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Außerordentliche Mitgliederversammlung 2011/S 2

From Meta, a Wikimedia project coordination wiki

Satzungsänderung mit dem Ziel einer „Vereinsstruktur mit klarer gesicherter Beteiligung der Community“

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Antragsteller

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Olaf Simons

Antragstext und Begründung

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Antrag in der am 17. Dez. 2010, 16:38 veröffentlichten Fassung

Antrag

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Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderungen beschließen:

§ 7 wird geändert in:

Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Aufsichtsrat
der Vorstand
die Kassenprüfer

§ 8 wird wie folgt geändert:

In Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 a.F. wird

„Den Vorstand“ ersetzt durch „Den Aufsichtsrat, das Gutachtergremium“

Vor Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 a.F. wird eingefügt als neuer Abs. 1 Satz 3 Nr. 3: Den Wirtschaftsplan zu beschließen,

In Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a.F. wird in Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 geändert wie folgt:

„Den Vorstand sowie den Schatzmeister“ ersetzt durch „Den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie die Kassenprüfer“

§ 8 Abs. 4 a.F. wird gestrichen.

Aus § 8 Abs. 5 wird § 8 Abs. 4

Aus § 8 Abs. 6 wird § 8 Abs. 5, in diesem wird Satz 3 geändert in

Es wird gültig, wenn binnen sechs Wochen nach der Mitgliederversammlung kein Einspruch von einem Mitglied des Aufsichtsrats oder der Versammlungsleitung oder mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde.

„§ 10 Vorstand“ wird geändert in „§ 10 Aufsichtsrat“

§ 10 Abs. 1 wird geändert in:

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender
stellvertretender Vorsitzender
Schatzmeister

§ 10 Abs. 2 wird geändert in:

Bei Erstbesetzung des Aufsichtsrates werden der Vorsitzende für ein Jahr, der stellvertretende Vorsitzende für zwei Jahre und der Schatzmeister für drei Jahre gewählt. Im Übrigen beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates drei Jahre. Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen weder dem Vorstand, den Kassenprüfern noch dem Gutachtergremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein. Zwei Amtszeiten derselben Person sind nur mit einem zeitlichen Abstand von mindestens zwei Jahren zwischen den Amtszeiten zulässig.

§ 10 Abs. 3 wird geändert in:

Legt ein Mitglied des Aufsichtsrates das Amt während der Amtszeit nieder, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und das das Amt neu zu besetzen. Die Neuwahl gilt für den Rest der regulären Amtsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.

§ 10 Abs. 4 wird geändert in: Der Aufsichtsrat hat folgende Aufgaben:

  • Den Verein zu repräsentieren, soweit er diese Aufgabe nicht auf den Vorstand überträgt;
  • Die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und abzuberufen;
  • Die Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands abzuschließen, zu ändern und zu beenden;
  • Die strategische Ausrichtung des Vereins fortzuschreiben und Zielvorgaben für den Vorstand zu formulieren;
  • Die Geschäftsführung des Vorstands zu beaufsichtigen sowie den Vorstand zu beraten;
  • Die regelmäßigen Rechenschaftsberichte des Vorstandes entgegenzunehmen;
  • Die vorherige Zustimmung zu Rechtsgeschäften gemäß § 12 Abs. 5 zu erteilen;
  • Änderungen des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr unter Zustimmung der Kassenprüfer zu beschließen;
  • Über den der Mitgliederversammlung vorzulegenden Wirtschaftsplan und die der Mitgliederversammlung vorzulegende Jahresabrechnung des Vorstandes zu beschließen;
  • Die Einhaltung der Regularien zur Projektförderung zu kontrollieren und zu überprüfen;
  • Über die Durchführung von Projekten zu beschließen unter Berücksichtigung des Votums des Gutachtergremiums;
  • Projekte unter dem Gesichtspunkt der Kosten-Nutzen-Relation sowie deren Nachhaltigkeit zu evaluieren und auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • Jedes Aufsichtsratsmitglied hat einen umfassenden Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht vor der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

§ 10 Abs. 5 wird geändert in:

Der Schatzmeister hat in allen finanziellen Fragen ein Vetorecht. Dieses umfasst alle Aufgabenbereiche des Aufsichtsrates (§ 10 Abs. 3) insbesondere Beteiligungen an Projekten im Einzelfall und Abschluss von Dauerschuldverhältnissen wie Beispielsweise Miet-, Dauerberatungs- oder Arbeitsverträge.

In § 10 Abs. 6 wird das Wort „Vorstand“ geändert in den Begriff „Aufsichtsrat“

§ 10 Abs. 7 wird geändert in:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates üben ihr Amt als Ehrenamt aus. Die Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrates beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung und legt diese der Mitgliederversammlung zum Beschluss vor.

„§ 10a Beschlussfassung durch den Vorstand“ wird geändert in „§ 11 Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat“

§ 10a Abs. 1 a.F. wird geändert in folgenden § 11 Abs. 1:

Der Aufsichtsrat beschließt mit einfacher Mehrheit. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Abstimmung teilnimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden. Enthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.

§ 10a Abs. 2 a.F. wird geändert in folgenden § 11 Abs. 2:

Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse in Sitzungen, in Telefonkonferenzen oder durch Online-Stimmabgabe fassen. Die Beschlussfassung durch Online-Stimmabgabe ist nur zulässig, sofern die Identität der Teilnehmer durch geeignete Authentifizierungsmaßnahmen (z. B. Login und Passwort) sichergestellt ist.

§ 10a Abs. 3 a.F. geht unverändert über in § 11 Abs. 3

§ 10a Abs. 4 wird geändert in § 11 Abs. 4 neue Fassung:

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, Anträge für Aufsichtsratsbeschlüsse im Wiki des Aufsichtsrates zu erstellen und sie zur Beschlussfassung durch Online-Stimmabgabe vorzuschlagen. Dem Vorstand wird dieses Recht ebenfalls eingeräumt, sofern der Beschluss für den Erhalt oder die Entwicklung der laufenden Geschäfte des Vereins notwendig ist oder ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates greift. Die Beschlussfassung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller den Aufsichtsrat über die Mailingliste über den Vorschlag informiert und zur Mitwirkung eingeladen hat. Die Beschlussfassung besteht aus einer Diskussionsphase gefolgt von einer Abstimmungsphase. Die Abstimmungsphase dauert in der Regel sieben, mindestens aber drei Tage. Eine die Abstimmungsdauer von sieben Tagen unterschreitende Abstimmungsphase kann nur durch den Vorsitzenden und nur aus wichtigem Grund bestimmt werden. Das Ende sowie das Ergebnis der Abstimmung werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates festgestellt.

§ 10a Abs. 5 a.F. wird geändert in § 11 Abs. 5 wie folgt:

Näheres bestimmt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.

In die Satzung neu eingeführt wird ein neuer "§ 12 Vorstand" wie folgt:

§ 12 Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen. Der Aufsichtsrat kann weitere Personen zum Vorstand bestellen. Der Vorstand kann Mitglied des Vereins, darf aber nicht Mitglied des Aufsichtsrates, Kassenprüfer oder Mitglied des Gutachtergremiums sein.
(2) Der Vorstand ist hauptamtlich tätig. Er wird vom Aufsichtsrat für eine Laufzeit von maximal fünf Jahren bestellt. Die wiederholte Bestellung ist zulässig. Durch einen Beschluss des Aufsichtsrates, welcher 2/3 der abgegebenen Stimmen bedarf, kann der Vorstand jederzeit abberufen werden. Im Verhältnis zum Vorstand vertritt der Vorsitzende des Aufsichtsrates den Verein.
(3) Der Verein wird durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten. Im Fall der zeitweisen oder dauerhaften Verhinderung eines Vorstandsmitglieds tritt der Vorsitzende des Aufsichtsrates an dessen Stelle. Kommen die Vorstände über kein gemeinsames Vorgehen überein, haben sie den Aufsichtsrat unverzüglich darüber zu informieren.
(4) Alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands können durch Beschluss des Aufsichtsrates zur Einzelvertretung bei Geschäftsvorgängen mit einem Volumen von nicht mehr als 1000 EUR ermächtigt und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
(5) Der Aufsichtsrat kann durch Einzelanweisung oder Geschäftsordnung Geschäfte von seiner vorherigen Zustimmung abhängig machen. Folgende Geschäfte bedürfen, soweit diese durch den Wirtschaftsplan nicht bereits beschlossen sind, stets der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates:
  • Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
  • Vornahme von baulichen Maßnahmen;
  • Aufnahme von Darlehen und Krediten, mit deren Summe die Gesamtverbindlichkeiten des Vereins 2 Prozent der Gesamterlöse des Vorjahres übersteigen würde.
  • Gewährung von Darlehen an Dritte und Übernahme von Bürgschaften;
  • Gründung von und Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften oder Einrichtungen;
  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Dienst- oder Werksverträgen.
  • Abschluss von sonstigen Verträgen, die zu einer Verpflichtung des Vereins von mehr als 1 Prozent der Gesamterlöse des Vorjahres im Einzelfall oder im Geschäftsjahr (§ 1 Abs. 3) insgesamt zu mehr als 3 Prozent der Gesamterlöse des Vorjahres führen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche zinsfreie Lieferantenkredite mit kurzfristigem Zahlungsziel.

(6) Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • Die Geschäfte des Vereins zu führen,
  • Die von der Mitgliederversammlung oder dem Aufsichtsrat festgelegten Maßnahmen, Strategien und Ziele umzusetzen;
  • Den Wirtschaftsplan dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; dieser hat aufgegliederte Angaben zu enthalten über
  • Fixkosten, Personalkosten und Sachaufwendungen der Geschäftsstelle
  • Finanzmittel, die in bewilligte Projekte fließen
  • Finanzmitteln, die Stipendien und Projekten in den verschiedenen Feldern der Projektarbeit zur Verfügung gestellt werden sollen.
  • Änderungen des laufenden Wirtschaftsplans den Kassenprüfern und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen;
  • Den Jahresabschluss aufzustellen und über den Aufsichtsrat der Mitgliederversammlung zur Beratung und Genehmigung vorzulegen;
  • Dem Aufsichtsrat und den Kassenprüfern regelmäßig über alle wesentlichen Sachverhalte und Entwicklungen zu berichten sowie wirtschaftliche Betriebsergebnisse vorzulegen.
  • Der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeiten zu berichten und Rechenschaft abzulegen.
(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und legt diese der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor.

"§ 11 Kassenprüfer a.F." wird komplett ersetzt durch "§ 13 Kassenprüfer" mit folgendem Text:

§ 13 Kassenprüfer
(1) Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer dienen der Mitgliederversammlung zur unterjährigen Prüfung und Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Verein. Die Geschäfte der Kassenprüfer bzw. eines ausscheidenden Kassenprüfers werden bis zur Übergabe der Amtsgeschäfte an den Amtsnachfolger vom ausscheidenden Kassenprüfer weitergeführt. Die Übergabe hat nach der Wahl des neuen Kassenprüfers innerhalb von vier Wochen ab der Neuwahl zu erfolgen. Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt in der Regel für jede Position um ein Jahr versetzt. Bei Erstbesetzung wird derjenige Kandidat für zwei Jahre ins Amt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Der zweitplazierte Kandidat wird für die Dauer von einem Jahr gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Zum Kassenprüfer gewählt werden sollen Personen mit besonderen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen. Die Wahl zu Kassenprüfer ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein. Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören und nicht Angestellte des Vereins sein."
(2) Die Kassenprüfer tagen regelmäßig. Sie haben folgende Aufgaben:
  • Kontrolle und Prüfung der Rechnungsbelege, deren ordnungsgemäße Verbuchung;
  • Kontrolle und Prüfung des Jahresabschlusses/der Bilanz sowie der monatlichen Betriebsergebnisse;
  • Kontrolle und Prüfung der Finanzflüsse zwischen dem Verein und Dritten, insbesondere der Gesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist;
  • Kontrolle und Prüfung der Mittelverwendung, insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung;
  • Genehmigung nachträglicher Änderungen des Wirtschaftsplanes;
  • regelmäßiger Bericht an den Aufsichtsrat
  • mindestens einmal jährlich umfassender schriftlicher Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht gegenüber der Mitgliederversammlung.
(3) Die Kassenprüfer haben das Recht zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, wenn dringende Vereinsinteressen betroffen sind. Dringende Vereinsinteressen sind insbesondere betroffen, wenn
  • der Verein in seiner Existenz bedroht ist;
  • Verlust der Gemeinnützigkeit droht;
  • bei satzungswidriger Mittelverwendung;
  • besondere wirtschaftliche Entwicklungen oder Risiken zu Tage treten
  • ein zustimmungsbedürftiges Geschäft im Sinne von § 12 Abs. 5 ohne die vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgt ist.
  • die finanzielle Lage dieses erfordert.

