Talk:Licensing update/Questions and Answers/Oppositional arguments/de

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Zweifelhafte Legalität, zweifelhafter Nutzen[edit]

Weil ich das erst unter Talk:Licensing update/Questions and Answers/de#Datenübergabe zu externem Server geschriben habe, es aber nach hier gehört:

Allgmein: Im Zweifel ist immer der Leser schuld, wenn etwas unverständlich ist. Nein, das funktioniert so nicht. Hier ist die Foundation in der Pflicht, den Abstimmenden die komplexe Materie mit allem Für und Wider verständlich zu machen, das ist sonst zu viel für den einzelnen Benutzer. Geschieht das nicht, so erweckt das bei mir den Eindruck einer zumindest subtilen Beeinflussung der Abstimmung in die von der Foundation gewüschte Richtung. Da nützen auch keine gesonderten Server zur Vermeidung von Manipulationen, das läuft auf anderer Ebene. In der Weise, wie diese Abstimmung einseitig argumentativ in eine bestimmte Richtung geschoben wird, kommt zumindest bei mir der Verdacht auf, daß das Gesamtprojekt mittelfristig in kleinen Happen sowieso auf PD umgezogen werden soll und damit der gesamt Inhalt zu Freiwild wird. Ich prognostiziere, daß der nächste Schritt darauf hinausläuft, daß Weiternutzer nur noch „Quelle Wikipedia“ angeben brauchen und die Namensnennung der einzelnen Urheber gekappt wird. Wikimedia wandelt sich damit vom Wissensprojekt nach und nach zur Agentur.
Zum Thema: „Traditional Copyright“ ist nun mal ein Gummibegriff, der sich auch nur sehr schlecht mit „traditioneller Urheberrechtsschutz“ übersetzen läßt, da Copyrigt nach US-amerikanischem Verständnis und Urheberrecht nach D-A-CH-Verständnis oder EU-Verständnis doch rechtlich merklich unterschiedlich sind. Das dürfte im Verhältnis zu anderen Rechtssytemen ähnlich sein. Das allein provoziert Mißverständnisse. Es wäre jedoch ein wenig zuviel verlangt, daß sich selbst die Leute mit ausreichenden Englischkenntnissen, zu denen ich mich auch zähle, dann auch noch durch kompliziertes Juristenenglisch durchbeißen, ist doch allein die deutsche Materie schon schwer genug verständlich. Die engschlischsprachigen Texte erachte ich jedoch nicht als verbindlich, zumal in den WP-Sprachversionen und der Commons sehr stark auf nationales Recht geachtet wird. Da nützt auch der Hinweis nichts, wie neulich von Michal Ingram, die Server stünden in den USA und es gelte US-Recht. Dann wäre die ständig gepflegte Beachtung nationaler Rechtsprinzipien überflüssig, US-Recht würde per Hausverfügung diktiert.
Zur GFDL: Da aber das jeweilige nationale Recht eine erhebliche Rolle beim Thema Urheberrechte spielt, habe ich allein an der Umstellung von GFDL 1.2 auf GFDL 1.3 und der dann folgenden Umlizenzierung auf CC-BY-SA mehr als nur Bedenken. Ich lehne das von der Foundation erzwungene Verfahren als rechtswidrig ab. Allein die vertragliche Formulierung der GFDL „and any later Version“, die Lizenzgeber verpflichter, auf Treu und Glauben einer zukünftigen Version unbekannten Inhalts zuzustimmen, erachte ich nach deutschem Vertragsrecht als unwirksamen Knebelvertrag. Eine Rechtskontinuität wird zwar durch den Bereitsteller der Lizenz zugesichert, aber die Zusicherung ist unverbindlich, da der Lizenzbereitsteller keine einklagbare Rechtsverpflichtung eingeht. Und so sehe ich die auf Druck der Foundation erfolgte Fassung der GFDL 1.3 mit der Option der Umlizenzierung auf ein vollkommen anderes Lizenzmodell als glatten Bruch der Rechtskontinuität der GFDL, die Lizenzgeber sind die letztlich Betrogenen. Diese Sicht kommt aber in den Darstellungen der Foundation nicht mal ansatzweise vor, was meinen oben geäußerten Verdacht verstärkt. Interessanterweise nimmt sich die Foundation mit der Umlizenzierung das Recht, das sie den Lizenzgebern nicht zugesteht. Quod licet jovi, non licet bovi. Wiederum ein Verhalten, das eher zu einer Agentur paßt als zu einem Wissensprojekt. Damit taucht aber ein weiteres Problem auf, das der Rechtskontinuität für den Weiternutzer. Ich keinen Unterschied darin, ob der Lizenzgeber oder die Foundation Wikimedia-Inhalt umlizenziert: Die Rechtsunsicherheit liegt auf Seiten des Weiternutzers, der im Zweifel seine Version nicht beweisen kann und von ungerechtfertigten Forderungen betroffen ist. Da nützt auch eine Versionshistorie nichts, denn auch die ist nur bedingt nachvollziehbar. Mit genau diesen Argumenten wird Lizenzgebern schließlich die Umlizenzierung der von ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte untersagt. Ich sage daher: So wenig, wie der Lizenzgeber eine Lizenz wiederrufen oder verändern darf, darf das die Foundation.
Ich bitte darum, sachlich zu antworten und mir nicht ob meiner Kritik zu Tür zu weisen, wie das bei einigen Leuten ja durchaus zum Tonfall gehört. Grüße --EvaK 10:41, 13 April 2009 (UTC)[reply]

