetenz für eine Querschnittsaufgabe im Fächerkanon. Dabei ist der Einsatz von Medienpädagoginnen und -pädagogen, die gemeinsam mit den Lehrkräften konkrete Themen aufgreifen und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern bearbeiten, notwendig. Wir sehen erheblichen Nachholbedarf bei der Ausgestaltung der IT-Infrastruktur an den Berliner Schulen sowohl für den Unterricht als auch für die Schulverwaltung, vor allem die Wartung der Computer ist nach wir vor nicht geklärt. Im Rahmen des Großprojektes „egovernment@school“ müssen hier mit allen Beteiligten praktikable Lösungen gefunden und finanziert werden . In den Hochschulen wird im Alltag seit Jahren eine hohe Medienkompetenz von Lehrenden, Forschenden und Studierenden gefordert. Die Ausstattung mit Hard- und Software ist jedoch ein Engpass, den wir bei einer Neuberechnung der Hochschulfinanzierung berücksichtigen werden müssen. Zudem wollen wir im Bildungsbereich verstärkt offene und freie Software einsetzen. |
CDU | Grundsätzlich wird die Freiheit des Teilens von Inhalten, zum Beispiel auch über das Internet, alltäglich. Computer und Internet sind aus keinem Berufsfeld mehr wegzudenken. Daher gilt es, alle Schulen mit schnellen und unbegrenzten Internetanschlüssen auszustatten und den Schülern Hardware und Software auf dem Stand der Technik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch der Schutz der Schüler vor jugendgefährdenden Inhalten durch den Einsatz automatischer Filter bei gleichzeitiger Förderung der Medienkompetenz für einen möglichst schnellen Umgang mit gefährlichen Inhalten. Die vorhandene Technik muss allerdings auch genutzt werden können. Digitale Medien müssen als Werkzeuge regulärer Bestandteil aller Unterrichtsfächer werden und durch neuartige Anwendungen (siehe interaktive Smartboards) den Unterricht bereichern. Hierfür brauchen wir mehr und verbindliche Lehrerfortbildungen sowie ein festes Budget für die Systembetreuung. Der Trend zur Medienkonvergenz und der Einsatz elektronischer Schulbücher haben dabei den Vorteil, dass diese öfter aktualisiert werden können und interaktive, multimediale Inhalte anbieten. Im Sinne der Qualität der pädagogischen Materialien müssen Vervielfältigungen jedoch kostenpflichtig sein. |
FDP | Die Berliner FDP ist bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode dafür eingetreten, die Medienkompetenz stärker in den Blickpunkt der schulischen Bildung, aber auch des lebenslangen Lernens, zu integrieren. Im Rahmen der Schul- und Hochschulbildung in Berlin müssen daher entsprechende Angebote geschaffen werden, um Schüler, aber auch Erwachsene und Senioren, auf die Anforderungen, Herausforderungen, aber auch auf die Chancen des Umgangs mit neuen Medien vorzubereiten. Dies ist nach Ansicht der FDP auch ein wichtiger Baustein für Qualifizierungen auf dem Arbeitsmarkt. |
Die Linke | DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Medienkompetenzbildung ein fester Bestandteil im Lehrplan der Berliner Schulen wird. Dazu reicht es unserer Meinung nicht aus, lediglich ein Schulfach „Medienkompetenz“ einzurichten. Vielmehr muss die Befähigung zu Recherche und Bewertung von Informationen in Suchmaschinen, Wissensportalen und sonstigen Inhalten im Internet gefördert werden. Entsprechend müssen die Berliner Schulen so ausgestattet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig der privaten Umstände die gleichen Möglichkeiten haben, den kompetenten Umgang mit dem Internet für ihre persönliche Bildung und ihr persönliches Fortkommen zu erlernen. |
Piratenpartei | Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein Internetzugang für alle Lernenden ist eine Voraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe an dieser. Das erhebliche Ungleichgewicht zugunsten der papiergebundenen und nicht-netzwerkfähigen Bereitstellung von Lernmitteln ist historisch bedingt und stellt eine Momentaufnahme der aktuellen Entwicklung dar. Wir werden dieses Verhältnis ändern. Dabei wird natürlich auch die Möglichkeit der kollaborativen Texterstellung beachtet werden müssen. |
SPD | „Wir wollen eine Teilhabe aller an den Neuen Medien und wenden uns gegen die drohende informationelle Spaltung der Gesellschaft." (vgl. BERLINprogramm, S. 28). Darum treten wir für eine verbesserte Vermittlung von Medienkompetenz an den Berliner Schulen und Volkshochschulen ein. Hierbei muss auch die Vermittlung von der Idee und die Nutzung von Open-Data eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus setzt sich die SPD Berlin dafür ein, dass Open-Data - also auch die Themen „frei verwendbare behördliche Daten" und „transparente Verwaltung" - im Lehrauftrag der politischen Bildung einen angemessenen Platz erhält und Schulen sowie die Landeszentrale für politische Bildung Berlin ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ferner muss bereits in der Ausbildung von zukünftigen Mitarbeitern der Verwaltung der Umgang mit offenen Daten gelehrt werden. |
PSG | Viele Kinder machen heute ihre ersten Erfahrungen mit dem Social Web bereits in sehr jungen Jahren, noch bevor sie in die Schule kommen. Ein Hauptproblem an den Schulen ist dann, dass die "Lebenswelten von Schülern und Lehrern auseinanderdriften", so ein Kongress von Schulpsychologen im letzten Jahr (http://www.bdp-schulpsychologie.de/aktuell/2010/101116_pm.php). Um dem entgegenzuwirken, müssen gute Fortbildungen für Lehrer auf diesen Gebieten angeboten und entsprechend finanziert werden. Insbesondere müssen diese für ältere Lehrergenerationen angeboten werden, die nicht mit dem Social Web erwachsen geworden sind. Gleichzeitig müssen neue Lehrer eingestellt werden, um die Überalterung der Lehrerkollegien auszugleichen und die Klassen zu verkleinern.
Die Landesregierung aus SPD und Linkspartei hingegen hat die Gelder für Bildung immer weiter gekürzt und macht die Lehrer und Erzieher zu Sündenböcken für die Misere im Bildungswesen. Durch Stellenstreichungen, Sozialkürzungen, Gehaltssenkungen und höhere Stunden- und Schülerzahlen wird die Situation für Lehrer und Schüler unerträglich. Nur die PSG kämpft gegen die Unterordnung der Bildung unter die unmittelbaren Anforderungen des Marktes. Wir fordern ein Ende der Kürzungen und massive Investitionen in Kitas, Schulen, Hochschulen und in die Erwachsenenbildung, einschließlich der Museen, Bibliotheken und Theater. |
Tierschutzpartei | Medienkompetenz ist eine zentrale Voraussetzung für den Umgang mit Informationen. Dies sollte in der Curricula-Planung verstärkt Aufmerksamkeit finden. Wir fordern einen freien Zugang für alle Schüler als Bestandteil ihrer Ausbildung. |
Digitale Bürgerrechte
[edit]Informationsfreiheitsgesetz
[edit]Das historische Verdienst der Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- wie auch auf Landesebene ist die Abkehr von der Standardeinstellung „Dienstgeheimnis“ hin zu einer Regelung, nach der behördliche Informationen im Zweifel offen zugänglich sind und demgegenüber die Nichtfreigabe von Daten begründet werden muss. Der erfolgreiche Volksentscheid vom 13. Februar 2011 zur Offenlegung der Verträge und Nebenabreden beim Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe wird als Durchbruch für eine erhöhte Transparenz im Bereich kommunaler Daseinsvorsorge gewertet.
Frage 14: Sind Sie mit der Anwendung und der generellen Ausgestaltung (insbesondere hinsichtlich der Einschränkungen und der Kostenstruktur bei der Anwendung) des Berliner IFG zufrieden? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Nein. Die Kosten sind nach wie vor zu hoch und zu unbestimmt. Bearbeitungszeiten dauern zu lange. Die Verwaltung ist noch nicht darauf eingerichtet, dass grundsätzlich jedes Dokument im Einklang mit Datenschutz und Rechten Dritter auch zur Veröffentlichung bestimmt sein sollte. Wir konnten zwar Rot-Rot in zähen Verhandlungen abringen, dass Privatisierungsverträge grundsätzlich zu veröffentlichen sind. Der eingeschlagene Weg "weg von der Akteneinsicht, hin zur Veröffentlichung im Netz" muss aber in allen Bereichen noch weiter beschritten werden. Genauso wichtig wie die Reform des IFG ist, dass jeder Verwaltungsmitarbeiter und jede Verwaltungsmitarbeiterin von Anfang mitdenkt, welche Unterlagen und Informationen barrierefrei veröffentlicht werden können. |
CDU | Die generelle Ausgestaltung des IFG halten wir für ausreichend, allerdings scheint es bei der Anwendung noch Probleme zu geben. Unzureichend ist unseres Erachtens, dass es keine klare Kostenstruktur gibt, so dass Bürger von der Inanspruchnahme ihrer Rechte aus Furcht vor den Kosten Abstand nehmen. Wir halten es daher für sinnvoll, das IFG unter Beteiligung des Berliner Datenschutzbeauftragen zu evaluieren. |
FDP | Nein. Die FDP hat sich in der letzten Wahlperiode bei Auskünften nach dem IFG durch Privatpersonen für eine Gebührenfreiheit eingesetzt, was nun weitgehend umgesetzt wurde. Auch hinsichtlich des Umfangs der Auskunftspflicht der Behörden hat die FDP-Fraktion einen Antrag eingebracht, wonach sich das Informationsrecht nicht nur auf den Bereich der Daseinsvorsorge, sondern auf alle Verträge der Öffentlichen Hand mit Dritten bezogen hätte. |
Die Linke | Das Berliner IFG hat in der jüngsten Vergangenheit deutliche Verbesserungen erfahren, die auch mit Hilfe der LINKEN durchgesetzt werden konnten. Dennoch sind auch die jetzigen Regelungen im IFG nicht weitgehend genug. Gerade im Bereich der pro-aktiven Veröffentlichungsverpflichtungen fordert DIE LINKE weitere Ausweitungen und verbindliche Regelungen. Denn grundsätzlich steht DIE LINKE für größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns, was bedeutet, dass wir nicht nur für ein weitreichendes Informationsfreiheitsrecht eintreten, sondern auch für eine aktive Veröffentlichung von Dokumenten und Daten durch staatliche Stellen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen können nach dem IFG sämtliche Akten der Verwaltung auf Antrag offengelegt werden. Dies alles entsprechend benutzerfreundlich im Internet zu veröffentlichen, wäre wohl eine nicht zu bewältigende Aufgabe. Allerdings sollten Dokumente von öffentlichem Interesse, wie etwa Privatisierungsverträge, immer auch im Internet veröffentlicht werden. Wir wollen die Verwaltung durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel transparenter und bürgernäher gestalten. Dazu zählt für uns auch eine Open-Data-Strategie, die Regierungs- und Verwaltungsdaten für alle Berlinerinnen und Berliner in angemessener Weise aufbereitet und zur Verfügung stellt. Im § 17 des IFG sind zudem bereits umfangreiche Veröffentlichungspflichten aufgelistet – diese auch im Internet zur Verfügung zu stellen, sollte im 21. Jahrhundert Standard sein. |