Zu diesem Zwecke haben sie das Recht die Mitgliederlisten vom Vorstand anzufordern und sich bei der Umsetzung der Geschäftsstelle zu bedienen. Eine Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ist nur von beiden Kassenprüfern gemeinsam durchzuführen.

(4) Die Kassenprüfer können die Teilnahme des Schatzmeisters sowie der Vorstände an ihren Sitzungen fordern. Die Kassenprüfer haben umfassende Auskunft-, Frage- und Einsichtsrechte. Für die Sitzungen der Kassenprüfer sowie deren Beschlussfassung sind die Regelungen aus § 11 anwendbar.
(5) Die Kassenprüfer geben sich eine Geschäftsordnung, die sie der Mitgliederversammlung zum Beschluss vorlegen.

§ 14 Gutachtergremium wird neu in die Satzung eingefügt und lautet wie folgt:

§ 14 Gutachtergremium
(1) Das Gutachtergremium besteht aus bis zu 6 Mitgliedern. Sie dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates sein. Die Mitglieder des Gutachtergremiums werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Als Gutachter ist gewählt, wer die Stimmen von mindestens der Hälfte der abstimmenden Mitglieder auf sich vereint. Trifft dies auf mehr als sechs Kandidaten zu, gelten die sechs mit den meisten Stimmen als gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wiederwahl ist jederzeit möglich. Die Mitglieder können unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft in das Gutachtergremium gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Gutachtergremiums aus, findet eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit statt.
(2) Das Gutachtergremium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Für die Beschlussfassung des Gutachtergremiums gilt § 11 dieser Satzung, Näheres regelt die Geschäftsordnung des Gutachtergremiums.
(3) Das Gutachtergremium prüft die ihm vorgelegten Programme und Projektvorhaben auf ihre Förderwürdigkeit. Er gibt ein Votum ab, das schriftlich begründet sein muss und umfassend zu Nachhaltigkeit, Durchführbarkeit, wirtschaftlicher Mittelverwendung, Zweckmäßigkeit der Projekte und deren Förderfähigkeit im Sinne der Satzung Stellung nimmt. Dieses Votum wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt und unverzüglich in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
(4) Das Gutachtergremium kann von jedem angerufen werden.

Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung.

(5) Das Gutachtergremium schlägt der Mitgliederversammlung Förderrichtlinien vor, die eine breite öffentliche Diskussion zu den Programmen und Projektvorhaben und einen transparenten Entscheidungsprozess sicherstellen. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Gutachtergremiums.
(6) Die Mitglieder des Gutachtergremiums sind ehrenamtlich tätig. Ihre Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(7) Das Gutachtergremium legt der Mitgliederversammlung eine Geschäftsordnung zur Zustimmung vor. Diese Geschäftsordnung muss Regelungen zur Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters enthalten. Ferner muss diese Regelungen zum zeitlichen Ablauf einer Erstellung eines Votums enthalten.

"§ 12 Auflösung des Vereins "a.F. wird zu "§ 15 Auflösung des Vereins" neue Fassung

"§ 13 Schiedsvereinbarung" wird zu "§ 16 Schiedsvereinbarung"

Formelle Begründung

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Der vorgelegte Entwurf folgt dem Auftrag, der in der Arbeitsgruppe Verantwortungsstruktur (von hier an AGV) in der Sitzung vom 1. Oktober, laut Protokoll vom 7. Oktober an mich erging, ein Modell für eine Wikimedia-Deutschland-Vereinsstruktur mit größerer Partizipation der Community vorzulegen. Eine Diskussion des Modells fand im Verlauf der AG nicht mehr statt; stattdessen einigten sich die Beteiligten in der letzten Telefonkonferenz der AGV am 3. Dezember 2010 (so auch das Abschlusskommuniqué vom 6. Dezember) darauf, dass ich den Entwurf als konkurrierenden gegenüber dem des Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlege.[1] Gegenüber dem von der AGV mehrheitlich erarbeiteten Entwurf stärkt der von mir vorgelegte

  • durch die Einberufung eines Gutachtergremiums die Beteiligung der Vereinsmitglieder in Entscheidungen der Projektarbeit,
  • die Kontroll- und Einspruchsrechte der Kassenprüfer und des Schatzmeisters
  • die Kontrolle innerhalb des neugebildeten hauptamtlichen Vorstands durch das Vieraugenprinzip,
  • die Verbindung zwischen Mitgliedern und Vorstand durch Beschränkung von Amtszeiten auf maximal drei Jahre in Folge.

Dem Antrag liegt bei: ein Organigramm (Deckblatt), ein erläuternder Text zum Organigramm. Eine Synopse der bestehenden gegenüber der zukünftigen Satzung.  

Nachgesetzte Erwägungen

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Vorgeschichte, Konfliktlage

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Wikimedia ist vor allem gegründet, um die Unabhängigkeit von Wikipedia als einer von ihren Benutzern gestalteten und verantworteten Enzyklopädie gegenüber der organisatorischen Außenstruktur zu sichern, die Technik und Finanzierung bereitstellt. Geschäftsführung, Spendenakquise und Pressearbeit werden für die deutschen Projektbereiche über den eingetragenen Verein Wikimedia Deutschland (WMDE) organisiert. Der Verein, der sich seinerseits der Förderung freien Wissens und dem Einsatz von Wiki-Technologie im Konsort der Projekte rund um Wikipedia verschriebt, muss mit der Satzung, die er sich gibt, eine Gratwanderung leisten zwischen den Ansprüchen der Wikipedia Community, die die Ressourcen erwirtschaftet und benötigt, doch unbezahlt arbeitet, und der Öffentlichkeit, die mit Spenden vor allem die Online-Enzyklopädie sicherstellen möchte, und Transparenz über die Mittelverwendung verlangt.

Aus dem anfänglich kleinen Trägerverein wurde in den vergangenen Jahren eine Sektion von 600 Mitgliedern. Die Geschäfte wie die Öffentlichkeitsarbeit werden von einer Geschäftsstelle in Berlin aus mit hauptamtlicher professioneller Geschäftsführung koordiniert, von der Lobbying und Pressearbeit ausgehen, und die Wikipedia und ihren Projekten strategische Ziele setzt.

Es ist durchaus angeraten, die Struktur, die sich in diesem Prozess bildete, in einer veränderten Satzung zu verankern. Verantwortlichkeiten der einzelnen Vereinsorgane und Haftungsrisiken werden dabei für alle Beteiligten offen definiert. Der halbwegs standardisierte Prozess einer solchen Transformation macht aus der bisherigen „Geschäftsführung“ einen „hauptamtlichen Vorstand“. Aus dem bisherigen „Vorstand“ wird ein „Aufsichtsrat“ (oder „Präsidium“).

Im Falle von WMDE erwies sich die Transformation der Satzung als Konfliktfeld, da wesentliche Fragen der Vereinsarbeit bislang nur unbefriedigend geklärt waren und mit der neuen Satzung geklärt werden müssen.

  • Wikimedia Deutschland wurde von engagierten Wikipedianern gegründet. Ihre eigene Arbeit war sowohl Vereinsarbeit wie Vorstandsarbeit. Mit dem Wachstum des Vereins wurde unklar, welche Funktion neu hinzukommende Mitglieder gewinnen sollten. Der Vorstand versucht, sie für seine Arbeit zu gewinnen, und ist dabei selbst kaum auf Projekte gefasst, mit denen Vereinsmitglieder an ihn herantreten.
  • Über Projektarbeit wurde bislang zwischen Vorstand und Geschäftsführung entschieden – ohne dass klar war, welche Rechenschaft beide über Entscheidungsprozesse abgeben müssen.
  • Der Prozess, in dem die aktuelle Geschäftsführung eingesetzt wurde, verlief im Vorstand in einem Machkampf, in dessen Verlauf die Vereinsmitglieder zu einer Entscheidung gebeten wurden, bei der ihnen weitgehen unklar blieb, zwischen welchen Sachinteressen sie mit ihrer Personalentscheidung die Weichen stellten.

Interessenkonflikte provoziert die Satzungsänderung vor allem, da ihr Vorlagetext im Wesentlichen vom aktuellen Vorstand und dessen Geschäftsführung ausgearbeitet wird, jedoch von der Mitgliederschaft beschlossen werden muss. Vereinsorgane, die einer Kritik seitens der Mitgliedschaft ausgesetzt sind, machen hier einen Vorschlag dazu, wie aus ihrer Sicht die Konflikte gelöst werden.

Eine erste Arbeitsgemeinschaft scheiterte mit einem ersten Satzungsentwurf 2009/2010, eine zweite wurde auf der letzten Mitgliederversammlung im März 2010 gebildet und mit Delegierten aus dem Vorstand, dem Geschäftsführer, dem Rechtsberater des Vereins und zwei Communityvertretern besetzt.

Das Ergebnis der Arbeit, in der sich die skizzierte Konfliktlage am Ende widerspiegelte, sind zwei Entwürfe: Einer der von der Mehrheit der AGV unter Einsatz des Rechtsberaters Oliver Brexl ausgearbeitet wurde, sowie der vorgelegte Entwurf, der von mir als dem verbleibenden Community-Vertreter ausgearbeitet wurde, und der ursprünglich als Diskussionsbeitrag angefordert war.

Eine WMDE-Vereinsstruktur mit größerer Partizipation der Community

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Beide Modelle, das von Oliver Brexl und das von mir vorgelegte, stimmen in der Konstellation und Funktionsweise der Vereinsorgane überein. Beide basieren sie auf einem Modell, das öffentlich als Mustermodell gehandelt wird und den Weg weist, wie man aus der bestehenden Vereinsstruktur die neue bildet.[2] Eine kleine Varianz zwischen beiden Modellen ist begrifflicher Natur: Herr Brexl entschied sich für die Umbenennung des bisherigen Vorstands in „Präsidium“. Ich folgte der genannten Diskussionsgrundlage, da Präsidium auf Deutsch letztlich „Vorsitz“ heißt – begrifflich jedoch vom „Vorstand“ abgegrenzt werden soll. „Aufsichtsrat“ ist hier die begrifflich saubere Entscheidung.

Die großen Unterschiede zwischen beiden Entwürfen liegen erstens in der Positionierung der drei Vereinsorgane Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat, und Vorstand gegenüber Projekten, die von den Vereinsmitgliedern getragen werden müssen. Nachdem hier ein bestehendes Konfliktfeld anzuerkennen war, empfehle ich den Aufbau einer prozessualen Struktur, die Projekte einlädt, ihre Ausarbeitung betreut, sie begutachtet und ihre Entscheidung im Vorfeld erwägt (im beigefügten Organigramm der blaue Bereich des „Think Tank“ aus dem „Projektarbeit“ hervorgehen soll).

Die großen Unterschiede zwischen beiden Entwürfen liegen zweitens in Machtbeschneidungen bei den gewählten und ernannten Positionen – ich schlage vor, Aufsichtsratspositionen auf drei Jahre zu befristen. Die Wiederwahl nach einer Auszeit von zwei Jahren soll möglich sein. Ich schlage daneben vor, den Vorstand zu teilen und einer Selbstkontrolle, dem Vier-Augenprinzip, auszusetzen.

Die großen Unterschiede zwischen beiden Entwürfen liegen drittens in der Kontrolle der Finanzen – hier ist mir nach Abschluss der Arbeit der AGV nicht klar, wie die Kontrollregeln im Mehrheitsentwurf gegenwärtig ausfallen (nach offiziellen Abschluss der AGV setzten, soweit ich sehe, neue Verhandlungen unter den am Mehrheitsentwurf Beteiligten ein).

Transparente Vereinsarbeit: Richtlinien der Projektförderung, Einsetzung eines Gutachtergremiums, Aufbau eines „Think Tanks“

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Der von der Vorstandsmehrheit der AGV vorgelegte und von Oliver Brexl ausgearbeitete Entwurf lokalisierte die Vereinsarbeit in seiner letzten Skizze effektiv in einem blinden Fleck (in der nachfolgenden Grafik[3] Oliver Brexls mit den leeren grauen Kästen der oberen Reihe notiert): Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium, dieses setzt den Vorstand ein, von ihm gehen die Projekte aus. Aus den Gesprächen, die ich mit Pavel Richter, dem jetzigen Geschäftsführer und zukünftigen Vorstand, führte, ging hervor, dass seine Vision ein Verein ist, in dem er selbst mit dem Präsidium Projekte ausarbeitet, für die sodann die Community gewonnen wird. Eine Rückbindung der Projekte an die Mitgliederversammlung soll dabei einmal im Jahr über die Mitgliederversammlung geschehen, in der der Vorstand den Haushalt vorlegt. Ist die Mitgliedschaft mit Projekten unzufrieden, nimmt sie entsprechende Mittelkürzungen vor.

