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Talk:Offene Rechtsfragen

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Latest comment: 6 years ago by Umweltheizung in topic Die Auflösung eines Paradoxon


Kategorie:DE Kategorie:Wikimedia Deutschland

Absurd

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Wer in vorauseilendem Gehorsam jener Infamie auf den Leim geht, die mit der Etablierung jenes Artefaktes des "Urheberrechtes" begonnen wurde, wird unweigerlich Opfer genau jener Zielsetzung, die mit diesem "Urheberrecht" verfolgt wird:
Es geht nur zum Schein um den Schutz von Urhebern, real geht es vielmehr um die Ausbremsung der kreativen und fortschrittlichen Kräfte der Menschheit zu Gunsten der Ewiggestrigen, der Machtneurotiker, der Bequemen und jener, die Urheber ausbeuten wollen, denn das "Urherberrecht" ist keineswegs urheberfreundlich, sondern verwerterfreundlich. Wer sich auf dieses Hütchenspiel einläßt, braucht sichnicht wundern, wenn in seinem Umfeld jede Kreativität, jedes unkomplizierte Miteinander erstirbt, er zum Spielball hinterhältiger und gefinkelter Juristenwird und es ihm ergeht wie jenem Tausendfüßler, der sich jeden Schritt dreimal überlegen muß ...
Hella, Juli 2012

Klage gegen mich wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzung durch den Verlag ÖKO-Test

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Der Sachverhalt ist etwas komplex, da ich seit 1985 selbstständig tätig bin und mit Handel, Dienstleistungen und Verwaltung meinen Lebensunterhalt bestreite, rsp. bestritten habe.

Sämtliche berufliche Aktivitäten sind seit etwa drei Jahren auf ein Minimum reduziert und ich erwirtschafte einen durchschnittlichen Gewinn von weniger als 500 Euro pro Monat.

In einer Niederschrift beim Amtsgericht Schwabach habe beim Rechtspfleger mich ausgewiesen und erklärt:

Es wird beantragt wie folgt zu entscheiden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe: Die Klage ist unbegründet. Die Veröffentlichung auf dieser Seite widerspricht nicht dem Urheberrechtsgesetz, da es sich um eine ergänzende Information handelt. Mit Gründung des Arbeitskreis Energieeffizienz wurde die Gewerbeanmeldung erweitert um die Tätigkeit der Aus- und Weiterbildung. Daneben halten wir Vorlesung vor Studenten der Friedrich-Alexander Universität Errangen zum Thema Energieeffizienz und intelligentes Heizen. Wenn die Klägerin auf einen Prozess besteht oder eine Anhörung erforderlich sein sollte, soll dies am Amtsgericht Schwabach stattfinden. Weitere Erklärungen werden derzeit nicht abgegeben. Für den Fall, dass noch Angaben bzw. Beweisangebote für erforderlich oder sachdienlich erachtet werden wird um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten.

gez.


GELOGEN ist es zwar nicht, wenn in einer KERNAUSSAGE, wie dem Ökotest - Intelligent Heizen etwas weggelassen wurde. Es ist zwar keine Lüge, dennoch ist es falsch zu verschweigen wenn man verschweigt, daß mit steigendem Wärmedämmstandard der Wirkungsgrad der vorhandenen Heizanlage sich erheblich verschlechtert, sieht man nur die Empfehlungen der Energieberater; welche Vertreter des Handels und des Handwerks sind und gerne verkaufen und verkleben was manchem unsinnig erscheint.

Kann mir da wer helfen. Eine email an h.gross@umweltheizung.de wäre nett und nützlich, denn mir brennt es auf den Zehennägeln

DANKE im Voraus - bitte deutlich nix zum entcrypten

Robert Hermann mit sonnigen Grüßen Robert Hermann (talk) 21:21, 1 December 2017 (UTC)Reply

Ich würde mich über HILFE aus der Gemeinschaft sehr freuen und warte auf eine Nachricht.

Zweite Gerichtsverhandlung am 20.01.2017 in Frankfurt

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In der Annahme mein Schreiben hätte aufschiebende Wirkung fand 1. Gerichtsverhandlung am 20.12. in Abwesenheit des Beklagten statt. Der Richter war nachsichtig und hat derweil kein Versäumnisurteil erlassen.