Piratenpartei | Wir sehen das Informationsfreiheitsgesetz als ersten Schritt in Richtung Transparenz an, er geht uns aber nicht weit genug. Wir werden Gebühren bei der Abfrage von Informationen abschaffen, Zugangsbeschränkungen massiv reduzieren und die Regelungen zur Antragsstellung abschaffen. Transparenz ist keine Hol- sondern eine Bringschuld. |
SPD | Wie in der Politik muss auch in der Verwaltung ein Kulturwandel stattfinden, in dem Transparenz, für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Verwaltung selbst, als Bereicherung und Stärkung unserer Demokratie wahrgenommen wird. Daher setzt sich die SPD Berlin dafür ein, dass der Senat noch transparenter wird und im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes seiner Veröffentlichungspflicht vollständig und zeitnah nachkommt. Verträge der öffentlichen Daseinsvorsorge sollten vollständig veröffentlicht werden. Eine Stärkung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in diesem Zusammenhang zu prüfen. Wir wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Behörden bzgl. des Informationsfreiheitsgesetzes (insbesondere zu Auskunftsrecht und Fristen) und Open-Data verstärkt schulen. Die bereits vorhandenen IT-Beauftragten der Verwaltungen wollen wir zu Open-Data-Verantwortlichen weiterbilden. |
PSG | Nein. Wir treten für die Aufhebung der Einschränkungen ein, die den "Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" (§7 Berliner Informationsfreiheitsgesetz) zum Ziel haben - wie diejenigen der Berliner Wasserbetriebe. Die Gebühren für die Informationserteilung und die Kosten für die Durchsetzung von Informationsansprüchen gegen unberechtigte Geheimhaltungsinteressen haben abschreckende Wirkung. Deswegen hat die PSG auch den Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe unterstützt (siehe: http://www.wsws.org/de/2011/feb2011/priv-f12.shtml). Der Berliner Senat hat dafür gesorgt, dass Veolia Wasser und RWE Aqua Millionen erhalten haben, die von der Bevölkerung durch überhöhte Wasserpreise bezahlt wurden. Die PSG fordert die Enteignung dieser Unternehemen, weil nur dadurch eine Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann, die an den Bedürfnissen der Bevölkerung und nicht an den Profitinteressen der Unternehmen orientiert ist. |
Tierschutzpartei | Die Informationsfreiheit halten wir für sehr wichtig, insbesondere wenn es um öffentliche Gelder geht. Wir sehen bei den Informationsfreiheitsgetzen noch verbesserungsbedarf, insbesondere was das Tempo der Beantwortung der Anfragen anbelangt. Das Gesetz ist unserer Meinung nach aber ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. |
Frage 15: Sind Sie für eine Ausweitung der Pflichten von Behörden, von sich aus bereits mehr Informationen online für jedermann verfügbar zu machen? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Ja, wir sind für eine Ausweitung der proaktiven Informationspflichten. Behörden sollen alle relevanten Informationen der Verwaltung, soweit sie nicht begründeten Datenschutzinteressen unterliegen, nutzungsfreundlich, frei und in offenen und maschinenlesbaren Formaten zugänglich machen. |
CDU | Gerade in Angelegenheiten, die einen großen Personenkreis betreffen oder interessieren könnten, halten wir es für sinnvoll, dass Behörden von sich aus Informationen online zur Verfügung stellen. Dies könnte für die Behörden auch eine erhebliche Arbeitserleichterung bedeuten und somit auch Kosten einsparen. Aus diesem Grund sollten Behörden von sich aus Gebrauch von dieser Möglichkeit machen. Die Implementierung einer gesetzlichen Pflicht hingegen halten wir für schwer umsetzbar. |
FDP | Die FDP fordert, dass die Informationsrechte der Bürger gegenüber den Behörden unter Beachtung der Interessen von Dritten ausgedehnt werden. Eine Pflicht der Behörden, diese ohne Aufforderung von sich aus offen zu legen, halten wir nur dann für sinnvoll, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an der Offenlegung besteht. Darüber hinausgehende Veröffentlichungspflichten stehen in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Aufwand, da alle Dokumente vor der Freigabe datenschutzrechtlich überprüft werden müssten. Davon unberührt bleibt das Recht des einzelnen Bürgers auf Information. |
Die Linke | Ja. |
Piratenpartei | Ja. Im Zentrum der Politik des Landes Berlin stehen die Berliner. Wir wollen, dass sich alle Belange von Politik und Verwaltung nach ihren Interessen richten. Verwaltungsprozesse müssen transparent gestaltet werden. Nur unter dieser Voraussetzung ist demokratische Kontrolle möglich. Nur so kann der Korruption und Misswirtschaft in Berlin Einhalt geboten werden. Wir werden die Berliner Verwaltung an den Zeitgeist, der durch Netzkultur und Mitbestimmung geprägt ist, anpassen. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Antrag über ein einheitliches Online-Portal auf digitalem Weg eingereicht und Bearbeitungsstände online abgefragt werden können. Aktualität ist als Selbstverständnis zu begreifen und unabhängig von Anfragen zu gewährleisten. Wir werden bereits bestehende Möglichkeiten zur Bereitstellung von öffentlichen Daten intensiv bewerben, um sie allen Berlinern zur Nutzung zur Verfügung stellen. Bisher nur offline verfügbare Informationen werden in online abrufbare Daten umgewandelt. |
SPD | Die Berliner SPD hat sich bereits in der jetzigen Legislaturperiode für eine „transparente Verwaltung” und eine Open-Data-Strategie des Landes Berlin eingesetzt. Diese erfolgreiche Arbeit wollen wir fortsetzen und orientieren uns dabei an der kürzlich erarbeitenden Open-Data-Agenda (vgl. http://berlin.opendataday.de/agenda/). Das von der derzeitigen Koalition unter SPD-Führung beschlossene Informationsfreiheitsgesetz ist bundesweit vorbildlich. Trotzdem werden wir es kontinuierlich weiterentwickeln. Öffentliche Daten machen wir so weit wie möglich transparent und richten Schnittstellen zur Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger ein.
Wir streben an diese Ziele innerhalb der nächsten Legislaturperiode zu verwirklichen. |
PSG | Ja. Angesichts der Tatsache, dass Informationen und Daten ohnehin digital erfasst sind, müssen - abgesehen von kleinen Bereichen in denen berechtigte Persönlichkeitsrechte eine Rolle spielen - alle Daten unverzüglich veröffentlicht und jedermann kostenlos und dauerhaft zugänglich gemacht werden. Wir treten aber auch für die Aufhebung der Geschäftsgeheimnisse der Banken und großen Unternehmen ein. Insbesondere deren Geschäftszahlen und Verflechtungen müssen in allgemeinverständlicher Weise veröffentlicht werden. |
Tierschutzpartei | Wir sind für eine generelle Veröffentlichungspflicht von Verträgen, die aus öffentlichen Mitteln kofinanziert werden. Denn für diese Verträge müssen letztendlich alle Steuerzahler mit ihren Finanzmitteln gerade stehen. Dies ermöglicht dem Bürger außerdem einen guten Einblick in den Ablauf von politischen Entscheidungen und deren Auswirkungen. Nur so kann Behördenwillkür und Korruption vorgebeugt werden. |
Netzsperren
[edit]Nach dem ersatzlosen Streichen des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen („Zugangserschwerungsgesetz“) wird derzeit über verschiedene Umwege der Aufbau einer Infrastruktur zur Blockade von unerwünschten oder rechtswidrigen Inhalten versucht.
Frage 16: Werden Sie im Falle des Einzuges in das Abgeordnetenhaus im Landesparlament oder als Teil einer Landesregierung im Bundesrat gesetzlichen Vorhaben zustimmen, die die Sperrung des Zuganges von Inhalten umfassen? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Netzsperren und ähnliche Sperr- und Warnhinweisstrukturen schränken unsere Bürgerfreiheiten ein und sind unserer Meinung nach weder effektiv noch zielführend. Wir werden uns gegen jede Form der Zensur, der Überwachung und der flächendeckenden unnötigen Speicherung von Daten (Vorratsdatenspeicherung) wehren. Weder bei der Verfolgung von Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet, noch im Urheberrecht, wo ebenfalls Sperrungen von Internetseiten diskutiert werden, sind derlei Sperrinfrastrukturen zielführend. Jede Technologie kann gehackt, jede Sperrung umgangen werden. Hier ist es wesentlich effektiver, die Löschung von Inhalten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen voranzutreiben. Von der Blockade von Inhalten, von Mauern im Netz, halten wir gar nichts! |
CDU | Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen sind hohe und schützenswerte Güter. Nach unserer Auffassung haben eindeutig kriminelle Handlungen, wie das Herunterladen von Kinderpornographie, mit diesen hohen Gütern aber nichts zu tun, weshalb wir auf diesem eng begrenzten Bereich für die Sperrung und Löschung von Inhalten sind und uns auch dafür einsetzen werden. |
FDP | Nein. Die FDP hat sich schon in der Vergangenheit klar gegen Netzsperren ausgesprochen. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem wirklichkeitsfernen „Zugangserschwerungsgesetz“, welches auf Drängen der FDP-Bundestagsfraktion nicht zustande gekommen ist. Netzsperren sind der Einstieg in eine Zensurinfrastruktur. Dies ist mit dem liberalen Verständnis eines demokratischen Informationsaustauschs nicht vereinbar. |
Die Linke | DIE LINKE hat Internetsperren in der Vergangenheit immer abgelehnt und wird dies auch weiterhin tun. Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz (Gremium aller Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in den Bundesländern) hat erst kürzlich im Zusammenhang mit dem JMStV und dem GlüStV einen Beschluss gefasst, dass sie keinen Internetsperren zustimmen wird. DIE LINKE.Berlin lehnt Internetsperren und Zensur in jeder Form ab. |
Piratenpartei | Nein. |
SPD | Nein, unser Grundsatz heißt löschen statt sperren. |
PSG | Nein. Wir lehnen solche Vorhaben prinzipiell ab, da sie zu einer Stärkung des Staates und weiteren Angriffen auf demokratische Rechte führen. Der Staat ist kein gesellschaftlich neutrales Instrument gegen gesellschaftliche Übel wie Spielsucht und den Missbrauch von Kindern, sondern dient der Verteidigung der Interessen einer kleinen reichen Elite. Die PSG und ihre Schwesterpartei in Großbritannien, die dortige Socialist Equality Party, lehnen auch das staatliche Vorgehen gegen britische Jugendliche nach den jüngsten Unruhen ab. Es ist bezeichnend, dass die britische Regierung und die Labour Party jetzt ganz offen für Unterdrückungsmassnahmen im Internet eintreten, wie sie in Ägypten durch das Mubarak-Regime betrieben wurden, um das Regime an der Macht zu halten. Aus den gleichen Gründen lehnen wir aber auch staatliche Verbote und staatliche Unterdrückung von rechtsextremen Parteien und rechtsextremen politischen Inhalten im Internet ab. Die Hauptgefahr für demokratische Rechte geht vom Staat aus. Der Kampf gegen Rechtsextremismus erfordert in erster Linie den Kampf gegen den Sozialabbau, wie er seit Jahren von SPD und Linkspartei in Berlin betrieben wird. Zudem werden die großen bürgerlichen Parteien selbst rasch zunehmend zum Hort rechtsextremer Tendenzen, wie man an der Unterstützung von Thilo Sarrazin insbesondere durch große Teile der SPD sehen kann. |