Ich denke, dass dies eine prekäre Vorstellung von Vereinsarbeit ist. Es ist erstens unklar, wie die Mitgliederversammlung über komplexe Haushaltspläne entscheiden soll. Zweitens droht hier laufenden Projekten eine erhebliche Unsicherheit: Sie passieren zuerst einen unklaren Entscheidungsvorgang und riskieren dann jährlich Mittelkürzungen durch ein Vereinsorgan, dass am Entscheidungsprozess nicht beteiligt war.

Ich plädiere stattdessen dafür, über Projekte offen im Vorfeld zu beraten, die Entscheidung zweitens mit einer Community-Empfehlung auszustatten; Projekten drittens nach dem Entscheidungsprozess Sicherheit zu geben – sie bleiben in der Hand der Initiatoren.

Wir benötigen an dieser Stelle Vorgaben dazu,

  • was für Projekte WMDE fördert (Literaturstipendien, Reisestipendien, Projekte des Wissensaustauschs in der Community wie Skillshare, Projekte öffentlicher Präsenz wie die Zedler-Medaille...)
  • welche Gelder in den einzelnen Bereichen unserer Förderung zur Verfügung stehen,
  • wie Entscheidungsprozesse ablaufen und gerechtfertigt werden,
  • welche Sicherheit der Verein den Initiatoren von Projekten gibt, konkret: Sicherheit, dass er ihnen als fördernde Institution gegenübertritt, nicht als Institution, die ihr eigenes Personal in Projekte drückt und über die eigenen Mitarbeiter den weiteren Gang der Projekte bestimmt.

Die von mir vorgeschlagene Satzung sieht vor, Projekte in der Aufbauphase zu diskutieren – ich definierte hierzu im Organigramm einen „Think Tank“ als den kreativen Bereich. In einem Wiki sollten hier Projekte vorgestellt und vorab diskutiert werden. Zweitens sollten wir ein Gutachtergremium installieren, das über die Vergabe von Förderungen im Blick auf die zur Verfügung stehenden Finanzmittel berät (der Vorstand legt die Informationen über Geldmittel im Haushalt vor). Das Gutachtergremium sollte selbst im rechtlichen Sinne kein Vereinsorgan werden: Es entscheidet nicht. Es gibt vielmehr im Blick auf Diskussionsprozesse sein Gutachten wie in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Entscheidung wird an den Aufsichtsrat überwiesen und von diesem offen begründet. Der Vorstand unterstützt sodann Projekte finanziell, ideell, technisch – so wie das im Vorfeld mit ihm ausgehandelt wurde.[3]

Das von mir vorgeschlagene Modell erfordert, dass der Vorstand zu Beginn des Haushaltsjahrs offenlegt, welche Gelder für Projektarbeit zur Verfügung stehen (in der Grafik der rote Pfeil vom Aufsichtrat in den „Think Tank“). Es wird dabei ratsam sein, Projektmittel in Finanztöpfen anzubieten – Buchstipendien, Reisestipendien, Projekte der Communityförderung wie Skillshare, Projekte der Öffentlichkeitsarbeit wie die Zedler-Medaille...

Gibt der Vorstand einem Projekt, das im „Think Tank“ vorbereitet wurde, grünes Licht, so wird diesem die Förderung auf eine ausgehandelte Zeit zugesichert (Rücklagen werden hierfür definiert werden müssen). Das Projekt geht aus dem „Think Tank“ über den Aufsichtsrat an der Vorstand, der ihm die vereinbarte Förderung zukommen lässt. Es wird später aus der Projektarbeit heraus evaluiert (der rote Pfeil von der Projektarbeit zum Aufsichtsrat).

Es ist in diesem Modell der Vereinsführung unbenommen, selbst Projekte in den Entscheidungsprozess zu bringen. Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder sind nicht im Gutachtergremium vertreten. Ich bin nicht gegen den Wettbewerb der Ideen – ich bin dafür, dass er dort, wo er stattfindet, offen stattfindet.

Ich denke mit diesem Modell, dass WMDE nicht wie der ADAC funktionieren kann – nach dem Muster: Die Vereinsführung stellt ein Produkt zur Verfügung, die Mitglieder sind registrierte Kunden. Wer bei WMDE „aktives Mitglied“ wird, der wird dies in der Regel, um sein Engagement in Wikipedia und den assoziierten Projekten zu sichern. WMDE sollte sich hier eher wie eine Institution sehen, die Forschungsgelder verteilt. Als Verein für freies Wissen sind wir dabei der Community wie den Spendern Einblick in unsere Mittelvergabe und die Art unserer Förderung schuldig.

Verkleinerung des Aufsichtsrats, Begrenzung der Amtszeiten im Aufsichtsrat, Doppelbesetzung des Vorstands

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Das von mir vorgeschlagene Modell reduziert den bisherigen Vorstand auf einen Aufsichtsrat von drei Personen – ich sah im letzten Vorschlag, den die Mehrheit der AGV am 3. Dezember diskutierte,[4] Bereitschaft, dort dieselbe Reduktion vorzunehmen. Mir ging es mit der Initiative um eine klarere Definition der Aufgaben: Der bisherige Vorstand mischte Entscheidungskompetenz der ersten drei Mitglieder mit Projektarbeit – die sechs Beisitzer waren letztlich vor allem Interessenvertreter, die eigene Projekte im Vorstand verteidigten.

Die Aufgabe des neu zu bildenden Aufsichtsrates wird es sein, öffentlich Verantwortung wahrzunehmen. Die Projektarbeit geht in die Leitung einzelner Initiatoren über. Die Betreuung von Projekten durch den Verein geht auf den hauptamtlichen Vorstand über. Entscheidungen bereitet ein Gutachtergremium vor. Der Aufsichtsrat entscheidet, er beaufsichtigt und er vertritt den Verein in diesen Funktionen öffentlich.

Ich plädiere mit dem Satzungsentwurf im selben Zusammenhang dafür, Amtszeiten im Aufsichtsrat auf drei sukzessive Jahre zu beschränken. Wiederwahlen sollen nach einer Auszeit von zwei Jahren möglich sein. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung werden Amtszeiten innerhalb der drei Jahre in der Regel bestätigt. Mir geht es mit dem Vorschlag um eine andere Perspektive von Amtsinhabern auf das Ende ihrer Amtszeit. Derzeit verteidigten Amtsinhaber ihre Positionen mit erheblichem Kräfteeinsatz, der nicht in die optimale Vereinsarbeit fließt, sondern eher in einen Versuch, die Vereinsmitglieder auf Distanz zu halten. In internen Machtkämpfen entschied sich, wer den Vereinsmitgliedern zur Wahl gestellt wurde. In der Vereinsarbeit sorgte die Vereinsführung dafür, dass ihnen keine Konkurrenz aus der Mitgliederschaft mit erwuchs. Ich plädiere hier für eine Entspannung durch einen freiwilligen Verzicht auf den fortwährenden Machtkampf. Besser der Aufsichtsrat hat ein Problem, regelmäßig Kandidaten für seine Position in der Community zu rekrutieren, als dass er diese als Feind wahrnimmt und zu verhindern sucht, dass in dieser Community wählbare Kandidaten Statur gewinnen.

Das von Herrn Brexl vorgelegte Modell sucht dieselbe Entspannung im Machtkampf auf gegenteiligem Weg: Wahlperioden werden gestreckt, die Interventionsmöglichkeiten der Mitgliederversammlung effektiv halbiert.

Das von mir vorgelegte Modell fordert daneben für den zukünftigen hauptamtlichen Vorstand das Vier-Augenprinzip ein. Es ist dies eine gängige Forderung, die sich bereits in der zitierten Diskussionsvorgabe findet. Eine Doppelspitze muss den Verein dabei nicht teurer kommen als die bisherige Lösung. Man würde sie etwa als Aufgabenteilung zwischen der bereits bestehenden Öffentlichkeitsarbeit und dem aktuellen Geschäftsführer etablieren. Das Ziel ist, dass bei gemeinsam getragener Verantwortung ein Interesse der beiden Beteiligten an der ordnungsgemäßen Amtsführung gestärkt wird.

Mehr Transparenz: Stärkung der Finanzkontrolle

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Dem von mir vorgeschlagenen Modell gingen intensive Beratungen mit dem letzten Schatzmeister voraus. Die Finanzkontrolle sollte bei verbesserten Verantwortungsstrukturen klarer konturiert sein. Detailregelungen versuchen, dem Rechnung zu tragen. Ich bin mir im Moment unsicher, welche Vorschläge der Mehrheitsentwurf der AGV in diesem Punkt machen wird. Die AGV endete mit einem Entwurf, in dem der Schatzmeister gestrichen wurde. Herr Brexl scheint sich mit Vorschlägen zu einer Regelung finanzieller Handlungsspielräume nach internen Diskussionen zurückgehalten zu haben. Ich habe im Moment den Eindruck, dass der Mehrheitsentwurf der AGV hier nachgebessert wird. Womöglich wird er sich am Ende nicht gravierend von dem von mir hiermit vorgelegten unterschieden.

Fußnoten

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  1. Protokoll Alice Wiegand vom 7. Okt. 2010: http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2010-October/003260.html, Abschlusskommuniqué Alice Wiegand vom 6. Dezember: https://forum.wikimedia.de/wiki/index.php?title=Strukturmodell&action=historysubmit&diff=2993&oldid=2875
  2. Christian Koch. „Vereinsstruktur mit Aufsichtsrat. Eine Option für ideell geprägte Träger wirtschaftlicher Aktivitäten“, 02.03.2009, Aktualisierte Fassung des Beitrags in der Kun-denzeitschrift BFS Info 4 und 5/2008 der Bank für Sozialwirtschaft. http://socialnet.de/materialien/1.php
  3. a b Siehe die Datei unter http://commons.wikimedia.org/wiki/File:WMDE-Satzungsentwurf_Olaf_Simons_2010-12-14.pdf
  4. Nicht allgemein zugänglich: https://wiki.wikimedia.de/wiki/AGV:%C3%84nderung_Satzungsentwurf


Stellungnahme des Vorstands

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Der Vorstand unterstützt diesen Antrag nicht.

Der Antragsteller geht von einem gänzlich anderen Verein Wikimedia Deutschland aus, als dieser sich in den sechs Jahren seines Bestehens entwickelt hat. Dabei übergeht er völlig die anspruchsvollen Visionen und Ziele, die im strategischen Plan Kompass 2020 erarbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden. Er sieht, neben Pressearbeit, Fundraising und Lobbying, die Aufgabe des Vereins in erster Linie in der Vergabe von Mitteln an externe Projektträger. Dabei orientiert er sich nach eigener Aussage an Modellen der Wissenschafts- und Filmförderung, ohne zu begründen, woraus sich die Anwendbarkeit dieser Modelle ergibt.

Bereits seit der Gründung fördert Wikimedia Deutschland Projekte aus der und für die Community. Das Problem ist nicht, wie dieser Antrag es suggeriert, dass es für Mitglieder der Community schwer ist, Unterstützung durch den Verein zu bekommen. Ganz im Gegenteil: Fördertöpfe wie das Community-Budget, das Literaturstipendium und andere werden regelmäßig nicht ausgeschöpft, da schlicht nicht genug Anträge gestellt werden. Das ist tatsächlich ein Problem, und mit Initiativen wie dem kürzlich gestarteten Ideenwettbewerb WissensWert versucht Wikimedia Deutschland, mehr direkte Anfragen aus der Community zu fördern. Ein strukturelles Problem ist es aber nicht, und daher auch nicht durch eine Satzungsänderung zu lösen.

Zugleich ist Wikimedia Deutschland aber mehr als eine Fördergesellschaft zur Vergabe von Mitteln: Wir sind ein Verein zur Förderung Freien Wissens. Hierzu zählt auch die Unterstützung der Autoren der Wikimedia-Projekte, aber allein darin erschöpft sich die Tätigkeit nicht. Wir gehen (unterstützt von freiwilligen Referenten) an Schulen und informieren über eine verantwortungsvollen Umgang mit Wikipedia. Wir werben unter Senioren gezielt Autoren an, die in der Wikipedia heute eher unterrepräsentiert sind. Wir betreiben eine komplexe Serverinfrastruktur in Amsterdam (ebenfalls unterstützt von Freiwilligen!). Wir fördern den internationalen Austausch in der Wikimedia-Gemeinschaft und noch vieles mehr. Diese Aufgaben werden von Mitarbeitern des Vereins und vielen Freiwilligen unterstützt und begleitet. Sie kommen aber in dem diesem Antrag zugrunde liegenden Bild eines Vereins - nämlich einem, der sich ausschließlich als Förderanstalt betätigt - überhaupt nicht vor.