Die aktuellen Lizenzen sind vollkommen wirr!![edit]

Ich habe zum Vorschlag nein gestimmt, weil ich sowohl die alte als auch die neue Lizenbestimmung für vollkommenen Wirrwarr halte. Wer von Euch hat sich denn schon einmal genau durch den Text dieser Lizenzen hindurchgearbeitet? Die beiden Lizenzen sind ja umfangreicher als das gesamte schweizerische Bundesgesetz über das Urheberrecht!!! Das ist vollkommen unpraktisch und unsinnig. Die Lizenen müssten klar und eindeutig und für jeden Laien verständlich formuliert sein. Z.B. steht da in der GFDL-Lizenz seitenweise gequasel über Umschlagtext usw.: Was soll denn das bei einem simplen Foto? Da wäre doch eine ganz einfache praktische Lizenz mit folgendem Text angebracht:

"Ich bin habe dieses Bild selbst fotografiert und bin der Urheber des Werkes. Der abgebildete Inhalt war zum Zeitpunkt der Aufnahme frei zugänglich. Ich bin damit einverstanden, dass mein Foto in dieser Form oder beliebig verändert von jedem genutzt werden kann, unter der einzigen Bedingung, dass mein Werk als Quelle und ich als Fotograf genannt werden. Dabei erkläre ich, dass bei Verwendung des Fotos in der Wikipedia durch den Link auf diese Beschreibungsseite diese Bestimmung vollumfänglich erfüllt ist." - Dazu gäbe es mögliche Einschränkungen (für limitierte Lizenzen): z.B. "für nicht kommerzielle Zwecke" oder "eine Verwenung für nicht lexikalische oder erzieherische Zwecke bedarf meiner ausdrücklichen Zustimmung" usw. usw. - Ein solcher Lizenztext wäre eine klare und weltweit praktikable Lösung und würden von jedem normalen Menschen verstanden und nachvollzogen werden können. - Werke für welche eine solche Erklärung des Autors nicht beigebracht werden kann, dürfen dann schlicht und einfach gar nicht hochgeladen werden. --> Das wäre eine klare und einfache Sache und würde so mancher komplizierten Copyright-Diskussion ein Ende setzen. Der ganze Rest in diesen sogenannten Lizenzen ist für den Normalmenschen unverständliches Altklingonisch. Da der aktuelle Vorschlag in keinster Weise ein Schritt in die richtige Richtung ist, sondern die Unsicherheit bei den Uploadern von Bildern nur noch mehr vergrössert, kann ich den Vorschlag als kompletten Unsinn nur ablehnen. Was aber nicht heisst, dass die bestehende Regelung auch nur einen Deut besser wäre. Ich möchte hier alle Wiki-MitarbeiterInnen mit gesundem Menschenverstand und einigen Rechtskenntnissen aufrufen, sich Gedanken über eine grundsätzliche Vereinfachung und Klärung des Lizenzenwirrwarrs zu machen und mitzuhelfen, eine Lösung zu finden, welche die Unsicherheiten