Nachfolgender Text habe ich dem Gericht in zweifacher Ausfertigung zugesandt und bin mir nicht sicher ob dies zur Entkräftung ausreicht.

Hier also die Kopie des Schreibens vom 20.12.2017 Ich erbitte nochmals auf diesem Wege auf Unterstützung jeglicher Art, welches meiner Verteidigungsstrategie nützlich ist. Sicherlich habe ich die Seite Umweltheizung im Jahre 2004 ins Netz gestellt. Das Hauptziel ist jedoch die Vermittlung von Wissen um Alternativen zur konventionellen Heiztechnik. Sämtliche Informationen und hinterlegte Dokumente zu verschiedenen Themen spiegeln den Wissensstand von 2004. Damals habe ich über das Resultat der jährlichen Heizkosten einen Vergleich darzustellen.

Heute, nach mehr als 20 Jahren Erfahrung im Beruf und in der Argumentation verwende ich ausschließlich die Jahresnutzungsgrade, rsp. die Anlagenaufwandszahlen ep. Die Anlagenaufwandszahlen berücksichtigen dabei den gesamten Primärenergieverbrauch, also die Kette von der Gewinnung des Rohstoffs bis hin zum gewünschten Nutzen.

Ich argumentiere mit den Anlagenaufwandszahlen, die verschieden sind, abhängig von Größe der beheizten Wohnfläche bis hin zum verwendeten Brennstoff (z. B. Öl, Gas, usw.). Dadurch wird ein Vergleich unterschiedlicher Anlagen möglich.

Erstrebenswert sind Anlagenaufwandszahlen kleiner 1,0, welche zeigen, daß die Anlage mit 100% Energieausbeute oder/und dank solarer Erträge mit erheblich geringerem Energieaufwand die gewünschte Nutzwärme erzielt.

Der

Die Optimierung von Kleinheizanlagen

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gebührt daher besonderer Beachtung, weiß man die Leistung solarer Einstrahlung und die Wirkung der Wärmerückgewinnung zu geschickt zu nutzen. Dieses Wissen möchte ich verbreiten, da ich der Ansicht bin, eine Anlagenaufwandszahl ep von 0,2 ist um ein Vielfaches besser als eine um 1,6.



Hermann Groß Regelsbach den 20.12.2017 Leitelshofer Straße 22a 91189 Rohr-Regelsbach


Amtsgericht Frankfurt Gerichtsstraße 2 60313 Frankfurt


Öko-Test Verlag GmbH gegen Groß Aktenzeichen: Frankfurt 30 C 1915/17 (47)


Informationen für Planer, Handwerker und Bauherren www.umweltheizung.de / EnergieEinsparverorndung Stand 2002 Richtigstellung - Anlagenaufwandszahlen ep / Die Jahresnutzungsgrade


Sehr geehrte Damen und Herren,


der Beklagte hat seit dem 01.01.1985 ein Dienstleistungsgewerbe für Transporte mit LKW bis 750 kg und PKW angemeldet. Die Gewerbeanmeldung wurde im Mai 2008 geändert auf:

Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Energiesparender Gebäudetechnik und die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Berater, Planer und Handwerker. Anlage B 1: Gewerbe Ummeldung vom 09.05.2008

Die Erstellung dieser Internetseite, im Jahr 2004, dient grundlegender Information und Wissensvertiefung, für Planer, Handwerker wie auch für den privaten Bauherren. Bemängelt wird bis zum heutigen Tage daß nahezu aller Energieberater überwiegend Maßnahmen wie Fassadendämmung und Fenstertausch empfehlen um den Primärenergiebedarf zu senken, wie auch staatliche Fördermittel zu erlangen.


Richtigstellung:

Der Bericht: Intelligent Heizen - Nur das Ziel ist klar Anlage: K 6 des Klägers

für den der Kläger Schadensersatz begehrt behandelt die Energieeinsparverordnung 2002 und beinhaltet Texte, welche die Neuerungen erläutern. Waren diese Informationen damals, und sind diese Information heute fünfzehn Jahre später immer noch unvollständig so sollten derartige Informationen dringendst aktualisiert werden sollte. In Bezug über die Anlagenaufwandszahlen ep herrscht grundlegender Mangel an Fachwissen, da Entscheidungsträger, wie auch Privat nicht über die Verschlechterung der Jahresnutzungsgrade informiert sind, wenn ausschließlich physikalische Maßnahmen im Rahmen der thermische Sanierung angewandt werden. Die erschreckende Wirklichkeit zeigt die Graphik aus Vorlesungsskript von Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt von der Universität Siegen bereits 2002. Die Anlagenaufwandszahlen ep zeigen den Verbrauch an Primärenergie, welcher entgegen den Berechnungen nicht in gewünschtem Umfang gesenkt wird.