Die Rolle der Geschäftsstelle

Der Antragsteller definiert die Rolle der Geschäftsstelle wie folgt:

"Die Geschäftsstelle übernimmt gemäß den Vorgaben des Aufsichtsrats alle unverzichtbaren Aufgaben: Spendenakquise, Pressearbeit und so fort. Sie ist nicht der Ort der Projektarbeit, auch wenn sie dieser im Einzelfall Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann."

Dies würde eine radikale Umkehr von der eigentlichen Aufgabe der Geschäftsstelle darstellen. Diese wurde ja gerade eingerichtet, um kontinuierlich und effektiv Projekte voranzutreiben, Initiativen aus der Community zu unterstützen und die strategischen Vorgaben der Mitglieder (über die Mitgliederversammlung und die Vorstandsmitglieder) umzusetzen. Zugleich wird so auch die effektive Mittelverwendung garantiert.

Die Rolle des neuen (hauptamtlichen) Vorstands

In diesem Satzungsentwurf (§12, Absatz 3) heißt es:

"Der Verein wird durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten. Im Fall der zeitweisen oder dauerhaften Verhinderung eines Vorstandsmitglieds tritt der Vorsitzende des Aufsichtsrates an dessen Stelle."

Zunächst einmal ist fraglich, warum in der Satzung zwei hauptamtliche Vorstände festgeschrieben werden sollen. Es gibt gute Gründe, bei entsprechender Entwicklung des Vereins zwei oder mehr Vorstände zu haben, etwa einen für Projekte, einen für Personal und einen für Finanzen. Eine Festschreibung in der Satzung beschneidet hier unnötig Optionen für zukünftige Entwicklungen. Das Vier-Augen-Prinzip ist selbstverständlich bereits heute mit einem Geschäftsführer implementiert: Sachliche und finanzielle Freigabe sind getrennt, Ausgaben über 500,00 Euro benötigen stets mindestens zwei Angebote, etc.

Durch diese vorgeschlagene Satzungsregelung kann es zu der Situation kommen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats für längere Zeit Mitglied des Vorstands wird und damit die Trennung zwischen Aufsicht und Durchführung massiv durchbrochen wird. Es ist nirgendwo festgelegt, wann der Vorsitzende des Aufsichtsrats diese Situation beenden muss. Da im Aufsichtsrat nur noch drei Personen vorhanden sind, braucht der Vorsitzende nur ein weiteres Mitglied aus dem Aufsichtsrat zur Unterstützung und kann diesen Zustand bis zur nächsten Mitgliederversammlung beibehalten. Hier entsteht völlig unnötig eine Verquickung sowohl von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionen als auch, viel gravierender, von Kontrolle und Ausführung.

Die Nachrückproblematik und außerordentliche Mitgliederversammlungen

Der Antrag sieht vor, dass es drei Mitglieder im Aufsichtsrat und zwei Kassenprüfer gibt, alle ehrenamtlich tätig und auf zwei bzw. drei Jahre gewählt. In jedem Fall, in dem einer von ihnen sein ehrenamtliches Engagement nicht mehr fortsetzen kann oder möchte, muss gemäß diesem Antrag eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl für die restliche Amtszeit einberufen werden. Dies kann zu einer Häufung von außerordentlichen Mitgliederversammlungen führen, ohne dass es einen zwingenden Grund gibt. Die Erfahrung zeigt, dass solche Schwankungen bei ehrenamtlichem und damit unbezahltem Engagement alles andere als ungewöhnlich sind, es sich hierbei also nicht wirklich um eine Ausnahmesituation handelt. Sinnvoller wäre es, von vornherein Stellvertreter und Nachrückregelungen festzulegen, wie sie in unserem Antrag enthalten sind.

Die Mitglieder des Vereins

Wikimedia Deutschland sieht seit Gründung eine Unterscheidung zwischen aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern vor, die sich hauptsächlich im Wahlrecht niederschlägt. Der Antrag sieht nun vor, die Rechte der Fördermitglieder zusätzlich einzuschränken und ihnen die Möglichkeit zu nehmen, eine außerordentlichen Mitgliederversammlung zu beantragen. Eine Begründung für diese Beschränkung der Rechte der Fördermitglieder wird aber nicht gegeben. Der Vorstand geht außerdem davon aus, dass eine solche Einschränkung auch § 37 BGB verletzt.

Das Gutachtergremium

Das Gutachtergremium soll aus sechs Personen bestehen, die jährlich gewählt werden. Es soll vorliegende Projektanträge auf Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit prüfen und damit einen Teil der Aufgaben ehrenamtlich übernehmen, die derzeit durch hauptamtliche Mitarbeiter geleistet wird. Das ehrenamtlich tätige Gremium trägt die alleinige Verantwortung für eine zügige Behandlung des Antrags, obwohl genau diese Verbindlichkeit bei ehrenamtlicher Tätigkeit in Gremien kaum sicherzustellen ist. Hier sind Verzögerungen vorprogrammiert und es wird nicht deutlich, worin der Vorteil im Vergleich zu einer direkten Kontaktaufnahme mit Mitarbeitern liegt.

Die Kassenprüfer

Die Aufgaben der Kassenprüfer sind erheblich erweitert worden und umfassen zum Beispiel eine monatliche Prüfungen in einem Umfang und einer Gründlichkeit, die ehrenamtlicher Arbeit schlicht nicht angemessen ist.

Das Fazit

Der Antragsteller entwirft einen gänzlich anderen Verein, als es Wikimedia Deutschland bisher ist. Aus einer Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens soll eine Verwaltungsstelle werden, die Gelder an Antragsteller verteilt. Zugleich werden unnötige bürokratische Hürden aufgebaut, es werden Details in der Satzung geregelt, die dort nicht hingehören (eine Satzung ist vergleichbar mit der Verfassung, nicht mit Verwaltungsverordnungen) und es gibt eine Reihe von Änderungen, die systematisch keinerlei Sinn machen (wie etwa die willkürliche und grundlose Beschränkungen der Kontrollrechte der Fördermitglieder des Vereins). Und zuletzt verlagert der Entwurf Verantwortung von hauptamtlichen Mitarbeitern, die sie bisher wegen ihrer fachlichen Qualifikation innehaben, hin zu ehrenamtlichen. Dies zu verhindern war aber der Ansatz der Mitgliederversammlung, als sie die AG Verantwortungsstruktur mit der Entwicklung eines Modells beauftragte. Und so führt dieser Antrag die Entwicklung des Vereins genau in die falsche Richtung: Mehr Bürokratie, mehr Haftung auf Seiten Ehrenamtlicher, weniger Kontinuität in der Umsetzung der Vereinsziele.

Bemerkungen

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Ich kopiere den Text mal hier hin, um ihn sukzessive zu kommentieren --Olaf Simons 14:54, 5 January 2011 (UTC)[reply]

Der Vorstand unterstützt diesen Antrag nicht.

Der Antragsteller geht von einem gänzlich anderen Verein Wikimedia Deutschland aus, als dieser sich in den sechs Jahren seines Bestehens entwickelt hat. Dabei übergeht er völlig die anspruchsvollen Visionen und Ziele, die im strategischen Plan Kompass 2020 erarbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden. Er sieht, neben Pressearbeit, Fundraising und Lobbying, die Aufgabe des Vereins in erster Linie in der Vergabe von Mitteln an externe Projektträger. Dabei orientiert er sich nach eigener Aussage an Modellen der Wissenschafts- und Filmförderung, ohne zu begründen, woraus sich die Anwendbarkeit dieser Modelle ergibt.

Ich gehe von Konflikten der letzten drei Jahre aus, die gegenwärtig zu einem Misstrauensantrag gegen den Vorstand führten und schlage strukturelle Lösungen der Problemlagen vor. Die Mitgliederschaft sah sich in der Konzeption von Projekten schlecht informiert und vermisste insbesondere klare Regeln, wie mit Initiativen aus der Mitgliederschaft vom Vorstand (zukünftigem Aufsichtsrat) umzugehen ist. Ich denke, wir müssen ihr hier transparente Verfahren zusichern und plane diese in dem Moment ein, in dem nach Modell des amtierenden Vorstands die Projektarbeit dem zukünftigen hauptamtlichen Vorstand, jetzigem Geschäftsführer unterstellt werden soll. Meine Aufgabe ist es als Community-Vertreter in der AGV hier eine Alternative im Interesse der Community vorzulegen.
Ich sehe nicht, wo ich vorgeschlagen habe, dass WMDE in erster Linie "externe" Projektträger fördert - es sei denn man meint damit "extern" im Sinne von "außerhalb der Geschäftsstelle angesiedelt", das nämlich stimmt. Ich denke, Projekte sollten in der Hand derer liegen, die sie gestalten und dafür Förderung von WMDE beziehen. Die Geschäftsstelle sollte sie primär unterstützen. In der Tat denke ich, dass für uns Organisationen, die Stipendien vergeben, was die Projektarbeit anbetrifft dabei modellgebend sein sollten. WMDE sollte sich nicht zu einer Firma entwickeln, die in der Geschäftsstelle Angestellte hat, deren Projekten aus Geldern bezahlt werden, die die Mitglieder von WMDE und die gesamte Community der Wikipedia-Projekte erwirtschaften.

Bereits seit der Gründung fördert Wikimedia Deutschland Projekte aus der und für die Community. Das Problem ist nicht, wie dieser Antrag es suggeriert, dass es für Mitglieder der Community schwer ist, Unterstützung durch den Verein zu bekommen. Ganz im Gegenteil: Fördertöpfe wie das Community-Budget, das Literaturstipendium und andere werden regelmäßig nicht ausgeschöpft, da schlicht nicht genug Anträge gestellt werden. Das ist tatsächlich ein Problem, und mit Initiativen wie dem kürzlich gestarteten Ideenwettbewerb WissensWert versucht Wikimedia Deutschland, mehr direkte Anfragen aus der Community zu fördern. Ein strukturelles Problem ist es aber nicht, und daher auch nicht durch eine Satzungsänderung zu lösen.

Das Problem ist demnach exakt das von mir skizzierte: Es gelingt WMDE derzeit nicht, die erwirtschafteten Gelder befriedigend in Community-Projekte zurückzuspeisen. Genau an den Strukturen, die dies transparent herbeiführen, müssen wir arbeiten, und dazu müssen wir unsere Aufgabe - ähnlich wie eine Institution die Stipendien- und Projektgelder vergibt, dahingehend definieren.

Zugleich ist Wikimedia Deutschland aber mehr als eine Fördergesellschaft zur Vergabe von Mitteln: Wir sind ein Verein zur Förderung Freien Wissens. Hierzu zählt auch die Unterstützung der Autoren der Wikimedia-Projekte, aber allein darin erschöpft sich die Tätigkeit nicht. Wir gehen (unterstützt von freiwilligen Referenten) an Schulen und informieren über eine verantwortungsvollen Umgang mit Wikipedia. Wir werben unter Senioren gezielt Autoren an, die in der Wikipedia heute eher unterrepräsentiert sind. Wir betreiben eine komplexe Serverinfrastruktur in Amsterdam (ebenfalls unterstützt von Freiwilligen!). Wir fördern den internationalen Austausch in der Wikimedia-Gemeinschaft und noch vieles mehr. Diese Aufgaben werden von Mitarbeitern des Vereins und vielen Freiwilligen unterstützt und begleitet. Sie kommen aber in dem diesem Antrag zugrunde liegenden Bild eines Vereins - nämlich einem, der sich ausschließlich als Förderanstalt betätigt - überhaupt nicht vor.

Ich erachte diese Arbeiten als Projekte von WMDE, wir werden, wie ich sagte Projektmitteltöpfe ausschreiben müssen - wieviel muss für den Serverbetrieb einbehalten werden? Was geht in Neuwerbung von Autoren? in Literaturstipendien? etc., um einzelne Schienen unserer Vereinsarbeit nebeneinander zu sichern, werden einzelne Finanztöpfe auszuweisen sein.

Die Rolle der Geschäftsstelle

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Der Antragsteller definiert die Rolle der Geschäftsstelle wie folgt:

"Die Geschäftsstelle übernimmt gemäß den Vorgaben des Aufsichtsrats alle unverzichtbaren Aufgaben: Spendenakquise, Pressearbeit und so fort. Sie ist nicht der Ort der Projektarbeit, auch wenn sie dieser im Einzelfall Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann."