ein für alle Mal beseitigt und insgesamt zweckdienlich ist. (Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass die Nutzung illegal hochgeladener Abbildungen nicht durch komplizierte Lizenzen legal wird und umgekehrt legal hochgeladene Abbildungen nicht durch das Fehlen einer solchen Angabe illegal werden ... - zudem gilt auch immer der Grundsatz: "Wo kein Kläger ist, da gibt es keinen Richter!" - Man sollte es also mit der Copyright-Hysterie auch nicht übertreiben.) Mit herzlichen Grüssen DidiWeidmann 11:26, 23 April 2009 (UTC)[reply]

Nya, um Rechtssicherheit zu schaffen, sind Lizenzen halt etwas komplizierter. Aber schau die halt die Licence Art Libre an. Das dürfte deiner Vorstellung von Einfachheit schon recht nahe kommen - unterwirft damit lizenziertes Material allerdings gewissen Restriktionen bei Veränderungen - für Wiki-Texte is das allerdings auch unbrauchbar.--Flattervieh 16:25, 24 April 2009 (UTC)[reply]
Es ist keineswegs so, das komplizierte Texte mehr Rechtssicherheit schaffen ... ganz im Gegenteil! So ist es eine offenes Geheimnis, dass z.B. in der Schweiz mit ihren sehr viel einfacheren Gesetzen eine erheblich grössere Rechtssicherheit herrscht als in der Bundesrepublik Deutschland (was ich als Doppelbürger beider Staaten wohl in neutraler Position sagen kann ohne gleich als Patriot für die eine oder andere Seite zu gelten ...).DidiWeidmann 17:44, 3 June 2009 (UTC)[reply]
Man sollte es nicht übertreiben - dmit hast Du recht. Allerdings, den Grundsatz "Wo kein Kläger ist, da gibt es keinen Richter!" kannst Du Dir vielleicht noch privat leisten mit Deinem Blog, nicht jedoch die Wikipedia. Das könnte nicht nur schief sondern gründlich schief gehen. Aber, Du musst die Lizenzen auch nicht auswendig im Kopf haben :-), -jkbx- 17:06, 24 April 2009 (UTC)[reply]
Nicht auswending im Kopf haben, aber als normaler Mensch verstehen können! Bei einem Lizenztext, den man als Normalbürger, ja sogar als Rechtsgelehrter kaum nachvollziehen kann, wie das für GNU zutrifft (und der in weiten Teilen auf den Gebrauch von reinen Bildern in keiner Weise wirklich anwendbar ist, weil er eigentlich für einen völlig anderen Zweck geschaffen wurde, - oder erklär mir einmal einer was das ganze Geschwafel vom Klappentext da soll), ist das Problem einen verständlichen Lizenzentext zu bekommen also noch immer nicht vom Tisch (Abstimmungsergebnis zum Trotz). DidiWeidmann 17:44, 3 June 2009 (UTC)[reply]

Warum ich mit nein gestimmt habe[edit]

http://archiv.twoday.net/stories/5643845/ --Historiograf 10:43, 15 April 2009 (UTC)[reply]