Tierschutzpartei | Nein, wir sind gegen eine Sperrung von Inhalten. Die Erfahrung in anderen Ländern hat gezeigt, das einmal eingeführte Netzsperren immer auch für andere Sachverhalte missbraucht wurden und eine sehr geringe Erfolgsquote haben. Von einem versierten Benutzer sind Netzsperren leicht zum umgehen, aber belasten die Gesellschaft durch ein Klima der Zensur und Bevormundung. Sinnvoll ist hingegen, dass Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt – wie schon nach derzeitiger Gesetzeslage möglich - schnellstmöglich gelöscht werden. |
Frage 17: Der derzeit noch aktuelle Vorschlag der Einführung von Netzsperren durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Stand April 2011) in §9 Abs. 1, Satz 3, Nr. 5 widerlegt das damalige Begründungsmuster, bei dem Zugangserschwerungsgesetz habe es sich um eine besondere Maßnahme gegen ein Verbrechen ohne Vergleich gehandelt. Wie beurteilen Sie die Rolle Ihrer Partei bei dieser Debatte? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Demokratie ist der Kampf zwischen verschiedenen Positionen. Im besten Fall kann eine Seite die andere überzeugen. Im Normalfall muss eine Entscheidung entsprechend der Mehrheiten herbeigeführt werden. Unsere Aufgabe in demokratischen Entscheidungsprozessen ist es, für unsere Überzeugungen so lange zu kämpfen, wie es geht. Auch wenn wir uns bei ungünstigen Mehrheitsverhältnissen manchmal nicht durchsetzen können, hat die dreißigjährige grüne Tradition das Bild der deutschen Gesellschaft grundlegend verändert. Bei den Bürgerrechten werden uns immer wieder Barrikaden in den Weg gelegt, wir werden dennoch dran bleiben und für unsere Überzeugungen kämpfen, weil wir wissen, dass es sich für uns alle lohnt! So scheint es derzeit, auch wenn sie richtigerweise darauf hinweisen, dass in der nach wie vor gültigen Version des Staatsvertrags noch Netzsperren enthalten sind, das der entsprechende Passus von den Verantwortlichen in den Staatskanzleien nicht mehr als zielführend angesehen und die entsprechenden Regelungen nicht mehr verfolgt werden. Welchen Anteil wir Grünen haben, die sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Netzsperren (http://gruen-digital.de/2011/06/ministerpraesidenten-beraten-heuteueber-gluestv-gruene-lehnen-jetzigen-entwurf-ab/) ausgesprochen haben, ist natürlich nicht abschließend zu bewerten. Auch in den Koalitionsverhandlungen Baden-Württemberg (http://gruenebw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Koalitionsvertrag-web.pdf) und Nordrhein-Westfalen (http://www.gruene-nrw.de/fileadmin/user_upload/landesverband/gruenenrw/aktuelles/2010/koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_Rot-Gruen_NRW_2010- 2015.pdf) haben wir eine Klausel verhandelt, wonach Netzsperren als Mittel der Strafverfolgung ausgeschlossen werden, wir uns vielmehr für eine effektive Strafverfolgung aussprechen. |
CDU | Die mit dem Glücksspielstaatsvertrag intendierte Zugangserschwernis bei Online-Glücksspielen soll dem Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht und krimineller Ausbeutung im Internet dienen. Diese Zielrichtung begrüßen wir, halten Netzsperren in diesem Bereich aber für überflüssig. |
FDP | Die Berliner FDP wird keinem Glückspielstaatsvertrag zustimmen, der Netzsperren durch die Hintertür einführt. Die FDP-Fraktion Berlin hat hierzu einen Antrag („Keine Unterzeichnung eines mangelhaften Glücksspielstaatsvertrages (I) – Bürgerrechtsfeind-liche Netzsperren verhindern!“) ins Parlament eingebracht, um ein eindeutiges Zeichen gegen die Einführung einer Netzsperren-Infrastruktur zu setzen |
Die Linke | DIE LINKE lehnt Netzsperren und Internetzensur entschieden ab. Hier stehen wir an der Seite viele zivilgesellschaftlicher Initiativen und streiten für den freien Zugang zu Informationen im Internet. |
Piratenpartei | Wir lehnen jede Art von Netzsperren ab und wehren uns entschieden dagegen eine Zensurinfrastruktur "über die Hintertür" einzuführen. Seit dem Aufkommen der Debatte im Jahre 2009 spricht sich die Piratenpartei Deutschland gegen dieses Vorhaben aus, gehen dagegen auf die Straße und haben viele Gespräche geführt, um Politiker zur Einsicht zu bringen, dass Netzsperren in einer Demokratie nichts verloren haben. |
SPD | Die SPD lehnt Netzsperren in jeder Hinsicht ab. Wir halten Zugangssperren für ineffektiv und in effektiver Form für einen nicht tolerierbaren Eingriff in die digitale Gesellschaft. Eine staatliche Kontrolle muss sich auf wirksame und verfassungskonforme Maßnahmen stützen. Eine effektive Bekämpfung der Internetkriminalität erfordert gut ausgebildete Strafverfolgungsbehörden und eine Kooperation auf internationaler Ebene ohne bürokratische Hemmnisse und unter Beachtung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Zudem darf der Aufbau einer staatlich kontrollierten Sperrinfrastruktur für das Internet nicht der Preis für staatliche Mehreinnahmen sein. |
PSG | Wir lehnen solche Vorhaben grundsätzlich ab. Nachdem die Durchsetzung der angeblich gegen Kinderpornographie gerichteten Netzsperren aufgrund berechtigter und weit verbreiteter Befürchtungen staatlicher Zensurmassnahmen auf Schwierigkeiten gestossen war, soll nun Spielsucht als weiterer Vorwand dazu herhalten, die staatlichen Befugnisse auszubauen und aufzurüsten. Die PSG tritt für die Verteidigung aller demokratischen Rechte sowie ihre Ausweitung ein. Diese Rechte, die gegenwärtig von allen Regierungen unter Beschuss genommen werden, können aber nur durch einen politischen Kampf gegen die herrschende Elite in Wirtschaft und Politik verteidigt werden. Ein solcher Kampf erfordert das Eingreifen von Millionen von Menschen auf der Grundlage eines sozialistischen Programms in die Politik. Gegen eine solche Bewegung richtet sich der Abbau demoratischer Rechte wie die Einführung von Zensurmassnahmen im Internet. |
Tierschutzpartei | Die Praxis hat gezeigt, dass Netzsperren missbraucht werden. Eine Sperrung von Online-Casinos erachten wir daher nicht als sinnvoll und wirksam. Eine Aufklärung der Bürger über Gefahren des Glückspiels (auch Lotto) erscheint uns zielführender. |
Frage 18: Eine Reihe von nicht-demokratischen Staaten begründen mit der Existenz von Netzsperren in europäischen Demokratien deren Zulässigkeit im eigenen Land, etwa zur Unterdrückung von Reformbewegungen. Wie begründen Sie ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu Netzsperrenklauseln denjenigen Bürgern Berlins, die beispielsweise Freunde und Verwandte im Iran, in Syrien und in der Volksrepublik China haben? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir haben uns immer gegen Netzsperren ausgesprochen und werden auch weiterhin gegen Netzsperren kämpfen, auch wenn andere Staaten mit dem Gedanken spielen, Netzsperren einzuführen. Wenn andere Fehler machen, müssen wir sie nicht wiederholen. Daher würden wir immer unseren Freundinnen und Freunden und unseren Mitstreiterinnen und Mitstreitern für mehr Demokratie und Freiheit Mut zu sprechen und beim Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. |
CDU | Wir begründen dies im eng begrenzten Bereich der Kinderpornographie mit dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung. Das Verbot von Kinderpornographie im Internet mit dem Verbot von Meinungen gleichzusetzen, halten wir für zutiefst menschenverachtend. |
FDP | Die Berliner FDP hat sich in der Vergangenheit immer gegen Netzsperren eingesetzt. Wir beabsichtigen dies auch in Zukunft fortzusetzen. Diese Haltung wird von den genannten Personengruppen in der Regel aus eigener Erfahrung geteilt. |
Die Linke | Wir schätzen den Wert des Internets für demokratische Bestrebungen weltweit. Netzsperren und Internetzensur wird es mit Beteiligung der LINKEN nicht geben. |
Piratenpartei | Das Abstimmungsverhalten des Abgeordnetenhauses in dieser Frage enttäuscht uns sehr. Die PIRATEN Berlin haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, wir werden im Abgeordnetenhaus und auf allen politischen Ebenen uns dafür einsetzen, das Netzsperren weder in unserer Demokratie eingesetzt werden und der Einsatz in anderen Ländern verurteilt wird. Wir halten die Netzsperren weder für ein legitimes Mittel in einer Demokratie noch in einer anderen Staatsform, wir halten nichts von Vorschlägen, die ein "zivilisierte Internet" o.ä. zum Inhalt haben. |
SPD | Für uns ist der Einsatz für freie Meinungsäußerung und gegen Zensur im Internet heute notwendiger und aktueller denn je. Die aktuellen Ereignisse in Tunesien, Ägypten, Libyen aber auch in China zeigen auf der einen Seite die Gefährdungen, denen die freie Meinungsäußerung, unabhängige Medien und ein freies Internet immer aufs Neue ausgesetzt sind. Sie zeigen aber zugleich, dass das Internet und auch die Sozialen Netzwerken einen enormen Beitrag für die Freiheitsbewegungen in diesen Ländern geleistet haben. Deswegen hat sich die SPD bislang und wird sich auch in Zukunft in allen Bereichen gegen Netzsperren einsetzen. |
PSG | Wir lehnen Netzsperren und staatliche Überwachung ab. Das gilt sowohl für Deutschland als auch für jedes andere Land auf der Welt. Das staatliche Vorgehen gegen britische Jugendliche nach den jüngsten Unruhen in Großbritannien hat gezeigt, dass die Unterschiede zwischen "nicht-demokratischen Staaten" und "europäischen Demokratien" in dieser Frage gar nicht so groß sind. Im Angesicht dieser sozialen Opposition fordern die britische Regierung und die Labour Party ganz offen Unterdrückungsmassnahmen im Internet, wie sie in Ägypten durch das Mubarak-Regime betrieben wurden, um das Regime an der Macht zu halten. |
Tierschutzpartei | In der Tat ist dies schwierig zu begründen. Die Bundesrepublik sollte daher keine Netzsperrungen ausüben. |
Netzneutralität
[edit]Schwerpunkt vieler netzpolitischer Diskurse ist die Frage nach der Bewahrung der Netzneutralität und der Rolle des Staates. Eine Besonderheit dieser Debatte ist bereits der Disput um den Begriff und die Definition von Netzneutralität selbst.