Dies würde eine radikale Umkehr von der eigentlichen Aufgabe der Geschäftsstelle darstellen. Diese wurde ja gerade eingerichtet, um kontinuierlich und effektiv Projekte voranzutreiben, Initiativen aus der Community zu unterstützen und die strategischen Vorgaben der Mitglieder (über die Mitgliederversammlung und die Vorstandsmitglieder) umzusetzen. Zugleich wird so auch die effektive Mittelverwendung garantiert.

Das ist richtig erkannt. Die Geschäftsstelle hat viele Aufgaben (eben Finanzmanagement, Pressearbeit...). Wenn sie sich zu alledem aber auch noch als der Initiator und Organisator von Projekten statt deren Förderer begreift, halte ich das für ein immenses Problem. Nichts spricht für mich - nebenbei - dagegen, dass sie selbst Projekte initiiert, sie sollte sie in diesem Fall indes transparent und als primus inter pares der Mitgliederschaft im Entscheidungsprozess vorlegen.
Du hälst es zwar für ein Problem, dass die GS Projekte plant und durchführt, sagst aber nirgendwo worin denn das Problem besteht. Du willst Probleme lösen, benennst aber nicht die Probleme bzw. belegst deine Problemanalysen in keiner Weise. --Michail 15:59, 5 January 2011 (UTC)[reply]

Die Rolle des neuen (hauptamtlichen) Vorstands

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In diesem Satzungsentwurf (§12, Absatz 3) heißt es:

"Der Verein wird durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten. Im Fall der zeitweisen oder dauerhaften Verhinderung eines Vorstandsmitglieds tritt der Vorsitzende des Aufsichtsrates an dessen Stelle."

Zunächst einmal ist fraglich, warum in der Satzung zwei hauptamtliche Vorstände festgeschrieben werden sollen. Es gibt gute Gründe, bei entsprechender Entwicklung des Vereins zwei oder mehr Vorstände zu haben, etwa einen für Projekte, einen für Personal und einen für Finanzen. Eine Festschreibung in der Satzung beschneidet hier unnötig Optionen für zukünftige Entwicklungen. Das Vier-Augen-Prinzip ist selbstverständlich bereits heute mit einem Geschäftsführer implementiert: Sachliche und finanzielle Freigabe sind getrennt, Ausgaben über 500,00 Euro benötigen stets mindestens zwei Angebote, etc.

Die Erwägungen hierzu finden sich wie von mir Begleittext ausgeführt hier: http://socialnet.de/materialien/1.php und zwar unter "Fragen zum Aufsichtsratsmodell", Punkt 8; ich zitiere:
"Wie viele Mitglieder sollte der Vorstand haben?
Aus Gründen des Vier-Augen-Prinzips (gegenseitige Kontrolle) und der Handlungsfähigkeit bei Krankheit oder Urlaub sollte der hauptamtliche Vorstand in der Regel aus zwei Personen bestehen. Ein größerer Vorstand ist für kleinere Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern meist nicht sinnvoll. Für die Besetzung kommen der bisherige angestellte Geschäftsführer und seine Stellvertretung in Frage. Die Satzung kann dabei sowohl eine gleichberechtigte Stellung als auch ein Stimmenübergewicht des ersten Vorsitzenden (= Geschäftsführers) vorsehen. Bei der Außenvertretung wird sinnvollerweise keine Differenzierung vorgenommen, um die jederzeitige Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Durch diese vorgeschlagene Satzungsregelung kann es zu der Situation kommen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats für längere Zeit Mitglied des Vorstands wird und damit die Trennung zwischen Aufsicht und Durchführung massiv durchbrochen wird. Es ist nirgendwo festgelegt, wann der Vorsitzende des Aufsichtsrats diese Situation beenden muss. Da im Aufsichtsrat nur noch drei Personen vorhanden sind, braucht der Vorsitzende nur ein weiteres Mitglied aus dem Aufsichtsrat zur Unterstützung und kann diesen Zustand bis zur nächsten Mitgliederversammlung beibehalten. Hier entsteht völlig unnötig eine Verquickung sowohl von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionen als auch, viel gravierender, von Kontrolle und Ausführung.

Sehe ich nicht.
Nur zu Klarstellung. Du siehst kein Problem darin, dass derjenige der ausführt sich selbst überwacht. Du pochst doch ansonsten gern auf transparente Entschidungen und getrennte Entscheidungsgremien. Warum das in diesem garvierendem Fall auf ein Mal kein Problem sein soll, erschliesst sich mir nicht. --Michail 15:59, 5 January 2011 (UTC)[reply]

Schon heute vertritt der ehrenamtliche Erste Vorsitzende den Geschäftsführer bei dessen Urlaub oder Krankheit in der Praxis. Das Vorstandsmodel sieht leider für diesen Fall eine Unvertretbarbeit des Vereins vor. Die Personenidentität zwischen Geschäftsführer gGmbH und einzigem Vertretungsberechtigten des Vereins nach außen ist im Modell "Vorstand" zwingend. Auf den Schultern einer Person lastete damit bereits ein Volumen von über 2 Millionen Euro an Spendengeldern. Olafs Entwurf entlastet das Haftungsrisiko, dazu war die AG Verantwortungsstruktur angetreten, auch im Sinne des einzigen Hauptamtlichen Vorstandes hin auf ein satzungsgemäßes hauptamtliches Vier-Augen-Prinzip. Das Vier-Augen-Prinzip ist selbstverständlich bereits heute mit einem Geschäftsführer implementiert: Sachliche und finanzielle Freigabe sind getrennt, Ausgaben über 500,00 Euro benötigen stets mindestens zwei Angebote, etc. hier fragt sich, woher ein haftungseinschränkendes Vier-Augen-Prinzip kommen soll. Bisher ist der ehrenamtliche Vorstand das zweite Augenpaar. nach der Satzungsgestaltung des Vorstandes ist der Aufsichtsrat gar nicht mehr berechtigt solche Entscheidungen mit zu treffen. Die zitierte Vorgehensweise stammt aus Geschäftsordnunge, die allesamt mit einer Satzungsänderung hin zu einem hauptamtlichen Vorstand aufgehoben werden müssten, wenn sie nicht schon durch die Satzungsändeurng hinfällig werden. Wenig durchdachte Stellungnahme des Vorstandes...--Abena 16:37, 6 January 2011 (UTC)[reply]

  1. Der Erste Vorsitzende vertritt derzeit mitnichten den Geschäftsführer bei Urlaub oder Krankheit. Wie kommst du auf soetwas?
  2. Die Aufgabe der AG Verantwortungsstrukt war mitnichten dafür zu sorgen, das Haftungsrisiko eines hauptamtlichen Geschäftsführers oder Vorstands zu minimieren. Ganz im Gegenteil sollte dafür gesorgt werden, dass gerade er (statt das ehrenamtliche Aufsichtsgremium) für die Aktivitäten des Vereins haftet.
  3. Die Geschäftsordnungen werden nach der Satzungsänderung angepasst, um die neue Struktur wiederzuspiegeln. An den tatsächlichen Abläufen im Tagesgeschäft wird und soll sich gerade nichts ändern. Die AG hat eine Satzungsänderung entwickelt, die minimalinvasiv ist: sie löst ein kompliziertes rechtliches Problem (nämlich dass der Haftung für die Führung der Vereinsgeschäfte), ohne bewährte Prozesse und Abläufe zu beeinträchtigen.
sebmol ? 17:53, 6 January 2011 (UTC)[reply]

Die Nachrückproblematik und außerordentliche Mitgliederversammlungen

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Der Antrag sieht vor, dass es drei Mitglieder im Aufsichtsrat und zwei Kassenprüfer gibt, alle ehrenamtlich tätig und auf zwei bzw. drei Jahre gewählt. In jedem Fall, in dem einer von ihnen sein ehrenamtliches Engagement nicht mehr fortsetzen kann oder möchte, muss gemäß diesem Antrag eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl für die restliche Amtszeit einberufen werden. Dies kann zu einer Häufung von außerordentlichen Mitgliederversammlungen führen, ohne dass es einen zwingenden Grund gibt. Die Erfahrung zeigt, dass solche Schwankungen bei ehrenamtlichem und damit unbezahltem Engagement alles andere als ungewöhnlich sind, es sich hierbei also nicht wirklich um eine Ausnahmesituation handelt. Sinnvoller wäre es, von vornherein Stellvertreter und Nachrückregelungen festzulegen, wie sie in unserem Antrag enthalten sind.

