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Mitgliederversammlung 2010/A 5

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Keine Anstellung von Vorstandsmitgliedern

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Antragsteller
Jürgen Lüdeke, Maria Schiewe

Antragstext

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Mitglieder des Vorstands können mit dem Verein nur dann ein Angestelltenverhältnis eingehen oder vom Verein bezahlte Auftragsarbeiten annehmen, wenn sie mindestens für die Zeit der Anstellung bzw. der bezahlten Auftragsarbeit ihr Vorstandsamt ruhen lassen. Handelt es sich um eine unbefristete Festanstellung, können sie diese nur eingehen, wenn sie ihr Vorstandsamt niederlegen. Im Gegenzug dürfen Festangestellte des Vereins nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstands sein.

Wird dieser Antrag durch die Mitgliederversammlung genehmigt, so soll der Beschluss automatisch dann hinfällig werden, wenn der zum Tag der Beschlussfassung ehrenamtlich tätige Vorstand durch einen hauptamtlichen Vorstand ersetzt werden sollte.

Begründung

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Mit diesem Beschluss verfolgen wir zwei Ziele:

  1. jedweder Interessenskonflikt zwischen bezahlter Tätigkeit beim Verein und ehrenamtlicher Tätigkeit im Vorstand wird ausgeschlossen
  2. der Vorstand bzw. die Mitglieder des Vorstands bleiben frei in ihren Entscheidungen, ihr Handeln wird nicht von monetären Beweggründen beeinflusst.

Ein hauptamtlicher Vorstand würde stets einen Anstellungsvertrag mit Wikimedia Deutschland e. V. eingehen müssen, was die Außerkraftsetzung dieses Beschlusses erforderlich machen würde.

Stellungnahme des Vorstands

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Der Vorstand unterstützt den Antrag, um auch in Zukunft Interessenkonflikte zu vermeiden. Hinzu kommt, dass für zukünftige Bewerber für ein Vorstandsamt in diesem Punkt Klarheit bestehen würde. Weiterhin schlägt der Vorstand vor, diese Regelung, so die Mitgliederversammlung dem Antrag zustimmt, zukünftig in der Satzung zu verankern, um die rechtliche Bindung des Beschlusses zu verbessern.

Änderungswünsche

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Ein solcher Beschluss würde eine Bezahlung während der Vorstandstätigkeit überhaupt erstmals erlauben. Die Intention dieses Antrages, monetäre Eigeninteressen auszuschließen, sehe ich nur als erfüllt an, wenn ein Vorstandsmitglied GAR KEINE Arbeit vom Verein bezahlt bekommt. Auch nicht für nur einen Tag, an dem eine betreffende Person ihre Vorstandsarbeit "niederlegt".

Ich werde folgende Änderungen beantragen:

"Mitglieder des Vorstands können mit dem Verein nur dann ein Angestelltenverhältnis eingehen
oder vom Verein bezahlte Auftragsarbeiten annehmen, wenn sie mindestens für die Zeit der
Anstellung bzw. der bezahlten Auftragsarbeit ihr Vorstandsamt ruhen lassen. Handelt es sich
um eine unbefristete Festanstellung, können sie diese nur eingehen, wenn sie ihr Vorstandsamt
bis zu einer Neuwahl durch die Mitgliederversammlung niederlegen. Im Gegenzug dürfen
Festangestellte des Vereins nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstands sein.
Wird dieser Antrag durch die Mitgliederversammlung genehmigt, so soll der Beschluss automatisch
dann hinfällig werden, wenn der zum Tag der Beschlussfassung ehrenamtlich tätige Vorstand
durch einen hauptamtlichen Vorstand ersetzt werden sollte. Die Entscheidung hierüber kann
jedoch nur von den Vereinsmitgliedern per Satzungsänderung getroffen werden."

-- Martina Nolte 19:01, 22 April 2010 (UTC), ergänzt 12:36, 30 April 2010 (UTC)[reply]

Bemerkungen

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Hallo Martina (und alle Mitlesenden),

mir ist nicht ganz klar, warum dieser Antrag eine Bezahlung während der Tätigkeit als Vorstand erstmals erlauben würde. Aber vielleicht reden wir nur aneinander vorbei. Ich bin ja auch kein Jurist, weshalb wahrscheinlich der Antrag nicht eindeutig ist. Ich denke aber, wir wollen das Gleiche: keine Bezahlung für / während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Mein Vorschlag zur Vereinfachung der Sache: Du stellst auf der MV einen einfachen Antrag auf Änderung. Dies ist möglich, da dieser Antrag ja keine Satzungsänderung darstellt. Wäre das eine Lösung?