Frage 19: Bitte nennen Sie uns ihre 19. Definition von Netzneutralität. | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir definieren Netzneutralität als die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Anwendungen oder benutzter Geräte. Als gleichberechtigte Übertragung ist der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internet ohne behindernde Eingriffe wie Sperren, Verlangsamungen und Verfälschungen zu verstehen. Damit einher geht ein Diskriminierungsverbot für den Transport von Daten. Wir sind der Auffassung, dass Datenpakete grundsätzlich gleich übermittelt werden sollen und es keine Einteilung in priorisierte Dienste- und erst recht nicht Inhaltsklassen geben soll. Wenn die Netzneutralität nicht staatlich gewährleistet wird, bedeutet das eine Gefahr für die Meinungsvielfalt im Netz, weil dann kapazitätsintensive Dienste wie Videostreams etwa einfache Textdateien aufgrund ihrer priorisierten Übermittlung verdrängen. |
CDU | Netzneutralität ist ein hohes Gut und sichert die Meinungsfreiheit im Internet und die Möglichkeiten für Innovation. Wir folgen der Definition des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, wonach Netzneutralität die neutrale Übermittlung von Daten im Internet bedeutet. Anbieterseitige Datenpriorisierungen und vor allem Datenblockaden sind daher unseres Erachtens wegen der Demokratierelevanz des Internets und zum Schutz von kleinen Unternehmen, Künstlern sowie der Presse und des Rundfunks zu verhindern. Willkürliche Markteintrittsbarrieren sowie eine Behinderung von Diensten und Inhalten darf es nicht geben. Internetnutzer brauchen Transparenz, um das für sie passende Angebot auswählen zu können. Technische Möglichkeiten der Provider wie „Deep Packet Inspection“ oder Protokollerweiterungen dürfen nicht dazu verwendet werden, einzelne Dienste zu behindern oder zu untersagen. Die Kontrolle der transportierten Datenpakete darf allein der Sicherung der Qualität der Netze und nicht des Inhalts dienen. Eine inhaltliche Priorisierung oder Zensur und Blockierung lehnen wir entschieden ab. |
FDP | Das Internet, wie wir es heute kennen, beruht auf dem Grundsatz der Netzneutralität.
Seine Entstehung als Netz aus Netzen wäre ohne die diskriminierungsfreie Übertragung von Datenpaketen, sowohl innerhalb der Netze, als auch von einem Netz zum nächsten, nicht möglich gewesen. Diese Grundarchitektur des Internets basiert auf zwei Komponenten: Einerseits der unterschiedslosen Übertragung von Daten zwischen „intelligenten“ Endpunkten über ein „neutrales“ Netz (end-to-end-Prinzip), andererseits der Bemühung der Zugangsanbieter (Internet Service Provider, ISP), Pakete ohne Kenntnis ihres Inhalts schnellstmöglich zu transportieren. |
Die Linke | Für DIE LINKE heißt Netzneutralität, dass IP-Datenpakete diskriminierungsfrei und gleichberechtigt behandelt werden, dass alle Teilnehmer Inhalte ihrer Wahl senden und empfangen können und Hard- und Software ihrer Wahl nutzen können, dass eine Überwachung oder Manipulation des Datenverkehrs (etwa mittels DPI-Technologie) unzulässig ist und dass alle Netzmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber den Kunden offengelegt und transparent gemacht werden müssen. |
Piratenpartei | Der Begriff Netzneutralität bezeichnet seiner traditionell-strikten Bedeutung nach die gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete im Internet ohne Rücksicht auf
Herkunft, Ziel, Inhalt, Dienstetyp oder verwendeten Anwendung. Sie ist grundlegendes Prinzip der bisherigen Entwicklung des Internets.
und Wettbewerbsfähigkeit darstellt. Wir PIRATEN Berlin folgen dem Gebot der freiheitlich-demokratischen, technischen als auch ökonomischen Vernunft und treten dafür ein, gewerbsmäßige Netzbetreiber gesetzlich zur Wahrung des Prinzips der Netzneutralität zu verpflichten, ohne es aber zu einem Dogma zu machen, welches der technischqualitativen Weiterentwicklung des Netzes im Wege steht. Dafür muss der Begriff der Netzneutralität sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf seinen konkreten Anwendungsbereich differenziert betrachtet werden. Netzneutralität bei nicht gemeinsam genutzter Infrastruktur Nutzt nur ein Teilnehmer einen bestimmten Teil der Infrastruktur (bspw. DSLAnschluss bis zum DSLAM), besteht auf diesem Teil keine Notwendigkeit eines staatlich-regulatorischen Eingriffes, solange dem Netzteilnehmer die freie Entscheidung bzgl. ob und wie jeder Abweichung vom Prinzip der Netzneutralität verbleibt.
Netzneutralität wird aber dann besonders relevant, wenn sich mehrere Teilnehmer eine Infrastruktur teilen (bspw. Backbone der Provider), denn hier bedeutet jede Bevorzugung des einen die Benachteiligung anderer. Daher darf der Kern der Netzneutralität - die gleichberechtigte Behandlung aller Teilnehmer des Netzes (Teilnehmergleichbehandlung) - nicht angetastet werden. Dieser ist die digitale Entsprechung des verfassungsrechtlich verbriefe Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 I GG). Das Netz ist ein globaler, freier und gleichberechtigter Kommunikationsraum und ist als solcher zu bewahren und zu stärken. Jeder Eingriff, der die Teilnehmergleichbehandlung berührt, ist daher unzulässig. Dies betrifft sowohl staatliche Eingriffe als auch private Absprachen mit Netzbetreibern, Inhalte anknüpfend an Absender oder Empfänger bevorzugt weiterzuleiten, zu depriorisieren, differenziert zu bepreisen, zu untersagen oder zu blockieren. Das Prinzip der Teilnehmergleichbehandlung ist ebenfalls zu beachten, wenn Netzbetreiber aus technischen Gründen Inhalte kurzfristig zwischenspeichern (Caching). Die Anknüpfung an die Häufigkeit der Nachfrage von spezifischen Inhalten ist jedoch zulässig. Die gleichberechtigte Weiterleitung aller Pakete im Netz (Paketegleichbehandlung) muss Grundprinzip bleiben, im Einzelfall aber Priorisierungen zulassen, wo diese technisch geboten sind. Dies ist der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Jede weitergehende Abkehr vom Prinzip der Netzneutralität, insbesondere jeder Eingriff in die Teilnehmergleichbehandlung, schwächt die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz und damit die Grundlage von Demokratie und Informationsgesellschaft. Darüber hinaus benachteiligt sie den Wirtschaftsstandort Deutschland in einer Welt, in der jedes Land mit besseren Voraussetzungen für Investition und Innovation nur einen Mausklick entfernt ist. |
SPD | "Ein Grundpfeiler des Internets ist die sogenannte Netzneutralität: Sie gewährleistet allen Nutzern und Anbietern die neutrale und gleichberechtigte Weiterleitung von Informationen durch fremde Teilnetze ohne Rücksicht auf Absender, Empfänger oder Inhalt der Daten. Damit erschwert sie Markt- und Meinungsmonopole im Internet und senkt die Marktzutrittsbarrieren für neue Anbieter." (vgl. Beschlussbuch SPD-Bundesparteitag 2009: [M2] Erhalt und Sicherung der Netzneutralität, Antragssteller OV Oststadt/Zoo - BZ Hannover, S. 105, http://www.spd.de/linkableblob/1780/data/beschlussbuch_bundesparteitag_dresden_2009.pdf) |
PSG | Statt eine eigene Definition zu formulieren - eine brauchbare bietet ja bespielsweise Wikipedia selbst an - betont die Partei für Soziale Gleichheit, dass das Internet weder Profitinteressen noch staatlicher Gängelung unterworfen werden darf. Die unabhängigen und demokratischen Strukturen des Internets müssen bedingungslos verteidigt und weiter ausgebaut werden. Wir halten den freien und uneingeschränkten Zugang zum Internet für ein Grundrecht. |
Tierschutzpartei | Netzneutralität bedeutet für uns, das der Internet Service Provider alle Datenpakete gleichbehandelt. Unabhängig vom genutzten Protokoll, dem Absender oder Inhalt. |
Frage 20: Die bisherigen Verstöße gegen Prinzipien der Netzneutralität, z.B. die Sperrung von bestimmten Diensten über mobile Datenangebote, sind größtenteils nicht durch Regulierungsbehörden geahndet worden. Sehen Sie hier ein Vollzugsdefizit existierender Regelungen oder eine Regelungslücke bei der Sicherstellung eines funktionierenden
Marktes unter Diensteanbietern? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir finden, dass Blogbeiträge oder andere Inhalte genauso schnell übermittelt werden sollen wie Videos – das Internet ist multimedial und eine Trennung der Inhalte wäre rein künstlich. Eine Bevorzugung von Videodateien bei der Übermittlung halten wir für einen schwerwiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit. Wir sehen hier die Regulierungsbehörden eindeutig in der Pflicht. Außerdem sind wir der Auffassung, dass der Grundsatz der Netzneutralität klar gesetzlich geregelt werden sollte, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Der Markt ist hier zwar eine wichtige Stellgröße, aufgrund der jetzigen Tendenz zu oligopolitischen Strukturen im Festnetz und vor allem Mobilfunk wäre ein Vertrauen auf die Selbstregulierungskräfte des Markts fahrlässig. Unser Antrag (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703688.pdf) in der Bundestagsfraktion richtet sich gegen ein Zwei-Klassen-Internet und soll der Förderung von Meinungsvielfalt und Demokratie dienen. Eine Antwort auf die Frage, warum man bezüglich Netzneutralitätsverletzungen darauf warten soll, bis das Kind noch mehr in den Brunnen gefallen ist, obwohl schon jetzt Anwendungen durch Mobilfunkbetreiber per AGB ausgeschlossen werden, konnten Vertreter von Union und Liberalen, die sich bislang gegen eine entsprechende Regelung wehren, noch nicht nennen. |
CDU | Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) haben die Regulierungsbehörden eine unseres Erachtens ausreichende Handhabe gegen wettbewerbsschädliche Handlungen im Datenverkehr. Sofern es zutrifft, dass die Sperrung bestimmter Dienste über mobile Datenangebote ungeahndet blieben, muss es sich also um ein Vollzugsdefizit handeln, das zu beheben wäre. |
FDP | Die Aufgaben der Regulierungsbehörden, Verstöße gegen die Prinzipien der Netzneutralität zu ahnden, sind konsequent umzusetzen. Statt Regulierung setzen wir auf den Wettbewerb und die selbstregulierenden Kräfte des Marktes. Der funktionierende Wettbewerb zwischen den TK-Anbietern hat die Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene gestützt und gefördert. Darauf setzen wir auch in Zukunft. |
Die Linke | DIE LINKE sieht hier sowohl ein Vollzugsdefizit der bisherigen Möglichkeiten (etwa der Bundesnetzagentur) als auch eine bestehende Regelungslücke zur Sicherung eines neutralen Internet. DIE LINKE setzt sich in Berlin wie auch im Bund für eine dringend notwendige gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ein. |
Piratenpartei | Beides, bisher gibt es zumindest keinen Mobilfunkprovider, der sich wirklich netzneutral verhält oder zumindest seine Eingriffe offen legt, auch gibt es nur sehr wenige ISPs die dies machen. Das mag vor allem am mangelnden Interesse des Verbrauchers liegen, da das Problem bisher kaum bekannt ist oder an wirtschaftlichen Zwängen der Anbieter. Eine politische Lösung ist auf der Seite nicht möglich. Eine stärkere Verfolgung durch die Bundesnetzagentur ist absolut wünschenswert und muss von der Politik forciert werden, da die Agentur zu diesem Thema leider bis weilen kaum und/oder nur ausweichend antwortet. |