Sachverhalt:

Die Klägerin versucht für einen Bericht, für den Sie nach eigenen Angaben einen Betrag in Höhe 351,63 Euro bezahlt hat durch Abmahnung einen Schadensersatz von mehreren Tausend Euro zu erstreiten. Seite 6 der Klageschrift vom 02.07.2017


Der ökologische Warentest als Teil der kritischen Wirtschaftsberichterstattung. Recherchen im Internet haben ergeben, daß der Verlag Öko-Test, wie viele andere auch gezielt und verstärkt Argumente des Urheberrechtsschutz nutzen um mittels Abmahnungen und auf Abmahnung spezialisierter Anwälte zusätzliche Einnahmen zu generieren. Die Rechtsanwältin Nadine Dinig betont dabei in Ihrem Buch die rechtliche Zulässigkeit des Warentests als Sonderform der kritischen Wirtschaftsberichtserstattung welche sich regelmäßig im Konfliktfeld der Meinungs- und Pressefreiheit dem Testanbieter, dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Unternehmensinteressen der Hersteller bewegt. Anlage B 3 Nadine Dinig -Fachautorin Entgegen der Ansicht der verehrten Frau Rechtsanwältin, der Autorin und des Verlegers Jürgen Stellpflug steht der Inhalt jenes Artikels keinesfalls ein urheberrechtsschutzfähiges Werk im Sinne von § 2 UrhG dar, da dieser Text sich im wesentlichen die gesetzlichen Auswirkungen der Energieeinsparverordnung von 2002 bezieht und diese erläutert. Es handelt sich bei diesem Bericht auch um keinen ökologischen Warentest, sondern eine Zusammenfassung der zum damaligen Zeitpunkt neu einzuhaltenden Verordnung zurReduzierung des Primärenergieverbrauchs. Diese wurde unlängst durch die EnEV 2012 und DIN V18599 abgelöst.

Anlage B 4 EnEV 2012 und DIN V 18599

Nachdem mir im Januar 2017 bewusst worden ist, inwieweit veröffentlichte Information unzureichend sind habe ich mit Herrn Stellpflug direkt Kontakt aufgenommen um auf die negativen Auswirkungen der Energieeinsparverordnung hinzuweisen und habe Informationsaustausch angeboten, um die ökologischen Auswirkungen verschiedener Verfahrenstechniken miteinander vergleichbar darzustellen.

Anlage B 5 - email vom 27. Januar 2017

Mit Schreiben vom 20. März habe ich im Sinne einer freundlichen und friedlichen Beilegung von eventuellen Unstimmigkeiten angeboten und noch einmal die Diskrepanzen zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch hingewiesen, wie auch Informationsaustausch (pro Bono) angeboten.

Anlage B 6 - email vom 20. März 2017


Im Rahmen einer Vorlesung für Studenten der Friedrich-Alexander Universität Erlangen/Nürnberg haben wir in vielen hunderten Arbeitsstunden aktuelles Wissen auf 41 Vortragsseiten zusammengetragen um Lösungen für das energieeffiziente, selbstbestimmte und nachhaltige Wohnungen vorzustellen, welche die ökologischen Auswirkungen unterschiedlicher Verfahrenstechnik, und somit den „tatsächlichen Primärenergieverbrauch“ anschaulich aufzeigen. Der Maßstab für die ökologische Effizienz sind die Anlagenaufwandszahlen ep, welche sich deutlicht von konventioneller Verfahrensweise unterscheiden. Anlage B 7 - effet Utile

Obschon der Firmenverbund Naturhaus e. V. aufgelöst ist und ich vor etwa 3 Jahren derart schwer erkrankt bin, daß ich nur noch in geringem Umfang arbeiten kann bedeutet mir der Erhalt dieser im Internet veröffentlichten Informationen sehr viel. Im Rahmen der Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit kämpfe ich dafür diese Inhalte zu erhalten, und zu verbessern. Mehrere hundert Seiten Information sind bislang zusammengefasst, doch fehlt das Geld diese von einem Programmierer in größerem Umfang zu aktualisieren. All dies kostet Geld welches ich aufgrund irreversibler Krankheiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erwirtschaften kann.