Für die Akten: dies ist meine _persönliche_ Meinung, ich spreche hier nicht für den Vorstand und nicht in meiner Funktion als Mitglied des Vorstands. Aus diesem Grund wurde dieser Antrag auch von Maria und mir als "Antrag eines Mitglieds" gestellt, nicht als Antrag des Vorstands.

Viele Grüße, — YourEyesOnly 15:29, 23 April 2010 (UTC)[reply]

Ich finde Martinas Vorschlag zur „Verschärfung“ ebenfalls gut und habe keine Bedenkung gegen eine Änderung auf der Mitgliederversammlung. Lecartia 16:05, 23 April 2010 (UTC)[reply]
Also Änderungsantrag auf der MV. --Martina Nolte 15:54, 25 April 2010 (UTC)[reply]
Er wird dennoch vom Vorstand unterstützt. Wieso gibt es dann die Trennung? —DerHexer (Talk) 16:57, 24 April 2010 (UTC)[reply]
Weil Maria und ich nicht nur Vorstand, sondern auch Mitglieder sind (klingt fast schizophren ;)). Wir hätten diesen Antrag auf jeden Fall gestellt. — YourEyesOnly 11:27, 29 April 2010 (UTC)[reply]

Wird dieser Antrag durch die Mitgliederversammlung genehmigt, so soll der Beschluss automatisch dann hinfällig werden, wenn der zum Tag der Beschlussfassung ehrenamtlich tätige Vorstand durch einen hauptamtlichen Vorstand ersetzt werden sollte. War oder ist denn ein hauptamtlicher Vorstand geplant? (Als Notiz: Die Frage stellte sich mir auch auf der Seite Mitgliederversammlung 2010/A 2, wo dies schon in der Geschäftsordnung verankert zu sein scheint.) Grüße, —DerHexer (Talk) 16:57, 24 April 2010 (UTC)[reply]

Frage zur Notiz: Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Abläufe und Verfahren des ehrenamtlichen Vorstands, wie ein möglicher hauptamtlicher Vorstand agieren kann, wie er aufgebaut ist und welche Mittel und Kompetenzen er hat, hängt von der Ergebnissen ab, die in der Folge der AG Verantwortungsstruktur erarbeitet werden müssen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Kannst du mir einen Hinweis geben, woraus sich das lesen lässt? lyzzy 18:37, 24 April 2010 (UTC)[reply]
Mir fiel nur auf, dass früher einmal (?) ein hauptamtlicher Vorstand für möglich erschien, möglicherweise auch heute. Ich stecke nicht im Vereinsrecht und weiß somit nicht, ob man soetwas grundsätzlich in Geschäftsordnungen reinschreiben soll, um sich künftige Möglichkeiten (also auch eines hauptamtlichen Vorstandes) offen zu halten. —DerHexer (Talk) 19:12, 24 April 2010 (UTC)[reply]

Zweiter Punkt: Mit „Beschlussfassung“ im Nebensatz ist doch nicht *dieser hier* Beschluss gemeint, sondern ein irgendwann möglicher zur Bestimmung hauptamtlicher Vorständler. Dies ist missverständlich formuliert. Dann müsste vor dem gegenwärtigen Beschluss der ehrenamtliche durch einen hauptamtlichen Vorstand ersetzt werden müssen, damit *der Beschluss hier* überhaupt noch hinfällig werden kann. Der Antrag beträfe dann die gegenwärtigen Vorständler, auch wenn es erst in zehn Jahren hauptamtliche Vorständler geben würde. Ich schlage folgende Änderung vor (ein anderer möge sie bitte, wenn er diesem zustimmt, übertragen): wenn der zum Tag der Beschlussfassung <für einen hauptamtlichen Vorstand> [d.h. nicht für den hiesigen, sondern den möglichen künftigen Beschluss] ehrenamtlich tätige Vorstand durch eben diesen [hauptamtlichen Vorstand sc.] ersetzt werden sollte Grüße, —DerHexer (Talk) 17:44, 24 April 2010 (UTC)[reply]

Zu diesen und weiteren Fragen auf der Mailingliste bezüglich ehrenamtlicher/hauptamtlicher Vorstand habe ich eine weitere Änderung nachträglich oben vorgeschlagen und werde entsprechende Änderungsanträge auf der MV stellen. --Martina Nolte 12:37, 30 April 2010 (UTC)[reply]
Ja, dein zweiter Passus umfasst auch meinen Vorschlag. Danke, —DerHexer (Talk) 18:46, 4 May 2010 (UTC)[reply]