SPD | "Für die SPD steht fest: Die Netzneutralität muss unbedingt geschützt werden! Das Internet darf nicht einigen wenigen Großkonzern gehören, die derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen der neuen Telekommunikationgesetzgebung gegen den Neutralitätsgrundsatz massiv Lobbying betreiben! Die SPD setzt sich deshalb aktiv auf nationaler und internationaler Ebene für den Erhalt und Ausbau der Neutralität innerhalb von Telekommunikationsnetzen ein." (vgl. Beschlussbuch SPD-Bundesparteitag 2009: [M2] Erhalt und Sicherung der Netzneutralität, Antragssteller OV Oststadt/Zoo - BZ Hannover S. 105, http://www.spd.de/linkableblob/1780/data/beschlussbuch_bundesparteitag_dresden_2009.pdf) |
PSG | Wir treten nicht für eine "Sicherstellung eines funktionierenden Marktes" ein, sondern für die an gesellschaftlichen Bedürfnissen und nicht an Profitinteressen orientierte weltweite Umorganisation der Telekommunikationsindustrie. Diese Aufgabe erfordert die Enteignung der Telekommunikationskonzerne. Die Offenheit des Internets ist unvereinbar mit einem Gesellschaftssystem, das auf Privateigentum basiert und das den Abbau demokratischer Rechte erfordert, um eine wachsende soziale Ungleichheit zu verteidigen. Eine wirkliche Verteidigung der Netzneutralität kann daher nur als Teil eines politischen Kampfes für den Sozialismus erfolreich sein. |
Tierschutzpartei | In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität. Wir fordern gesetzliche Regelungen ähnlich dem niederländischen Vorbild. Dort ist Netzneutralität im Mobilfunk gesetzlich vorgeschrieben. |
Frage 21: In der Abkehr des „Best Effort“-Prinzips wird über die Zulässigkeit der Einführung von Güteklassen diskutiert, zwischen denen eine Ungleichbehandlung von Datenverbindungen zulässig sein soll. Widerspricht dieser Ansatz Ihrer Definition von Netzneutralität? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Die Abkehr von Best-Effort, wonach die Daten durchgeleitet werden, die zuerst „ankommen“, unabhängig von Dienste- oder Inhalteklassen, widerspricht ganz klar unserem Ansatz von Netzneutralität. Nachgewiesenermaßen funktioniert Best-Effort in den bestehenden Netzen gut bis sehr gut. Das haben auch die gerade auf Bundesebene hierzu durchgeführten Anhörungen noch einmal eindrucksvoll verdeutlicht. Lediglich in den Mobilfunknetzen könnten Kapazitätsengpässe auftreten, die aber mit gängigem Netzwerkmanagement behoben werden können. Es gibt aus unserer Sicht daher keinen Grund, sich von Best-Effort zu verabschieden und stattdessen Daten etwa von Blogs (Text) gegenüber Daten etwa von Youtube (Videos) zu benachteiligen. |
CDU | Wir halten eine Differenzierung nach Güteklassen dann für vereinbar mit unserem Verständnis von Netzneutralität, wenn die Entscheidung beim Nutzer liegt, der aus einem vielfältigen Angebot auswählen können muss. Für problematisch erachten wir es, wenn der Anbieter die Differenzierung vornimmt und dem Nutzer damit die Entscheidung über die Priorisierung genommen wird. Garantierte Bandbreiten und Diensteklassen im Sinne der Nutzer können aber die Möglichkeit für Innovation und neue Dienste bieten. Wir wollen nicht, dass Netzbetreiber die Möglichkeit haben sollen, z.B. Unternehmen Schnellstraßen im Backbone durch Priorisierung des Datenverkehrs zu verkaufen. Vielmehr verstehen wir darunter nur die Unterscheidung, dass ISPs unterschiedliche Angebote an Endkunden verkaufen können, z.B. die Unterscheidung eines 2MB/s-Anschlusses gegenüber einer 16 MB/s-Variante. |
FDP | Die FDP erachtet die Prinzipien der Netzneutralität als notwendig für die Innovationsfähigkeit des Internets und die Sicherung der Ansprüche seiner Nutzer. Die Gleichbehandlung aller Datenströme fördert die technische Weiterentwicklung des Netzes ebenso wie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Ein Internet ohne Diskriminierung fördert den freien Austausch von Meinungen, Ideen, und Informationen und ermöglicht so einer nie da gewesenen Zahl von Menschen die Teilhabe an Gesellschaft, Politik, Kultur und Wirtschaft. Qualitätsgruppen zur bevorzugten Behandlung von Inhalten können eingeführt werden. Diese dürfen aber nicht zu Lasten des freien Internets, sondern nur ergänzend hierzu entstehen. Die Qualität des „best-effort“-Internets ist nicht nur in seinem Bestand zu sichern, sondern mit der technischen Entwicklung angemessen weiterzuentwickeln. Die Beibehaltung des „best-effort“-Internets soll von der Regulierungsbehörde überwacht werden. Innerhalb der einzelnen Gruppen ist eine Ungleichbehandlung nicht zulässig. Die Entscheidung über die Zuordnung eines Dienstes zu einer Qualitätsgruppe liegt beim Endnutzer oder beim Diensteanbieter. Bei der Ausgestaltung von Marktmodellen für Qualitätsgruppen ist darauf zu achten, dass diese nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, insbesondere nachgelagerten Märkten der Dienste und Anwendungen. |
Die Linke | Dieser Ansatz widerspricht unserer Definition von Netzneutralität. DIE LINKE fordert eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, die eine Entwicklung hin zu einem Zwei-Klassen-Internet verhindern kann |
Piratenpartei | Ja. |
SPD | Ja. |
PSG | Ja, eine Einführung von Güteklassen lehnen wir ab und er widerspricht unserer Definition von Netzneutralität. |
Tierschutzpartei | Ja, dies widerspricht unserer Definition. |
Medienpolitik
[edit]Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
[edit]Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt durch seine Arbeit zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationsangeboten bei. Er ist und bleibt unverzichtbarer Teil einer demokratischen Öffentlichkeit. Es existiert jedoch keine vertragliche oder gesetzliche Vereinbarung, die eine Nachnutzung all dieser erstellten Inhalte durch diejenigen regelt, die bereits für deren Produktion aufgekommen sind – die Gebührenzahler.
Frage 22: Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, damit die durch den RBB erstellten und von den Bürgern des Landes Berlin finanzierten Inhalte auch durch jedermann wieder über die einfache Konsumption hinaus verbreitet, bearbeitet und geremixt werden können? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Öffentlich-rechtliche Programme werden über Gebühren finanziert. Sie sollten deswegen frei zugänglich sein, auch außerhalb der Plattformen der öffentlich-rechtlichen Sender. Das Kopieren und Weiterverarbeiten wirft jedoch urheberrechtliche Fragen auf. Wir setzen uns dafür ein, möglichst viele öffentlichrechtliche Inhalte unter den sogenannten „creative commons“ Lizenzen zu veröffentlichen und in entsprechende Lizenzen einzuordnen. Diese erlauben es den Nutzerinnen und Nutzern, öffentlich-rechtliche Inhalte legal für eigene Zwecke zu nutzen. Wir befürworten, dass auch das Archivmaterial unter entsprechenden Vorgaben digitalisiert wird. Eine kommerzielle Verwendung sollte allerdings ausgeschlossen werden, und wenn unabhängige Dritte an der Produktion der Programme beteiligt waren, müssen deren Urheberrechte beachtet werden. Unter anderem nutzt der NDR bereits Creative Commons Lizenzen (http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/index.html). |
CDU | Die intensive Nutzung des Internet hat dazu geführt, dass neben dort entwickelten Angeboten auch traditionelle Medienanbieter, wie Fernsehen, Hörfunk und Zeitschriften, das Internet als Verbreitungsplattform für sich entdeckt haben. Das Zusammentreffen dort führt zu unterschiedlichen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Programmangebote, Urheberrechte, Werbung und Finanzierung. Aus unserer Sicht sind hier noch nicht zu allen in diesem Zusammenhang aufgetauchten Problemen abschließende Antworten gefunden. Zu berücksichtigen sind hier zum einen die Vorgaben der EU-Kommission und zum anderen auch Fragen des Urheberrechts. Das trifft auch auf Angebote der öffentlichen Rundfunkanstalten zu. Selbst wenn diese mit Gebührengeldern finanziert sind, bedeutet das nicht, das jeder Rundfunkgebührenzahler unabhängig von den Urheberrechten der Regisseure, Autoren und anderer Rechteinhaber online gestellte Inhalte beliebig verarbeiten oder verändern darf. Ähnlich verhält es sich zum Teil mit Online-Archiven der Rundfunkanstalten. Eine dauerhafte Einstellung, z.B. einer Dokumentation, erschwert dem Autor unter Umständen eine sonst mögliche Zweit- und Drittverwertung. Anders verhält es sich aus unserer Sicht mit Nachrichten und Informationsangeboten. Nach Abschluss der Dreistufentests wird es hier sicherlich eine Auswertung geben und es wird zu prüfen sein, inwieweit es eine Veränderung bzw. Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben geben muss. Abschließend ist auch noch zu bemerken, dass neue Angebote der öffentlichen Rundfunkanstalten auch unter den Aspekten Auftrag und finanzielle Auswirkungen auf die Rundfunkgebühr bedacht werden sollten. |
FDP | Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationsangeboten sicherzustellen. Zu dieser Grundversorgung gehört es jedoch nicht, dass die mit dem Geld der Gebührenzahler erarbeiteten Inhalte durch Dritte verbreitet, bearbeitet oder geremixt werden können, sofern dies nicht im Rahmen der geltenden Rechtslage ohnehin erlaubt ist. Eine solche Erweiterung hätte zur Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in einen unfairen Wettbewerb zu privaten Sendern und Verlagen treten würden, die zur Erstellung ihrer Inhalte nicht auf Gelder von Zwangsgebührenzahlern zurückgreifen können. |
Die Linke | Die Angebote des RBB sollten so weit wie möglich unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt (vorzugsweise CC BY-SA) werden, so dass eine nicht-kommerzielle Nutzung dieser Inhalte im Internet möglich wäre. |
Piratenpartei | Alle öffentlich finanzierten Werke müssen zur Wieder- und Weiterverwendung frei zur Verfügung gestellt werden und sind dazu unter der Verwendung von freien Lizenzen und in standardisierten Formaten online zugänglich zu machen. |
SPD | Die Berliner SPD fordert, sofern es sich um eigenproduzierte Inhalte handelt, eine möglichst weitgehende und flächendeckende Creative-Commons-Lizenzierung (z.B. CC BY-SA) dieser Inhalte. Dies ist allerdings bei Beiträgen mit zugekauften Inhalten nicht ohne Weiteres möglich. Hier setzen wir uns dafür ein, in Zukunft die Option einer Creative-Commons-Lizenzierung zum Gegenstand von diesbezüglichen Vertragsverhandlungen zu machen. Rundfunk-Inhalte sollen verbreitet, bearbeitet und geremixt werden dürfen! |
PSG | Die Inhalte müssen in offenen Formaten kostenlos und dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssen technische Standards verwendet werden, die durch Open Source Software wiedergegeben werden können. Wir teilen allerdings nicht die Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk politisch neutral ist. Diese Erfahrung konnten wir selbst in diesem Wahlkampf bereits machen. Eine Begleitung des Wahlkampfs der PSG durch ein Kamerateam sollte offensichtlich der Erstellung eines Beitrages zur Diskreditierung der PSG dienen. Nachdem dies nicht gelungen war, wurden die Beiträge zu allen anderen begleiteten Parteien im Fernsehen ausgestrahlt - nicht jedoch der Beitrag über die PSG. Im Internet ist - jedenfalls zur Zeit noch - auch der Beitrag zur PSG am Ende enthalten (ab 07:34): http://www.mdr.de/fakt/video8296.html |