Rücktritte waren bislang die Ausnahme, ein laufender Machtkampf war dagegen zuletzt die Regel. Mir wäre ein Verein lieb, in dem die Aufsichtsratsmitglieder mit befristeten Amtszeiten umgehen, statt zu überlegen wie sie sich die Wiederwahl (durch Qualität der Arbeit - aber bei Bedarf auch durch Nutzung ihrer Macht und ihres Informationsvorsprungs) sichern. Drei Jahre halte ich für viel ehrenamtlich verbrachte Zeit, um Ziele zu verwirklichen. Bei Personen, die Ehrenämter über ein Jahrzehnt verteidigen stellt sich selten eine größere Nähe zu den Mitgliedern oder wachsendes Engagement her.
Wie kommst du auf die Idee mit dem laufenden Machtkampf. Gibt es es dafür irgendwelche Belege? Ich habe bisher von Dir nur diese Behauptung, aber nicht den Hauch eines Beleges gefunden. --Michail 15:59, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Rücktritte waren bislang die Ausnahme: Seit dem 3. Vorstand gab es bisher jedes Jahr 1-2 Rücktritte: User:Marcus Cyron/Historische Vorstände von Wikimedia Deutschland#Tabelle. Das nenne ich nicht selten. Raymond 16:12, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Drei Jahre halte ich für viel ehrenamtlich verbrachte Zeit, um Ziele zu verwirklichen. Ja? Auch die Arbeit in der Wikipedia ist ehrenamtlich. Sollte man dort auch nach 3 Jahren aufhören? Ich habe manche meiner Ziele auch nach über 7 Jahren noch nicht erreicht. Raymond 16:12, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Ich verüble es aber doch niemandem, beliebig lange in Wikimediaprojekten ehrenamtlich zu arbeiten, ich begrüße das, wie ich es begrüße, wenn Leute 20 Jahre wikipedieren. Wir reden hier davon dass Führungspersonal sich nicht mit dem Machterhalt zu sehr befassen sollte. (Ich erschauerte auf der letzten MV, da man mich fragte, ob ich für den Beisitz wie den 2. Vorsitz zur Verfügung stünde - ich sagte: ja, wenn andere ähnlich flexibel sind, man fragte Lizzy und sie sagte für sie gäbe es nur einen Posten: 2. Vorsitzende - und man erschrak, da ich selbst mich befristen wollte. Kann Lizzy nicht ehrenamtlich auch als etwas anderes als 2. Vorsitzende sein, etwa in einem Projekt arbeiten? Ist es ehrenrührig als einfaches Mitglied Arbeit zu tun, wenn man schon mal das Privileg genoß, sich im Vorstand eingebracht zu haben?) Meine Erfahrung mit Parteien und Vereinen ist, dass da langjährige Vorsitzende eine Umgebung kriegen, in der niemand mehr ihre Posten vergleichbar ausfüllen kann, da sie selbst interessante Kandidaten im nächeren Umfeld - na ja, sagen wir mal, nicht fördern. Bei der Zahl der Rücktritte bitte ich zu bedenken, dass mein Vorstand kleiner ist. Wenn ein erster oder zweiter Vorsitzender abtritt, nehmen ich an, dass es dicke Probleme gab, die man besser durch eine MV löst als durch eventuell (der Alternativentwurf sieht Wahlen alle zwei Jahre vor) langes Durchlungern mit der Notlösung. Ob es je Machtkämpfe im Vorstand gab? Das Dementi aus dem Vorstand nehme ich mit Schmunzeln entgegen, da ich zufällig gut informiert bin, aber auch diskret. Ich wünschte unser Vorstand wäre eher eine Repräsentanz der vielen Stimmen unseres Vereins, als ein Gremium, das sich nach Konstitution sogleich von der Mitgliederschaft abgrenzt, dann könnten sich die Einzelnen Mitglieder des Vorstands klarer dazu bekennen in vorstandsinternen Konfrontationen zuweilen für verschiedene Gruppen der Mitglieder agiert zu haben.
Bitte lies in meine Fragen nichts hinein was nicht drin steht. Ich habe nichts dementiert oder bestätigt, zumal ich noch nicht mal weiß was du überhaupt mit Machtkampf meinst. Außerdem habe ich nicht gefragt, ob es solche Sachen gab, sondern ob du Belege dafür bringen kannst. Aber dem scheint nicht so zu sein. Für mich zusammenfassend stelle ich damit fest, dass du die Satzung aufbauend auf Gerüchten, Klatsch und Tratsch ändern möchtest, ohne uns mitzuteilen, was du denn so Interessantes erfahren hast, geschweige denn, dass du dies belegen kannst. Als Entscheidungsgrundlage finde ich das etwas arg dürftig. --Michail 16:37, 5 January 2011 (UTC) P.S. Kämpfe ich eigentlich auch um die Macht, um welche Macht eigentlich, und wenn ja gegen wen? Nur mal so interessehalber gefragt.[reply]
Lieber Michail, ja ich kann Belege dafür beibringen. Einer liegt offen zu Tage: Es gab einen Machtkampf zwischen Kurt und Sebastian, ich habe in ihm abgestimmt. Dann gibt es noch andere Belege und ich beginne zu erahnen, warum es Dich vexiert, dass ich sie haben könnte. Ich schütze die, über die sie mir zukamen, wenn ich sie nicht offenlege - deine Replik lese ich als Beleg, dass Du von den Machtkämpfen weißt und dich darüber ärgerst, dass Informationen nach außen gingen. Mir wäre es lieber die Leute im Vorstand könnten offener mit den Konfrontationen umgehen, dann wüßten die Mitglieder, dass ihre Interessen dort pluralistisch und zuweilen auch im Streit vertreten werden. Da man das aber nicht gewinnt, plädiere ich für den kleineren Vorstand und die befristeten Amtszeiten. Wir gewinnen Personal, das nachrücken mag und seinen Posten als zeitlich gegebenen nutzt, das will mir gerade, nachdem ich dies hier lesen muss, dringend geraten scheinen. --Olaf Simons 16:44, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Erstens: ich weiß von keinen Machtkämpfen. Zweitens: Du verwechselst offensichtlich Auseinandersetzungen in der Sache, auch heftigerer Natur, die es sehr wohl im Vorstand gab und sicherlich auch in Zukunft geben wird, mit Machtkämpfen. Ansonsten würdes du nicht im gleichen Atemzug von der pluralistischen Vertretung von Interessen reden. Machtkämpfe haben nämlich die Eigenschaft eben nicht um irgendwelche Interessen Anderer zu streiten, sondern außschließlich um seine eigenen. Drittens: Die Schlußfolgerungen verstehe ich aber immer noch nicht. Gibt es bei drei Leuten keine Machtkämpfe? Drei Jahre die Macht (um in deiner Diktion zu bleiben) zu haben, wäre doch auch toll. Es wird wegen wesentlich geringerer Amtszeiten gerangelt und gekungelt. --Michail 17:00, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Mit „Machtkampf“, Olaf, meinst du also den erstmals 2009 auftretende Fall, dass sich mehr als eine Person um einen BGB-Posten beworben hat. Michail war übrigens in dem davorgehenden Vorstand (2008) nicht vertreten, da würde es mich wundern, wenn er von „Machtkämpfen“ wüße und sich nun ärgere, dass Informationen nach außen gingen. Lecartia 23:46, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Ich erschauerte auf der letzten MV, da man mich fragte, ob ich für den Beisitz wie den 2. Vorsitz zur Verfügung stünde ... Deine Argumentation, warum du deine eigenen Chancen geschmälerst hast, habe ich damals wie heute nicht nachvollziehen können. Ich fand es sehr schade, dass du nicht zur Verfügung gestanden hast. Als Beisitzer hätte ich die letztes Jahr gewählt, aber sofort in den BGB-Vorstand konnte ich dich nicht wählen.
Bei der Zahl der Rücktritte bitte ich zu bedenken, dass mein Vorstand kleiner ist. Wenn ein erster oder zweiter Vorsitzender abtritt, nehmen ich an, dass es dicke Probleme gab, die man besser durch eine MV löst ... Sicherlich wird es bei einem kleineren Vorstand zahlenmäßig weniger Rücktritte geben, aber es ist nie auszuschließen, dass es auch weiterhin - wie in der Vergangenheit - Rücktritte aus privaten Gründen gibt. Und dann ist man schnell wieder bei einer MV/Wahl pro Jahr. Und diese MVs können nicht langfristig geplant werden, sondern müssen dann recht zügig eingerufen werden. Finde ich nicht ideal. Raymond 17:32, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Ach ja, Raymond, ganz kann ich nicht alles sagen. Trete Du aber doch für den zweiten Vorsitz an. Ich würde das immens begrüßen. Du wirst danach vielleicht vieles (nachdem ich das letztes Jahr eher zufällig und ungezielt tat) mit meinen Augen sehen. Kann sein, Du wirst im selben Moment auch anders darüber nachdenken, ob Du nicht ebensogut Beisitzer werden solltest. Nebenbei: ich hätte als Beisitzer nicht so weit gehen können, über eine Alternative zum Vorstandsentwurf der Satzung nachzudenken. Ich begriff im Vorfeld der Wahl, wie weit den Beisitzern die Hände gebunden sind, auch wenn diese das in der Würde nicht mehr merken. Den vorliegenden Entwurf - man mag über ihn denken wie man will - hätte ich als Beisitzer im Vorstand nicht verfassen dürfen. Ich verfasste ihn eher nüchtern im Gefühl, dass wir nur dann eine Wahl erleben, wenn jemand eine Alternative ausarbeitet. Das Ding ging durch gut 20 Hände verschiedener Parteien im Verein und ich habe Mal um Mal Dinge umformuliert. Die, die im Vorfeld kritische Meinungen gaben - und nun sehen, dass ich sie einarbeitete, schwiegen, und ich nenne sie nicht. Die Position, in die ich mich begab, ist eher unangenehm. Indes bestärken mich die Unnanhemlichkeiten darin, dass das alles normaler werden muss: sowohl dass Leute bei uns kandidieren, wie dass in Wahlen Alternativen auftauchen. Vieles ist damit bereits normaler geworden. Die ganze Diskussion hier sehe ich für eine gute neue Errungenschaft an - verglichen mit dem, was in der ersten Runde der AGV passierte. --Olaf Simons 19:50, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Als aktiver Beisitzer interessiert mich brennend, was du mit deiner Aussage „Ich begriff im Vorfeld der Wahl, wie weit den Beisitzern die Hände gebunden sind, auch wenn diese das in der Würde nicht mehr merken.“ meinst. Lecartia 23:46, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Wenn ich mich recht erinnere Lecartia, bist du mit dem Rücktritt von unserem Schatzmeister Jens Leschmann als bestplazierte Beisitzerin bereits vor Wochen zur Schatzmeisterin geworden. Als aktive Beisitzerin magst du dich fühlen, längst stehst du im wichtigstens Posten den der Verein im letzten Jahr zu vergeben hatte und zudem ungefragt in der persönlichen Haftung in einem Ressort, von dem du, wenn du mir dieses Zitat erlaubst, bereits auf der öffentlichen Mailingliste kundgetan hast, wie wenig Erfahrung du in diesem Bereich hast. Ich bewundere, dass du dich dennoch dieser Aufgabe stellst. Allein verstehen kann ich bei dieser Sachlage nicht mehr, wie du dich nicht positiv für eine gesicherte Nachrückregelung aus der Mitgliederversammlung einsetzen magst. Ein wenig befremdet mich zudem, dass der Vorstand immer mit einer Stimme spricht, als hätte es immer nur einstimmige Entscheidungen gegeben. Das währe dann wohl ein Novum in der Geschichte deutscher Vereine. Faktisch über die Macht und Wissensmachtverhältnisse im Vorstand bist du doch bestens informiert. Wann wurdest du denn über die gGmbH Gründung informiert? Meines Wissens, und ich halte es hier wie Olaf mit dem Schutz meiner Quellen, sind die neuen Vorstandmitglieder (davon ein persönlich haftender Schatzmeister und ein Beisitzer) erst im Juli (alos mehrere Monate nach deren Amtsanstritt und einer überstandenen Vorstandsklausur) über die Probleme mit dem bis dahin mehrere Monate fehlenden Vertragswerk zwischen Foundation und WMDE informiert worden. Wann bist du denn informiert worden? --Abena 15:56, 6 January 2011 (UTC)[reply]
So viel Text und nicht mal ansatzweise auf die Frage eingegangen. Dafür machst du einen Nebenschauplatz auf, der mit diesem Antrag nichts zu tun hat. sebmol ? 17:54, 6 January 2011 (UTC)[reply]

Die Mitglieder des Vereins

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Wikimedia Deutschland sieht seit Gründung eine Unterscheidung zwischen aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern vor, die sich hauptsächlich im Wahlrecht niederschlägt. Der Antrag sieht nun vor, die Rechte der Fördermitglieder zusätzlich einzuschränken und ihnen die Möglichkeit zu nehmen, eine außerordentlichen Mitgliederversammlung zu beantragen. Eine Begründung für diese Beschränkung der Rechte der Fördermitglieder wird aber nicht gegeben. Der Vorstand geht außerdem davon aus, dass eine solche Einschränkung auch § 37 BGB verletzt.

In der Tat halte ich die Frage der Rolle Fördernder Mitglieder für ein Problem gegenüber den regulären Mitgliedern.
Auch hier wieder: Worin besteht das Problem? Und warum hälst du es zur Lösung des nicht benannten Problems für notwendig den Fördermnitgliedern, die ebenso regiläre Mitglieder sind, des Vereins in ihren demokratischen Mitwirkunsgmöglichkeiten zu beschneiden. --Michail 15:59, 5 January 2011 (UTC)[reply]

Das Gutachtergremium

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Das Gutachtergremium soll aus sechs Personen bestehen, die jährlich gewählt werden. Es soll vorliegende Projektanträge auf Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit prüfen und damit einen Teil der Aufgaben ehrenamtlich übernehmen, die derzeit durch hauptamtliche Mitarbeiter geleistet wird. Das ehrenamtlich tätige Gremium trägt die alleinige Verantwortung für eine zügige Behandlung des Antrags, obwohl genau diese Verbindlichkeit bei ehrenamtlicher Tätigkeit in Gremien kaum sicherzustellen ist. Hier sind Verzögerungen vorprogrammiert und es wird nicht deutlich, worin der Vorteil im Vergleich zu einer direkten Kontaktaufnahme mit Mitarbeitern liegt.

Die Gutachter garantieren dem, der eine Idee hat, dass sein Gedanke zur Kenntnis genommen wird, sie bilden ein Urteil demgegenüber der Aufsichtsrat seine Entscheidung rechtfertigen muss. Mir sind mehrere Initiativen bekannt geworden, bei denen Ideengeber und Antragsteller etwas hier oder dorthin gaben (es ist tatsächlich im Moment eher unklar, wohin man eine Idee meldet - ob an den Vorstand, einen "Projektmanager" oder die Geschäftsstelle, und was danach genau passiert), und sich ungerecht bis gar nicht beachtet fanden. Ich reagiere hier auf eine Problemlage, die mir in den Vordiskussionen mit Mitgliedern klarer wurde - und die ich in der AGV ansprach, wo sie mir eher in der Form von "Ja und?" bestätigt wurde. Selbst aus den Diskussionen, die seitdem in der Mailingliste geführt wurden, blieben mir die offiziellen und transparenten Entscheidungsprozeduren uneröffnet.
Ich erkenne hier in Olafs Entwurf, die Professionalsisierung des von der Geschäftsstelle vorgeschlagenen Models "Wissenswert" mit einer Jury die nicht wie im Geschäftsstellen Model von der Geschäftsstelle nach persönlicher Bekanntheit und persönlicher Nähe ausgewählt wird, sondern in einem transparenten Prozess. Wieso greift der Vorstand hier an, was er selbst bereits umsetzt? Das Gremium in Sachen Wissenswert hat über 90 Anträge in rasent schneller Zeit abgearbeitet. Warum sollte das nun plötzlich bei einem Gutachtergremium, welches in der Satzung festgeschrieben wird, nach vorbild eines erfolgreichen Models im eigenen Verein nicht mehr funktioniere? Ich hoffe doch nicht etwa nur, weil mehr Transparenz in die Vergabe von Geldern kommen soll? Bei 2 Millionen EUR Spendenvolumen sollte doch der weg in transparente, vertrauensfördernde Maßnahme gerade gewünscht sein. --Abena 16:04, 6 January 2011 (UTC)[reply]

Die Kassenprüfer

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Die Aufgaben der Kassenprüfer sind erheblich erweitert worden und umfassen zum Beispiel eine monatliche Prüfungen in einem Umfang und einer Gründlichkeit, die ehrenamtlicher Arbeit schlicht nicht angemessen ist.