Der Kläger vermutet ein wirtschaftlich starkes Unternehmen mit entsprechendem Umsatz oder gar Kapitaldecke und sicherlich eine der besten Rechtsanwälte Frankfurts mit besonder Kompetenz beauftragt. In diesem Falle sehe ich die Veröffentlichung dieses Berichts nicht als Verstoß gegen das UrHG, weil der Inhaltlich nicht mehr gesetzenskonform und daher auch nicht schützenswert ist.

Die vom Kläger beigefügten Anlagen K12 bis K15 sollen den Eindruck der gewerblichen Nutzung bekräftigen. Tatsächlich handelt es sich mich um eine Zusammenfassung nützlicher Informationen aus 2004, welche den Wissensstand von vor 15 Jahren bis heute unverändert reflektiert. Anlage B 8 - Entkräftungen

An dieser Stelle übe ich ausdrücklich Kritik an dem Verleger Jürgen Stellpflug, dem Verlag Öko-Test und der Fachanwältin Nadine Dinig, die sich zwar die Ökologie auf die Fahne schreiben, doch in diesem Fall der Ökonomie den Vorzug geben.

Aus oben genannten Gründen ersuche daher erneut das Gericht die Klage in diesem Fall als unbegründet abzuweisen und der Klagepartei die Kosten dieses Rechtsstreits aufzutragen.

oder für den Fall der Klageerhebung ein Verfahren am Gerichtsstand Schwabach anzuordnen, da ich mich unzweifelhaft in wirtschaftlich schwächster Position befinde.

Gerne stehe ich auch zu einer Anhörung im Amtsgericht Schwabach zur Verfügung um mit einem Richter oder Sachbearbeiter zu sprechen, denn ich kann mir keinen Anwalt leisten.


Mit freundlichen Grüßen


Hermann Groß

Anlage B 8



Erläuterungen:


Anlage K 12 Naturhaus - Beratung - und Service Diese Seite existiert zwar noch, jedoch wurde der Firmenverbund Naturhaus zum 31.12.2013 aufgelöst

Anlage K 13 - Produkte Produktempfehlungen - Solaranlagen - Lüftungsanlagen Es handelt sich dabei um eine Marktübersicht empfehlenswerter Produkte aus dem Jahr 2004. Die Preise und Produktunterlagen wurden auch niemals aktualisiert, da auf dieser Internetseite kein Shop installiert ist und mit keinem dieser Produkte online Handel betrieben wird.

Anlage K 14 Der Kläger unterstellt dem Beklagten eine Liste von Fachbetrieben zu veröffentlichen, die „wohl gegen Entgelt“ aufgelistet werden. Ich kann Ihnen an Eides statt versichern, daß ich weder für die Auflistung dieser regional tätigen Handwerksbetriebe Geld verlangt habe, noch daß diese sich an den Kosten für den Erhalt dieser Informationsseite finanziell beteiligen. Bei den Handwerksbetrieben handelt sich um ehemalige Kollegen aus dem Firmenverbund Naturhaus e. V. und die Seite entstand aus Kollegialität.

Anlage K 15 - Werbebutton Dieses ist kein aktiver oder bezahlter Werbebutton sondern ein Link, der auf die Rangliste der meistgeclickten TOP-50 der Solarbranche verweist.


Die Anlagen bis K 15 kann ich als .pdf-Dokument hochladen, weitere Informationen auch

Danke für Eure Unterstüzung

Freitag 26.01.2018, 13.30 Uhr, Raum 151, Geb. B - gerne auch im Zuschauerraum, danke für den Support

mit sonnigen Grüßen Robert Hermann (talk) 22:02, 31 December 2017 (UTC)Reply

Die Auflösung eines Paradoxon

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Nachfolgenden Link möchte ich ergänzend einfügen:

https://www.4shared.com/photo/X406dyTxca/Die_Auflosung_eines_Paradoxon.html

Die Graphiken sprechen für sich. Kommentare ausdrücklich erwünscht. mit sonnigen Grüßen Robert Hermann (talk) 22:03, 3 January 2018 (UTC)Reply