Tierschutzpartei | Die durch den RBB erstellten Inhalte sollten, wenn möglich, unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden. |
Frage 23: Werden Sie sich für die Abschaffung der Depublikation von gebührenfinanzierten Inhalten einsetzen? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Wir halten es für falsch und realitätsfern, dass öffentlichrechtliche Sendungen in der Regel nach sieben Tagen wieder offline gehen müssen. Die GebührenzahlerInnen haben ein Recht darauf, die von ihnen finanzierten Inhalte auch später noch abrufen und nutzen zu können. |
CDU | Siehe 22. |
FDP | Die Depublikation von gebührenfinanzierten Inhalten ist die einzige Möglichkeit, dauernde Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Sender und Verlage auszuschließen. Eine Änderung der Depublikation könnte dann in Betracht kommen, wenn eine Kostenpflicht der Nutzung der Altdaten sicherstellt, dass eine solche Wettbewerbsverzerrung nicht mehr auftritt. |
Die Linke | Die genannte Depublikation von öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten basiert auf den Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 1. Juni 2009. Sie wurde seinerzeit von den Ministerpräsidenten der Länder auf Druck der Zeitungsverleger und privaten Rundfunkveranstalter in den Staatsvertrag aufgenommen. DIE LINKE hat das wiederholt kritisiert und darauf hingewiesen, dass aus Gebührengeldern finanzierte Inhalte auch im Internet jederzeit und dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. |
Piratenpartei | Ja. Alle durch die öffentlich-rechtlichen Sender produzierten Medieninhalte sollen für jeden zeitversetzt abruf- und speicherbar sein. |
SPD | Wir halten den Zwang zur Depublikation von gebührenfinanzierten Inhalten für einen Fehler und werden uns für die Abschaffung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen einsetzen. Die Berliner SPD setzt dafür ein, dass gebührenfinanzierte Inhalte dauerhaft zur Nutzung bereitstehen. |
PSG | Ja. Diese Entfernung von Inhalten aus Websites des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt ausschließlich im Profitinteresse von Medienkonzernen. Diese Medienkonzerne, wie die Axel Springer AG oder das Murdoch-Imperium, müssen enteignet werden. Wir treten dafür ein, dass das Wissen der Menschheit allen Menschen im Internet frei zugänglich gemacht wird. |
Tierschutzpartei | Wir halten die Depublikation für einen Skandal und werden uns für deren Abschaffung einsetzen. |
Tagesschau-App
[edit]Deutsche Zeitungsverlage, u.a. die in Berlin ansässige Axel Springer AG, haben jüngst eine Klage gegen ein beliebtes öffentlich-rechtliches Informationsangebot im Netz, die sogenannte Tagesschau-App, eingereicht. Nach Meinung der Presseverlage übersteigen die damit verknüpften Textinhalte den Bereich der informationellen Grundversorgung und stellen einen unzulässigen Wettbewerbsnachteil für private Anbieter dar.
Frage 24: Sehen Sie auf medienpolitischer Ebene Handlungsbedarf für eine Neudefinition des dualen Rundfunkystems? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Das Bundesverfassungsgericht hat das „duale Rundfunksystems“ definiert, als in den achtziger Jahren die privaten Rundfunkveranstalter auf den Markt drängten. Der Kern hat bis heute nichts an Gültigkeit eingebüßt: Voraussetzung für die Zulassung privater Rundfunkveranstalter ist ein funktionsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der die „Grundversorgung“ garantiert und die für die Demokratie entscheidende Meinungsvielfalt sichert. Der Grundversorgungsbegriff ist wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben dynamisch zu verstehen. Künftig werden immer mehr Informationen, dazu zählen sowohl Text- als auch Video- und Audioangebote, von den Bürgerinnen und Bürgern mobil abgefragt. Dieser Verbreitungsweg muss auch den öffentlich-rechtlichen Angeboten offen stehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mit der Digitalisierung Schritt halten, um seinen Informations- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Wir wollen das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem aber stärker dazu bringen die Möglichkeiten des Internets für ihre Verbreitung und Erarbeitung von Angeboten zu nutzen. |
CDU | Nein |
FDP | Das duale System ist in der Tat reformbedürftig. Die Berliner FDP tritt dafür ein, den Umfang der „Grundversorgung“, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten muss, zu überprüfen. Nach unserer Auffassung ist es nicht Bestandteil einer Grundversorgung, auf mehreren Sendern gleichartige Quizshows, Musiksendungen oder gesellschaftliche Ereignisse auf Kosten aller Zwangsgebührenzahler zu verwirklichen. Aus unserer Sicht könnte das Grundversorgungsangebot stark zusammengefasst und gestrafft werden, sodass es den privaten Wettbewerbern überlassen bliebe, Inhalte dieser Qualität werbefinanziert zu senden, sofern hierfür ein Markt besteht bzw. könnte der Konsument auf kostenpflichtige Angebote im Bereich des Bay-TV zurückgreifen. In diesem Fall könnte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf die Kerninhalte der Grundversorgung beschränken. |
Die Linke | Die etablierte Medienordnung befindet sich infolge der fortschreitenden Digitalisierung in einem technologischen wie kulturellen Umbruchprozess. Vormals über monodirektionale Verbreitungswege ausgestrahlte Sendesignale gehören zunehmend der Vergangenheit an. Digitale Inhalte werden aufgrund ihrer technischen Adressierbarkeit nicht nur zielgerichtet Verbreitung finden, sondern immer öfter auch ortsunabhängig, zeitsouverän und interaktiv genutzt. Das klassische Fernsehen und mit ihm das duale System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk in Deutschland stehen im Digitalzeitalter vor einschneidenden Herausforderungen. Eine Fortführung der Medienregulierung als reine Rundfunkregulierung allerdings wird künftig nicht ausreichen. |
Piratenpartei | Wir stehen hinter dem Konzept des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, sehen allerdings zu behebende Mängel in der aktuellen Umsetzung. Dies betrifft vor allem die Unabhängigkeit von Staat und Markt und die freie Verfügbarkeit von Inhalten. |
SPD | Die Online-Auftritte von ARD und ZDF werden derzeit durch ihre Aufsichtsgremien intensiv geprüft. Bereits im Vorfeld der Prüfungen haben die Rundfunkanstalten in erheblichem Umfang Inhalte nach Maßgabe des neuen Rundfunkstaatsvertrages aus dem Netz genommen. Darüber hinaus haben die prüfenden Gremien bereits weitere Einschränkungen der Aktivitäten von ARD und ZDF im Netz verlangt. Dabei geht es im Kern um andere, weltweite Tendenzen, die die Entwicklung von Online-Inhalten in Deutschland gefährden. Beeinträchtigungen der Netz- und Technologieneutralität, Internet-Piraterie und nicht klärbare Urheberrechte behindern die Aktivitäten sowohl privater wie öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter als auch die deutscher Verleger. Hier stehen gewaltige Aufgaben an. Deshalb muss in der nächsten Legislaturperiode geprüft werden wie es möglich ist sicherzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch im Internet ihre Inhalte rechtssicher wiedergeben können. |
PSG | Ähnlich wie die Depublikationen dient die Klage gegen die Tagesschau-App ausschliesslich den Profitinteressen von Medienkonzernen. Die gesamte Medienwelt muss im Rahmen des Aufbaus einer sozialistischen Gesellschaft grundlegend entlang den Interessen der Menschen umgestaltet werden und dem Profitinteresse entzogen werden. Die wichtigste medienpolitische Aufgabe sehen wir gegenwärtig im Aufbau der World Socialist Web Site (http://www.wsws.org/). |
Tierschutzpartei | Der Landesverband Berlin der "Partei Mensch Umwelt Tierschutz" bekennt sich zum dualen Rundfunksystem, da es die besten Chancen für vielfältige Informationsangebote der Menschen in diesem Land bietet. |
Frage 25: Sollten Ihrer Meinung nach gebührenfinanzierte Informationsangebote im Internet durch eine Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Systems ausgeglichen werden? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Ein Verzicht auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann dessen Legitimation erhöhen. Ohne Werbung müssten auf der anderen Seite die Gebühren steigen, um die Finanzierungslücke zu schließen. In dieser Abwägung haben wir Grüne uns für die Beibehaltung der Werbung in den vorhandenen engen Grenzen (vor 20 Uhr) ausgesprochen. Wir diskutieren diese Frage jedoch im Lichte der aktuellen Entwicklungen ständig weiter und könnten uns auch unter gegebenen Umständen ein Werbeverbot vorstellen. |
CDU | Nein |
FDP | Es besteht kein Anlass dafür, gebührenfinanzierte Angebote im Internet durch werbefreie öffentlich-rechtliche Sendungen in irgendeiner Weise „auszugleichen“. Die Berliner FDP tritt dafür ein, den Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender auf das Wesentliche zu beschränken. In diesem Fall würde aufgrund der wesentlich geringeren Belastung der Zwangsgebührenzahler für einen solchen Rundfunkauftrag einen wesentlich geringerer Finanzbedarf entstehen, wodurch auf Werbungen in öffentlich-rechtlichen Angeboten verzichtet werden könnte. So würden alle Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender, egal ob online oder offline, werbefrei anzubieten sein. |
Die Linke | Nach den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags sind Werbung und Sponsoring für öffentlichrechtliche Online-Angebote bereits jetzt nicht zulässig. Eine generelle Werbefreiheit auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots wäre zu begrüßen. |
Piratenpartei | Ja. Einnahmen durch Werbeblöcke haben in einem nicht-kommerziellen Angebot nichts zu suchen. Werbung führt nur zu Quotendruck und wird u.a. deswegen abgelehnt. Gleichzeitig soll ein stärkeres Augenmerk auf direkt für das Internet produzierte Inhalte gelegt werden um den sich verändernden Mediennutzungsgewohnheiten gerecht zu werden. |
SPD | Eine derartige Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach Vorbild der englischen BBC ist jedenfalls diskussionswürdig. |
PSG | Die immer ausgeprägtere Abhängigkeit von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern von Werbeeinnahmen und die gleichzeitige Konkurrenz mit Privatfernsehsendern um Werbeeinnahmen haben bekannterweise zu einer erheblichen Verschlechterung der Qualität der Fernsehprogramme geführt. Siehe auch Antwort 24. |
Tierschutzpartei | Wir halten es für wünschenswert, dass öffentlich-rechtliche Angebote im Internet werbefrei unterhalten werden, um den Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich zu informieren, ohne gleichzeitig durch Werbung beeinflusst zu werden. |
Bundestags-TV
[edit]Seit einigen Monaten sendet der Bundestag ein eigenes unverschlüsseltes Fernsehprogramm, das unter eigener Regie entwickelt wird.