In der Tat stärke ich hier die Kontrollrechte. Gut möglich, man wird langfristig bei großem Finanzvolumen eine reguläre Wirtschaftsprüfung bemühen müssen. Falls wir kein ehrenamtliches und kompetentes Personal finden, wird es nötig sein, den Fluss von Millionenbeträgen professionell betreuen zu lassen.
Bisher haben die Kassenprüfen doch auch schon das Recht, jederzeit die Rechnungen zu prüfen. Bereits 2009 auf der MV teilten und die damaligen Kassenprüfer mit, dass der Umfang der Rechnungen und Belege kaum noch einmal Jährlich kurz vor der MV zu bewältigen ist (auf ehrenamtlicher Basis). Der Umfang der Prüfungspflichten und Rechte ist gleich geblieben, Olafs Satzung konkretisiert nur deren Zwischenjährlicehr Berichte. (So auch der Erste Vorsitzende selbst im Forum des Vereins "Unterjährige bzw. unangekündigte Prüfungen sind auch derzeit möglich. Die Satzung schreibt nicht vor, dass die Kassenprüfer nur und ausschließlich ein paar Tage vor der Mitgliederversammlung prüfen dürfen. [...]." Auch die "Prüfung der satzungsgemäßen Mittelverwendung ist nach (2) bereits heute Aufgabe der Kassenprüfer", so die Ansichten des Ersten Vorsitzenden. Die Erfahrungen rund um die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung lassen mich hier erstaunt feststellen, dass Olaf für den Fall des bevorstehenden finanziellen "Aus" des Vereins, wie er vom ehemaligen Schatzmeister angekündigt wurde, sollte keine gGmbH schnellstens gegründet werden (siehe Mailingliste) eine gute Lösung gefunden hat. Interessen des heutigen Vorstandes, späteren Aufsichtsrates oder Präsidiums, an einer Verzögerung der Mitgliederversammlung im Fall eigenen Versagens (zB weil bereits enttäuschte Mitglieder ausgetreten sind und zum Ende des Jahres die Mitgliedschaft endet, wie in unserem vorliegenden Fall) oder zutage tretender Unregelmäßigkeiten ist so ein wirksames zweites Gremium mit Fachkompetenz (!) und Kenntnissen über Verträge und finanzieller Lagekenntnis entgegen gestellt. --Abena 16:19, 6 January 2011 (UTC)[reply]

Das Fazit

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Der Antragsteller entwirft einen gänzlich anderen Verein, als es Wikimedia Deutschland bisher ist. Aus einer Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens soll eine Verwaltungsstelle werden, die Gelder an Antragsteller verteilt. Zugleich werden unnötige bürokratische Hürden aufgebaut, es werden Details in der Satzung geregelt, die dort nicht hingehören (eine Satzung ist vergleichbar mit der Verfassung, nicht mit Verwaltungsverordnungen) und es gibt eine Reihe von Änderungen, die systematisch keinerlei Sinn machen (wie etwa die willkürliche und grundlose Beschränkungen der Kontrollrechte der Fördermitglieder des Vereins). Und zuletzt verlagert der Entwurf Verantwortung von hauptamtlichen Mitarbeitern, die sie bisher wegen ihrer fachlichen Qualifikation innehaben, hin zu ehrenamtlichen. Dies zu verhindern war aber der Ansatz der Mitgliederversammlung, als sie die AG Verantwortungsstruktur mit der Entwicklung eines Modells beauftragte. Und so führt dieser Antrag die Entwicklung des Vereins genau in die falsche Richtung: Mehr Bürokratie, mehr Haftung auf Seiten Ehrenamtlicher, weniger Kontinuität in der Umsetzung der Vereinsziele.

Eine Satzung ist in der Tat mit einer Verfassung vergleichbar und solche zeichnet sich durch Kontrollfunktionen aus. Der Entwurf des Vorstands, demgegenüber ich ein Modell mit klareren Kontrollen vorzulegen hatte (ich agierte hier als Delegierter der Community mit einem klaren Auftrag) sieht vor, dass Mach von der MV an ein Präsidium und von diesem an den Vorstand delegiert werd, der seinerseits sich mit seinem Haushalt und seinen Entscheidungen von der MV entlasten lässt. Ich denke dass dies eine prekäre "Kontrolle" ist – das Problem skizzierte ich in der laufenden Diskussion der Mailinglist: http://lists.wikimedia.org/pipermail/vereinde-l/2011-January/003821.html.
Eine gute Verfassung sieht – aus der Gewaltenteilung bekannt – nicht die pure Delegation vor (vom Volk an das Parlement, von dem an die Spitze) und die schlussendliche Absegnung der Entscheidungen der Spitze durch das Wahlvolk (in Form einer "Entlastung"), sondern horizontale Kontrollen auf den primären Entscheidungsebenen. Insofern ist das richtig erkannt: wir sollten uns an Verfassungen orientieren. --Olaf Simons 14:54, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Du widersprichst dir selbst. Oben schriebst du noch, dass es kein Problem sei, wenn der Vorsitzende des AR gleichzeitig Vorstand ist, nun betonst du aber, dass dein Entwurf klare Kontrollen einführen würde. Ich hoffe du siehst den Widerspruch selbst. Außerdem verwirrt mich die Aussage: "ich agierte hier als Delegierter der Community mit einem klaren Auftrag". Wo und wann hat dich denn die Community (welcher Personenkreis ist überhaupt gemeint) mit diesem Auftrag betraut und wie lautet denn dieser Auftrag? --Michail 16:05, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Verstehe ich nicht. §12.1 klärt, "Der Vorstand kann Mitglied des Vereins, darf aber nicht Mitglied des Aufsichtsrates, Kassenprüfer oder Mitglied des Gutachtergremiums sein." irgendeiner steht gerade auf der Leitung. --Olaf Simons 16:49, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Durch die Leistung pust: §12 Abs. 3 2. Satz: "Im Fall der zeitweisen oder dauerhaften Verhinderung eines Vorstandsmitglieds tritt der Vorsitzende des Aufsichtsrates an dessen Stelle." Der Vorsitzende des AR ist also in einem solchen Falle Mitglied des Vorstand, überwacht sich also für eine unbestimmte Zeit selbst. --Michail 17:03, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Das hielt ich für die gegebene Notfallösung. Erstens ist das die Person, die den Mann, die Frau bislang kontrollierte und mit Arbeitsaufträgen versorgte, also am klarsten weiß, was für ein Loch da plötzlich zu füllen ist. Zweitens hat mein Entwurf ohnehin zwei Leute im Vorstand, die gemeinsam entscheiden, ist also niemand plötzlich Alleinherrscher. Wir sprechen hier vom Notfall, in dem gar keiner sonst da ist, der weiß was in dieser Position geschieht, denn eben der von dem die Aufträge zuletzt noch ausgingen. --Olaf Simons 17:24, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Folgende Bedenken. 1. Ein Kontrolleur, zumal ehrenamtlich, soll also plötzlich in die Rolle des Durchführenden, der urspünglich dies hauptamtlich gemacht hat, schlüpfen. Ein Ehrenamtlich füllt also nun die Rolle eines Hauptamtlichen aus. 2. Der Vorsitzende des AR ist egal ob Notfall oder nicht, sein eigener Kontrolleur und der Kontrolleur seines Mitvorstandes. Interessenkonflikte und Drucksituationen für den anderen Vorstand sind hier vorprogrammiert. Von einer freien und unbeeinflussten Entscheidung im Rahmen seines Amtes kann für den anderen Vorstand keine Rede mehr sein. Was durch die folgenden Punkt noch verschärft wird. 3. Es ist keinerlei Befristung oder anderweitige Beschränkung vorgesehen, der Vors. des AR könnte den Zustand bis in alle Ewigkeit ausdehnen. Und 4. die mögliche Ballung von Ämtern in einer Person widerspricht eklatant der von dir gewünschten Machtbeschränkung. Gerade diese undurchdachte Notfalllösung, birgt mE große Risiken für den Verein. Und zum Schluß noch eine Frage, was passiert, wenn auch der zweite Vorstand ausfällt? --Michail 18:43, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Was macht ihr denn im bisherigen Vorstand, wenn der Pavel als Geschäftsführer für längere Zeit ausfallen sollte? Die Geschäfte führen, denn ihr seid vertretungsberechtigt. Was soll in euerm Präsidumsmodell passieren, falls Pavel für längere Zeit ausfällt und Präsidiumsmitglieder auch dann nicht berechtigt sind, den Verein im Rechtsverkehr zu vertreten? Diese Notfallsituation in der Satzung zu klären, statt den Verein handlungsunfähig werden zu lassen, finde ich sinnvoll.
Es ist superschade, Michail, dass du eine Diskussion über Details jetzt erst beginnst, während die AG Verantwortungsstruktur, deren Mitglied du ja auch du warst, sein Modell wochenlang nicht behandelt hat. Unangenehm finde ich es außerdem auch deshalb, weil ihr als Vorstand oben bereits umfangreich Stellung genommen habt. Dass du dich jetzt in Detaildiskussionen begibst, irritiert mich arg.
An diesem Satzungsentwurf haben meiner Kentnnis nach übrigens ca. 20 Menschen mitgearbeitet, darunter auch mindestens zwei Juristen. --Martina Nolte 19:16, 5 January 2011 (UTC)[reply]

Ich hab mal den Antrag im Volltext hier eingestellt. Macht das Lesen einfacher. --Martina Nolte 16:49, 5 January 2011 (UTC)[reply]