Frage 26: Wie beurteilen Sie die rechtlichen Grundlagen, nach denen der Sender arbeitet? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Antworten zu 26. und 27.
Wir sind für einen offenen und transparenten Bundestag, aber gegen eine Art Staatsfernsehen aus dem Parlament. Das Parlamentsfernsehen des Bundestags sollte sich auf die Übertragung von Plenarsitzungen und Ausschüssen beschränken. Die redaktionell bearbeitete Berichterstattung, wie beispielsweise Interviews mit Abgeordneten, bleibt künftig Aufgabe der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Gegen solche Formate in einem Parlamentskanal gibt es ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn Angestellte des Bundestages über Zusammenschnitte von Interviews entscheiden, ist das keine unabhängige Berichterstattung mehr. Information über das Geschehen im Parlament ist vor allem die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und besonders des Senders Phoenix, für den die Gebührenzahler monatlich ihre GEZ-Gebühren entrichten. Es ist nicht einzusehen, warum der Bundestag zusätzliche öffentliche Gelder - in diesem Fall Steuergelder - für das Parlamentsfernsehen ausgeben soll, wenn die Bürgerinnen und Bürger dafür bereits Gebührengelder zahlen. Die Deutsche Welle soll im Ausland über Deutschland berichten. Dieser Auftrag ist nicht zu vergleichen mit einem Parlamentsfernsehen, das sich explizit an die Menschen in Deutschland wendet. |
CDU | Wir befürworten eine Parlamentsberichterstattung des Deutschen Bundestages. Sofern es sich hierbei nur um die Übertragung von Parlamentsdebatten und Ausschusssitzungen (ohne redaktionelle Beiträge) handelt, sehen wir keine Notwendigkeit einer Sendelizenzvergabe. |
FDP | Nach Auffassung der Kommission für die Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) handelt es sich bei dem Parlamentsfernsehen des Bundestages um ein illegales Rundfunkangebot, der mangels einer Rechtsgrundlage im rechtsfreien Raum operiere. Ursache dieser Einschätzung ist unter anderem, dass das Programm deutlich mehr redaktionelle Inhalte als vor 20 Jahren biete. Die Berliner FDP ist der Auffassung, dass es unabhängig von der rechtlichen Bewertung dieser Rechtauffassung einer gesicherten Rechtsgrundlage für den Betrieb des Bundestagsfernsehens bedarf. |
Die Linke | Die rechtlichen Probleme in der Zulässigkeit des TV-Kanals des Bundestages sind seit längerem bekannt und bedürfen dringender Klärung: Bereits im Jahr 2007 bewertete die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) das Parlamentsfernsehen als „unmittelbarsten Fall von staatlichem Fernsehen“. Die vorhandenen redaktionellen Komponenten im Programm gingen „über die mit einer neutralen Öffentlichkeitsarbeit des Bundestags zu vereinbarenden Schwelle des staatsfreien Rundfunks hinaus“, hieß es seinerzeit. Ein zunächst bei der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) gestellter Antrag des Deutschen Bundestages auf Zulassung eines bundesweiten Fernsehprogramms wurde von diesem später allerdings nicht weiter verfolgt. Die stärkere redaktionelle Gestaltung des Programms und seine unverschlüsselte Ausstrahlung seit Januar 2011 bildeten dann die Grundlage für das Urteil der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), der Bundestag sende im „rechtfreien Raum“. |
Piratenpartei | Da sich der Kanal des Bundestags inzwischen dafür entschieden hat, seine Inhalte nicht mehr im Fernsehen auszustrahlen, sondern nur noch im Internet zur Verfügung zu stellen, sind wir uns keines rechtlichen Problems bewusst. |
SPD | Für die SPD ist es wichtig, dass sich die Menschen ein eigenes Bild über die Arbeit des deutschen Bundestages machen können. Natürlich muss auch weiterhin die Staatsferne gewahrt werden. Trotz alledem muss auch der Bundestag die Möglichkeit haben über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. |
PSG | Ungeachtet der rechtlichen Grundlage dieses Senders und des politischen Charakters des Parlaments ist es im Interesse des freien Zugangs zu Informationen, dass alle Sitzungen des Bundestages und der Ausschüsse öffentlich übertragen und dokumentiert werden. Wir fordern allerdings auch den die uneingeschränkte Offenlegung sämtlicher geheimer Aktivitäten des Parlaments und seiner Ausschüsse, durch die wichtige politische Entscheidungen und brisante Informationen vor der Bevölkerung verheilicht werden. |
Tierschutzpartei | Dazu hat unsere Partei noch keine Meinung. |
Frage 27: Befürworten Sie eine Sendelizenzvergabe durch die MABB oder die Schaffung einer Rechtsgrundlage analog zum Programm der Deutschen Welle? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Siehe 26. |
CDU | Siehe 26 |
FDP | Die Berliner FDP befürwortet eine in Abstimmung mit dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zu findende Lösung, die den Betrieb des Bundestags-TV auf eine sichere rechtliche Grundlage stellt. Dabei sollte sichergestellt sein, dass es nicht zu Einbußen in Qualität und Reichweite des Senderangebotes kommt. |
Die Linke | Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des Rundfunks in Deutschland bestehen drei Lösungsmöglichkeiten. Erstens: Das Parlamentsfernsehen sendet unkommentiert und in voller Länge Parlamentssitzungen, Ausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen oder Anhörungen von Enquetekommissionen. Dann handelte es sich um ein zulässiges Angebot im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Zweitens: Der Bundestag beantragt die Zulassung eines Fernsehkanals bei der MABB. Dann bestände die Notwendigkeit einer Trennung von Betrieb und Redaktion – sprich: die Gründung einer eigenständigen, unabhängigen Redaktionsgesellschaft. Drittens: Analog zur Deutschen Welle (DW) wird eine eigengesetzliche Grundlage geschaffen. Auch dann bestände die Notwendigkeit zur Wahrung redaktioneller Unabhängigkeit. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sollten sich schnellstmöglich im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden auf eine gemeinsam zu tragende Lösung verständigen. |
Piratenpartei | Sollte ein entsprechender Betrieb wieder aufgenommen wird, halten wir in jedem Fall eine Klärung der rechtlichen Situation für sinnvoll. |
SPD | Die SPD hat dazu bislang noch keine eindeutige Meinung. Beide Optionen müssen weiterhin geprüft werden. |
PSG | Keine Antwort |
Tierschutzpartei | Dazu hat unsere Partei noch keine Meinung. |
Kunst&Kultur, Kreativwirtschaft
[edit]Presseverlegerleistungschutzrecht und Kreativwirtschaft
[edit]Berlin als Wirtschaftsstandort ist abhängig von der Innovationskraft der boomenden Kreativindustrien. Dort werden Anwendungen und Modelle für die Distribution von digitalen Inhalten entwickelt. Die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger würde einige bestehende Geschäftsmodelle bestenfalls stabilisieren, aber auch massiv zu Lasten neuer Geschäftsmodelle gehen - insbesondere bei jungen Start-Ups, die sich nicht über bereits existierende Einnahmequellen intern quersubventionieren können
Frage 28: Wie wollen Sie mit diesen absehbaren negativen Auswirkungen in einem der vitalsten Wirtschaftszweige umgehen? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Die Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage lehnen wir ab, bzw. erkennen gerade kein Modell was begründbar und verhältnismäßig ist. Auch Verlegerinnen und Verleger werden sich neue Geschäftsmodelle überlegen müssen, um nicht in Existenzprobleme zu geraten. Leistungsschutzrechte, die im Grunde genommen nur darauf zielen, den Verlegerinnen und Verlegern eine Teilhabe an Einnahmen von Google oder anderen Internetangeboten zu sichern, lösen auch nicht das Problem der Schutzrechte von AutorInnen, die uns ein besonders Anliegen sind. Stattdessen wollen wir eine Debatte vorantreiben, welche Möglichkeiten zur Wahrung von Pressevielfalt und qualitativ hochwertigen journalistischen Angeboten möglich ist. |
CDU | Wir setzen uns dafür ein, dass bei einer Einführung eines Leistungsschutzrechts die berechtigten Interessen der Verlage, Journalisten, Autoren, Nutzer und anderer Anbieter von Inhalten im Internet fair aufeinander abgestimmt werden. Welche Maßnahmen hier im Einzelnen zu treffen sind, ist Gegenstand der aktuellen Diskussion. |
FDP | Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet gewährleisten. Die Notwendigkeit und die Reichweite eines solchen Leistungsschutzrechts werden in der Gesellschaft sehr kontrovers diskutiert. Die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vereinbart. Die Berliner FDP sieht keine Veranlassung, gegenüber der zuständigen Bundesebene zu intervenieren. |
Die Linke | Nach den Plänen der Bundesregierung sollen künftig Suchmaschinenbetreiber, Social-Media-Aggregatoren und Blogger sowie generell alle Unternehmen und Behörden, die ihren Angestellten freien Zugang zum Internet gewähren, über eine Verwertungsgesellschaft Presse Leistungsschutztantieme für kostenfrei ins Netz gestellte Presseangebote abführen. Das hieße, nicht nur Snippets (kurze 1-2sätzige Ausschnitte aus Artikeln) bei Google oder in Textauszügen von Blogs würden kostenpflichtig, sondern auch gewerblich genutzte PCs, Smartphones oder Tablets. DIE LINKE lehnt ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. |
Piratenpartei | Wir PIRATEN wollen kein Leistungsschutzrecht und sehen es als einen verzweifelten Versuch der Presseverlage an, mehr Einnahmen zu aquirieren. Das Leistungsschutzrecht verhindert, eine Innovation in diesem Bereich und führt nur zur weiteren Festigung von Monopolen. Wir wollen kein Leistungsschutzrecht und werden uns dagegen zur Wehr setzen. |
SPD | Der Schutz des geistigen Eigentums von künstlerisch oder wissenschaftlich tätigen Urhebern steht in der digitalen Welt vor völlig neuen Herausforderungen. Die SPD sieht sich als Anwalt aller schöpferisch und kreativ Tätigen. Wir wollen ein modernes Urheberrecht, das einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Verwerter und Konsumenten schafft. Darüber hinaus wollen wir nach Wegen suchen, die Verwertungsrechte freier Journalisten zu stärken. Die Initiative der derzeitigen Bundesregierung für ein besonderes Leistungsschutzrecht für Presseverlage lehnt die SPD ab. Die Netzneutralität muss gewährleistet sein: Wenn nötig, werden wir eine Bundesratsinitiative starten, um sie rechtlich abzusichern. |
PSG | Wir lehnen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ab. Dabei sind für uns nicht die Wirtschaftsförderungsaspekte maßgeblich, sondern die Interessen der Bevölkerung an ungehindertem Zugang zu Informationen. Aus den gleichen Gründen lehnen wir Softwarepatente ab, die nicht nur in den USA, sondern zunehmend auch in Europa den technischen Fortschritt behindern. |
Tierschutzpartei | Dazu hat unsere Partei noch keine Meinung. |
Digitale Plattformen für Kulturbesitz
[edit]Als Zuträger zu dem Inhalteaggregator Europeana (http://www.europeana.eu/ portal) soll die „Deutsche Digitale Bibliothek“ (http://www.deutsche-digitalebibliothek.de) das digitalisierte Kulturgut Deutschlands erfassen und sowohl auf einer eigenen Suchplattform als auch zur Nachnutzung auf Europeana bereitstellen. Besonderes Augenmerk liegt in der Anreicherung von Verknüpfung von Struktur- und Metadaten zu Objekten aus unterschiedlichen Einrichtungen zur facettierten, multilingualen Erschließung. Nach langen Diskussionen wird die Lizenzierung dieser Metadaten bei Europeana unter dem Lizenzmodell Creative Commons Zero (CC0) erfolgen.
Frage 29: Wird Ihre Fraktion darauf hinwirken, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch die Freigabe eigener Metadaten unter CC-0 an Europeana teilnehmen kann? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Dieses Vorhaben unterstützen wir sofern die Prüfung und Gewährleistung der Urheberrechte vorausgesetzt ist. |
CDU | Dies entzieht sich dem Einfluss der Berliner Politik, in einem Antrag der CDU auf Bundesebene heißt es jedoch, dass die DDB noch in diesem Jahr im Pilotbetrieb starten wird. Und das die rechtlichen Fragen “in Kürze im Rahmen des sogenannten Dritten Korbes der Urheberrechtsreform gelöst werden“ sollen. Anhand der zu erwartenden Ergebnisse wird sich eine Haltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ergeben. |
FDP | Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine der größten Kultureinrichtungen weltweit. Seit dem Jahr 1975 gehören ihr neben dem Bund alle westdeutschen Bundesländer, seit 1992 alle restlichen Bundesländer an. Die Berliner FDP wird sich dafür einsetzen, dass das Land Berlin als Mitglied des Stiftungsrates seinen Beitrag dazu leistet, Metadaten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz dem Inhalteaggregator Europeana über die „Deutsche Digitale Bibliothek“ zur Verfügung gestellt werden können. |
Die Linke | DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Erhalt und Veröffentlichung des kulturellen Erbes als gemeinnützige, und damit öffentlich verantwortete Aufgabe verstanden werden. Die Digitalisierungsprojekte der europäischen Bibliothek Europeana sowie das Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek geben ein gutes Beispiel für die digitale Reproduktion in öffentlicher Hand. Für die Wahrnehmung dieser gemeinnützigen Aufgabe sind die Bibliotheken und Archive finanziell angemessen auszustatten. Die Lizenzierung nach CC-0 bildet einen wichtigen Schritt, um das kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung im Digitalzeitalter sichtbar zu machen. Auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sollte sich dem anschließen. |
Piratenpartei | Ja - Die Piratenpartei Deutschland tritt in ihrem Parteiprogramm dafür ein, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern. Die PIRATEN Berlin setzen sich dafür ein, digitale Archive der Öffentlichkeit unentgeltlich zu Verfügung zu stellen. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist eine Maßnahme, mit der virtuelles Gemeingut geschaffen wird, auf das jeder frei zugreifen kann und öffentliche Güter weiterverwenden kann, wirtschaftliche und kulturelle Innovation ermöglicht. Wir haben in unserer Generation diese Möglichkeiten uns national und international zu vernetzen, wir sollten sie nutzen, um Wissensfreiheit umzusetzen. |
SPD | Die Fraktion wird diesbezügliche Initiativen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. |
PSG | Ja. Dies entspricht einer Kernforderung der Partei für Soziale Gleichheit: Das Wissen der Menschheit muss allen Menschen im Internet frei zugänglich gemacht werden. |
Tierschutzpartei | Dazu hat unsere Partei noch keine Meinung. |
Keine Panoramafreiheit in Sanssouci
[edit]Nachdem die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) durch den BGH in der „Sanssouci“-Entscheidung (Urteile vom 17. Dezember 2010 – V ZR 44/10, 45/10 und 46/10) das Recht erhalten hat, das Fotografieren im Parkgelände zu untersagen, droht nun das Verschwinden der Parkanlagen aus der öffentlichen Sichtbarkeit. Angewandt auf die komplette Kulturlandschaft in Deutschland bedeutet die restriktive Handhabung, dass wichtige zivilgesellschaftliche Initiativen zur Erschließung der Kulturdenkmäler (z.B. Wiki loves Monuments http://www.wikilovesmonuments.eu/) behindert und verunmöglicht werden.
Frage 30: Wird das Land Berlin als einer der drei Träger der SPSG darauf hinwirken, dieses Recht in einer Weise anzuwenden, die die Verbreitung von Aufnahmen aus dem Park auf Wikipedia und ihren Schwesterprojekten uneingeschränkt erlaubt? | |
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Bündnis 90/Die Grünen | Dieses Vorhaben unterstützen wir sofern die Prüfung und Gewährleistung der Urheberrechte vorausgesetzt ist. Das genannte Urteil unterscheidet nämlich zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung und den Rechten, die die SPSG dann ausüben darf. Wir sehen es aber im Interesse der SPSG, dass Aufnahmen in einem Kontext wie der Wikipedia zur Verfügung stehen. Angebote wie http://www.wikilovesmonuments.eu/ halten wir zudem für richtig, da sie den Wert von Kulturdenkmälern erhöht und neuen Zielgruppen zugänglich macht. |
CDU | Die CDU setzt sich dafür ein, dass das Fotografieren für private Zwecke in den Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten auch weiterhin kostenlos möglich ist. |
FDP | Die Berliner FDP wird sich dafür einsetzen, dass das Land Berlin auf die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten derart Einfluss nimmt, dass diese von ihrem Recht, das Fotografieren im Parkgelände zu untersagen, keinen Gebrauch mehr macht. Sollte dies nicht möglich sein, so sollte dennoch eine Lösung gefunden werden, die es Fotografen ermöglicht, gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts, dass nach dem jeweiligen Grad der Nutzung zu staffeln wäre, das Fotografieren zu ermöglichen. |
Die Linke | Die Panoramafreiheit nach § 59 des Urhebergesetzes bestimmt, dass für Abbildungen von Werken im öffentlichen Raum, die sich bleibend dort befinden und die frei zugänglich sind, keine Vergütungspflicht besteht. Aufgabe der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist es, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen sollten dazu einen Beitrag leisten können. Wir setzen uns dafür ein, dass die nichtgewerbliche Verbreitung von Aufnahmen aus dem Park auf Wikipedia und ihren Schwesterprojekten möglich ist. |
Piratenpartei | Lt. dem zitierten BGH-Urteil hat die SPSG lediglich das Recht, die kommerzielle Verwertung von Fotografien der Schlösser und Gärten in Stiftungsbesitz zu untersagen. Zu den Aufgaben der SPSG gehört es lt. Satzung §1, Abs. 1 die Auswertung des Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Wissenschaft und Bildung, gem. §1, Abs.2.3 die wissenschaftliche und publizistische Aufarbeitung und Dokumentation des Kulturdenkmalbestandes sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen. Aus der Sicht der PIRATEN Berlin ist die Verbreitung von Informationen über unser kulturelles Erbe im Interesse der Allgemeinheit und dienst der wissenschaftlichen und publizistischen Aufarbeitung. Die Initiative http://www.wikilovesmonuments.eu/ dient nicht nur der Allgemeinheit zur Information, sondern vermittelt Wissen über unsere Kulturdenkmäler auf einer Ebene, die sie die einfache Webpräsenz der PSDG nicht erreichen kann und bietet hier die Möglichkeit der Aufgabe lt. Satzung §1, Abs. 1 und §2, Abs. 3 hinreichend nachzukommen. Es sollte daher im Interesse der PSDG und somit auch des Landes Berlin sein, eine derartige Verbreitung zuzulassen. Gemäß § 59 UhrG Werke an öffentlichen Plätzen ist es zulässig, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen und Plätzen befinden, durch Lichtbild oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Gem. der Satzung der Stiftung wird ein Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen grundsätzlich nicht erhoben, der Park ist somit öffentlich zugänglich. Wir werden uns daher innerhalb unserer Möglichkeiten in Berlin für eine freie Verwendung von Vervielfältigungen dieser Werke einsetzen. |
SPD | Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verwaltet insgesamt rund 150 historische Bauten und 800 Hektar Gartenanlagen die größtenteils auf der Weltkulturerbe-Liste der Unesco stehen. Wir sehen natürlich auf der einen Seite, dass die Instandhaltung der historischen Bauten und Gartenanlagen eine aus zureichende Finanzierung bedarf die nicht zuletzt auch durch die Vermarktung von Aufnahmen gesichert wird. Das Land Berlin mit einem SPD geführten Senat wird sich dafür einsetzen, dass ein fairer Kompromiss zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und den Journalisten und Bloggern gefunden wird der den Bedürfnissen von beiden Seiten gerecht wird. |
PSG | Ja, wir treten für das Recht auf die uneingeschränkte Verbreitung von Aufnahmen aus dem Park ein. Gleichzeitig ist erforderlich, dass für den Erhalt und die Präsentation kultureller Errungenschaften wie den Schlossanlagen und dem Park von Sanssouci, aber auch weniger bekannter Kulturdenkmale, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern ein Ende der Kürzungen und massive Investitionen in Kulturstätten wie Museen, Bibliotheken und Theater, um jedem Menschen unabhängig von seinem Geldbeutel eine Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. |
Tierschutzpartei | Unsere Partei wird darauf hinwirken, dass der Parkbereich des Schlosses Sanssouci wieder für Aufnahmen zugänglich gemacht wird. |