Ich beginne diese Diskussion um Details weil dieser Entwurf in AG niemals behandelt wurde, warum darfst du gern meinen Ausführungen im Forum entnehmen. So einfach ist das. Und es verwundert mich doch arg, dass auf der ML gefordert wird, dass sich die Vorstandsmitglieder gefälligst selbst äußern sollen, tun sie es dann, ist es auch wieder nicht recht. Im übrigen bin ich nur auf die Kommentare von Olaf eingegangen, mit anderen Themen habe ich nicht mal begonnen. In der Vergangenheit gab es zu Recht genügend Kritik an einer ähnlichen Lösung, warum das auf einmal gut sein soll, zumal es durch die Satzung institutionalisiert werden soll, verstehe ich nicht. Insgesamt fällt mir bei dem Entwurf der Spruch mit den Köchen und so ein, denn er mangelt mE noch an vielen anderen Stellen. In der Stellungnahme des Vorstandes wurden nur die wichtigsten und gravierendsten Mängel aufgegriffen. --Michail 20:19, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Auf der Mailingliste wurde nicht von euch als Vorstand, sondern von euch als AG-Mitgliedern erwartet, dass ihr euch äußert. Olaf hat mehrfach gefragt, auf welchem Weg (Telefonkonferenz, AG-Wiki, AG-Mailingliste or whatever) sein Modell denn nun zur Diskussion käme, um daraus einen satzungsentwurf zu entwickeln. Wochen, bevor die AG ihre Arbeit für beendet erklärt hat. Und er wurde schlicht totgeschwiegen. Schließlich hat er angekündigt, dass er dann eben alleine einen schreibt. Im Dezember hat er seinen Antragsentwurf vorgelegt und zur Diskussion eingeladen. Zu viele Köche? Keine Sorge. Das ist schon Olafs Antrag, aber es haben viele verschiedene Menschen, darunter auch welche mit juristischer Fachkenntnis, gegengelesen und keine gravierenden Mängel festgestellt. --Martina Nolte 20:29, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Nochmal, wenn die AG bis zu ihrer Beendigung nix von dem Entwurf efährt, ganz unabhängig davon ob das überhaupt deren Aufgabe ist, dann kann ich nicht als AG Mitglied dazu Stellung nehmen. Das hat aber alles nix mehr mit dem Thema des Threads und meinen Fragen zu tun.
Und trotz aller juristischen Kenntnisse der Gegenleser, scheint es offenbar doch gravierende Mängel zu geben, siehe zB auch oben die Passage mit den Fördermitgliedern. Das ist aber hier nicht mein Kritikpunkt. Der Entwurf schafft es nicht mal, wie von mir dargelegt, die von Olaf selbst postulierten Ziele zu erreichen, unabhängig davon ob das im juristischen Sinne korrekt ist oder nicht. Er will mehr Machtbeschränkung, was macht er, er schreibt Ämterhäufung in die Satzung, er will mehr Demokratie, was macht er, er beschneidet die Rechte der Fördermitglieder. Er will transparentere Prozesse, was macht er, er schafft ein bürokratisches Monster, mit zahlreichen Gremien und Entschiedungsstufen, so dass am Ende erst Recht keiner mehr weiß, was, warum und von wem entschieden werden darf und was entschieden wurde. Und die Liste lässt sich noch ein bisschen fortsetzen. --Michail 20:49, 5 January 2011 (UTC) P.S. Meine Fragen, sind im übrigen, nur sehr bruchstückhaft beantwortet.[reply]
Ebenfalls nochmal. :-) Das Modell lag Wochen vor dem offiziellen Abschluss der AG vor; der konkrete Satzungsentwurf liegt inzwischen auch seit Wochen vor. Aber ok. Du diskutierst halt erst jetzt darüber. Wieso "Ämterhäufung"? Er trennt die operative von der kontrollierenden Entscheidungsebene und fügt dazwischen eine inhaltlich-strategische (Vor-)Prüfebene ein. Personell voneinander getrennt. "Beschneidet die Rechte der Fördermitglieder"? Sie werden lediglich nicht mehr mitgezählt, wenn es um das 10%-Quorum zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung geht, auf der sie (auch jetzt schon) nicht stimmberechtigt sind. Für 76 Euro weniger Jahresbeitrag könnten sie jederzeit aktive Mitglieder werden, wenn sie das wollten. "Bürokratisches Monster, mit zahlreichen Gremien und Entschiedungsstufen"? Er sieht genau nur ein zusätzliches Gremium ohne Entscheidungskompetenz vor, das Projektideen aus der Community prüft und dazu Empfehlungen ausspricht. Vergleichbar mit z.B. der WissensWert-Jury. Nur eben von den Mitgliedern gewählt, statt von Geschäftsführung/Vorstand ernannt, für einen längeren Zeitraum eingesetzt sowie mit einer geregelten "Geschäftsordnung" versehen. --Martina Nolte 23:15, 5 January 2011 (UTC)[reply]
Sie werden nicht nur nicht mehr mitgezählt, sie können auch keine außerordentliche Mitgliederversammlung mehr beantragen. Eine Begründung dafür, warum das passieren soll, gibt es bis heute nicht. Und mit Begründung meine ich keine Pseudoargumentationen, die mit "ich finde das", "ich halte dies für", "es sollte", "es kann doch nicht sein, dass", etc. anfangen, sondern klare Argumente, die einer Tatsachenprüfung standhalten. Und: selbst wenn Fördermitglieder auf einer MV nicht abstimmen können, so können sie doch Anträge stellen und damit Themen zur Diskussion stellen, sich an diesen Diskussionen beteiligen, und letztlich dafür sorgen, dass sich die MV mit etwas beschäftigt und einen Beschluss fasst. sebmol ? 16:02, 6 January 2011 (UTC)[reply]
Zu den Fördermitgliedern lesen wir alle gemeinsam §37 Abs. 1: "Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt." Und dies ist keine nachgiebige Vorschrift nach §40. Zum besseren Verständis zitiere ich Burhoff Vereinsrecht, Rdn. 165: "Dabei zählen alle Mitglieder mit, die das Recht haben, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen (also z.B. auch passive, außerordentliche und Ehrenmitglieder)" (Hervorhebung von mir). Diese im Vorübergehen eingeschmuggelte Regelung wäre also eindeutig rechtswidrig. Wo wir wieder beim Thema Köche wären. --Michail 21:00, 6 January 2011 (UTC)[reply]
Du weißt es besser. Deienr Behauptung nach wären viel größere Vereine als WMDE rechtswidrig. Was du zitierst, gilt in Ermangelung einer Bestimmung. Das weißt du auch aus unserer eigenen Vereinsgeschichte heraus. Die Einberechnung der Fördermitglieder in das Minderheitenquorum war damals eine ideelle Entscheidung, keine Notwendigkeit. --Martina Nolte 01:29, 7 January 2011 (UTC)[reply]
Die Ermangelung bezieht sich allein auf das Quorum, wie man aus dem vollen Zitat leicht ersieht: "durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder". Und wie man aus meinem Zitat aus einem soweit ich weiß recht wichtigen Grundlagenbuch zum Vereinsrecht sieht, ist an der Grundlage der Berechnung, und das ist die Gesamtheit der Mitglieder, auch kaum zu rütteln. --Michail 20:16, 9 January 2011 (UTC)[reply]

Erschrocken über diese späte Stellungnahme der Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder, die nunmehr einen Monat der Diskussionszeit in Foren, Mailinglisten zum konkreten Satzungsentwurf beinahe oder gar völlig ungenutz haben verstreichen lassen. Der Entwurf von Olaf Simons hat sich im Wesentlichen sogar an die "Ideen" des Vorstandes gehalten, er bildet aus meiner Sicht eine Verein mit Mitgliederbeteiligung und Mitgliederinformation an, der gerade von 65 Mitgliedern im Wege der Außerordentlichen Mitgliederversammlung durch Minderheitsbegehren "zwangseingefordert" werden musste. Der Entwurf in Sachen Olaf Simons steht seit Oktober (!) also mehr als 2 Monate bereit und erst am 5 (!) Januar beginnt die Auseinandersetzung des Vorstandes und in Person von Michail auch eines Vorstandsmitgliedes in der AG Verantwortungsstruktur mit diesem Entwurf zudem Olaf durch die AG beauftragt wurde? Die Haftungsfrage für Ehrenamtliche ist in beiden Entwürfen gleich. Die Stellungnahme des Vorstandes eine interessante an Propaganda grenzende Augenwischerei zur Nutzung der bisher möglicherweise wenig informierten Briefwähler. Irritierend. --Abena 16:29, 6 January 2011 (UTC)[reply]

Der Allgemeinheit bekannt gemacht wurde der Entwurf erst im November, und wie bereits hunderte mal geschrieben vorab nicht der AG. Aber mir war klar, dass du ihn schon früher kanntest. Den Rest kommentiere ich aus Höflichkeit besser nicht. --Michail 16:41, 6 January 2011 (UTC)[reply]
Sag mal, was reitet dich denn eigentlich?! --Martina Nolte 01:29, 7 January 2011 (UTC)[reply]
@Michail, der Allgemeinheit bekannt wurde der Entwurf im Oktober (lediglich als Ankündigung einer Communityzentrierten Variante), als die Vorsitzende der AG Verantwortungsstruktur (Alice Wiegand, unsere Zweite Vorsitzende) diesen Entwurf von Olaf auf der Mailingliste ankündigte hier. In der Tat hat Olaf ihn am 14. November (mit Stand 16. Oktober 2010) hinter seiner Benutzerseite in die Wikipedia hochgeladen und eingestellt. Schade, dass gerade du als Mitglied der AG Verantwortungsstruktur vom Zeitpunkt der Ankündigung bis 24 Stunden vor dem Ende der Frist für die Zusendung der Unterlagen an die Briefwähler gewartest hat, bis du endlich eine Stellungnahme abgegeben hast. Und btw. "Mein Entwurf" würde erheblich anders aussehen. UNd aus Höflichkeit brauchst du hier gar nichts hinte dem Berg zu halten, tutst du ja hinter den Kulissen auch nicht. Amüsiert... --Abena 11:13, 9 January 2011 (UTC)[reply]
Tja, hellsehen kann ich noch nicht, dass er auf seine Benutzerseite irgendwas hochlädt, informiert hat er mich darüber nicht oder meinst du ich habe ihn permanent unter Beobachtung? --Michail 20:20, 9 January 2011 (UTC)[reply]
JFTR: Olaf hat seinen Antrag am Abend des 17. Dezember 2010 veröffentlicht. Dass der Vorstand erst am 4. Januar eine Stellungnahme beschließen konnte, hat einfach mal damit etwas zu tun, dass da eine Reihe nicht ganz unwesentlicher Feiertage dazwischenliegen und neben vielen Millionen Menschen weltweit auch einige Mitglieder des Vereinsorstands in der Zeit auch mal Urlaub machen. sebmol ? 17:09, 6 January 2011 (UTC)[reply]
Stimmt, ich hatte nur die Mail mit Ankündigung, dass er einen Antrag einreichen möchte im Kopf. --Michail 18:25, 6 January 2011 (UTC)[reply]

Ich habe fast Respekt vor dem strategischen Wahlzirkus für die Briefwähler, den ihr in eurer Blitzaktion hier abgeliefert habt. Monatelang gibt es - mit fadenscheinigen Begründungen - keinerlei Auseinandersetzung mit Olafs Modell und seinem Antrag. Hier auf Meta wird sein Antrag so schäbig wie möglich eingestellt als Einzeiler mit Link auf ein pdf-File, das erst nach mehreren Klicks überhaupt lesbar ist. Die veröffentlichte Wiki-Version hierher zu kopieren wäre ein Leichtes gewesen. Der Vorstand kommentierte diesen Einzeiler anschließend mit mehr als 3 Bildschirmseiten und setzte dann ein Limit von 40 Stunden, in denen die Mitglieder hierzu noch Stellung beziehen könnten, bevor die Post mit den Wahlunterlagen rausginge. Diese Zeit wird genutzt, um jetzt - endlich - von drei Seiten - kleinste Details zu diskutieren. Auch glasklare Falschbehauptungen sind in dieser Strategie erlaubt. Ich habe fast Respekt, aber hauptsächlich gruselt es mich. --Martina Nolte 01:29, 7 January 2011 (UTC)[reply]

Na gut wenn du die Zeit seit dem 17. Dezember als monatelang ansiehst, dann sei dir diese Sichtweise unbenommen. Und wie Sebastian schon anmerkte lagen seitdem auch nur ein paar völlig unbedeutende Feiertage. --Michail 20:13, 9 January 2011 (UTC)[reply]

Praktische Umsetzung des Vorstands

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Mit Erstaunen habe ich deinen Vorschlag gelesen. „Eine Doppelspitze muss den Verein dabei nicht teurer kommen als die bisherige Lösung. Man würde sie etwa als Aufgabenteilung zwischen der bereits bestehenden Öffentlichkeitsarbeit und dem aktuellen Geschäftsführer etablieren.“ Praktisch siehst du also Pavel und Catrin als Vorstand vor. Bei einem Geschäftsführer kann ich gut darauf spekulieren, dass er zu einer solchen Änderung bereit ist. Aber wie kommst du darauf, dass dies eine normale Angestellte tun möchte oder kann? Sinnvoll ist ein mehrköpfiger Vorstand in meinen Augen erst dann, wenn wir zwei Geschäftsführer (oder vergleichbare Positionen) haben. Das wird aber bei derzeit 20 Angestellten noch ein wenig dauern. Lecartia 23:46, 5 January 2011 (UTC)[reply]

Wie der Vorstand besetzt würde, vor allem mit welchen Personen und welchen Aufgabenstellungen wird Aufgabe des Aufsichtsrates sein, so sieht es Olafs Satzungsentwurf vor. Ob er dabei an Catrin gedacht hat oder einen neu einzustellenden zweiten Vorstand ist nicht völlig unerheblich, da nicht Gegenstand dieses Satzungsentwurfs. Problematisch bei dem Modell Vorstand ist die Ämterhäufung in Person des Geschäftsführers der gGmbH und des einzigen hauptamtlichen Vorstandes. Der einzige gGmbH-Gesellschafter ist damit der einzige Geschäftsführer der Haupteinnahmequelle des Vereins WMDE. Hier kein Vier-Augen-Prinzip einzuführen grenzt beinahe an einen haftungsrechtlichen Supergau. Zum Schutz des Geschäftsführers (Haftungsfragen) und des Vereins (Krankheit, Urlaub, dringende Geschäfts) gibt es zu einer hauptamtliche Doppelspitze keine Alternative. Weiter oben ficht der jetztige Vorstand bereits ein Gefecht zu Nachrückregelungen für ein Gremuim welches aus 4 Vertretungsberechtigten Personen besteht, die einzigen wichtigen Posten, die des Hauptamtlichen Geschäftsführers lassen sie hingegen in einer Hand mit der Folge der drohenden Unvertretbarbeit dieses Amtes. Warum ? --Abena 15:44, 6 January 2011 (UTC)[reply]
Was soll das für ein "haftungsrechtlicher Supergau" sein? Der hauptamtliche Vorstand, der für seine Arbeit angmessen vergütet wird, soll überhaupt nicht vor Haftung geschützt werden. Ganz im Gegenteil soll er genau die Haftung tragen, die jeder GmbH-Geschäftsführer und jeder AG-Vorstand in der freien Wirtschaft auch trägt. Wenn nicht er, wer dann? sebmol ? 18:01, 6 January 2011 (UTC)[reply]