Mitgliederversammlung 2010/A 2

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Genehmigung der Geschäftsordnung[edit]

Antragsteller
Sebastian Moleski für den Vorstand

Antragstext[edit]

Die Mitgliederversammlung genehmigt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 10. April 2010 (online zu finden unter http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Wikimedia_Deutschland/Gesch%C3%A4ftsordnung&oldid=1941197).

Begründung[edit]

Seit der letzten Mitgliederversammlung hat der Vorstand folgende Änderungen und Ergänzungen an der Geschäftsordnung vorgenommen:

  1. Ein neues Kapitel Vorstand wurde ergänzt, in der die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder sowie die Arbeitsweise des Vorstands festgelegt wurden.
  2. Ein neues Kapitel Interessenkonflikte wurde ergänzt, in der der Umgang mit Interessenkonflikten geregelt wird. Darin ist insbesondere eine Offenlegung sämtlicher potenziell relevanter Beziehungen der Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorstand sowie der Grundsatz der Nichtbeteiligung bei vorliegenden Interessenkonflikten festgeschrieben.
  3. Das Kapitel Geschäftsführung wurden dahingehend geändert, dass viele der vormals genannten Einzelaufgaben des Geschäftsführers in eine separate Stellenbeschreibung ausgelagert wurden. Weiterhin erhält der Geschäftsführer den Auftrag eine allgemeine Vertretungsregelung für seine Abwesenheit festzulegen. Der Passus zur Treue- und Verschwiegenheitspflicht wurde in den Anstellungsvertrag ausgegliedert.
  4. Das bisherige Kapitel Vertretung wurde aufgelöst. Die vorher dort enthaltenen Bestimmungen sind in den Kapiteln Vorstand und Geschäftsführung aufgegangen.

Stellungnahme des Vorstands[edit]

Entfällt da Eigenantrag

Änderungswünsche[edit]

Die Reisekostenordnung (im Abschnitt II. § 5) sollte m.E. an die gesetzlichen Spesensätze angepasst werden, da diese in jedem Fall voll abzugsfähig sind. Das würde zwar für die Vereinskasse eine Mehrbelastung von 1,00 € bei 8 und 14 Stunden bzw. 2,00 € bei 24 Std. Abwesenheit bedeuten, aber ich denke, das wird die Kasse soeben noch verkraften. :-) --SVL 22:08, 19 April 2010 (UTC)[reply]

Zum Punkt Interessenkonflikte: dort werden auch "ehrenamtliche Mitarbeiter" erwähnt. Was ist damit gemeint? Bin ich als Mitglied des Vereins automatisch ehrenamtlicher Mitarbeiter? Muss ich, wenn ich mich bei irgendeinem Event zum Geschirrabwaschen melde in Zukunft eine Erklärung hins. Interessenkonflikten abgeben? Wie soll hier ggf. eine Abgrenzung vorgenommen werden?--Poupou l'quourouce 08:25, 1 May 2010 (UTC)[reply]

In dem Moment, in dem du ehrenamtlich Aufgaben übernimmst, zählst du grundsätzlich dazu. Der Personenkreis wird allerdings durch den Zusatz "mit Budgetverantwortung" eingeschränkt. Damit ist der Spüldienst nicht betroffen, die Verwaltung des Community-Budgets durchaus. Ich finde, die Abgrenzung ist dadurch gegeben. Ist da eine bessere Formulierung notwendig um es deutlicher zu machen? lyzzy 10:48, 1 May 2010 (UTC)[reply]

Bemerkungen[edit]

Es gibt hauptamtliche Funktionsträger von Wikimedia Deutschland e.V. (Reisekostenordnung §1 u.ö.)? Wen zum Beispiel? Was tun die? —DerHexer (Talk) 11:20, 24 April 2010 (UTC)[reply]

Das ist eine berechtigte Frage. Die Formulierung stammt noch aus dem Jahr 2006 und wurde seitdem nicht geändert. sebmol ? 11:32, 24 April 2010 (UTC)[reply]
Und was machen wir nun damit? Ich halte mich nicht für fähig, etwas vernünftiges diesbezüglich zu beantragen. Grüße, —DerHexer (Talk) 11:55, 24 April 2010 (UTC)[reply]
Müssen wir denn etwas machen? Die Geschäftsordnung liegt der MV dieses Jahr wieder zur Genehmigung vor, weil der Vorstand einige Änderungen vorgenommen hat. Dieser Passus wurde bereits von der MV genehmigt, hat aber keine Auswirkungen. sebmol ? 12:17, 24 April 2010 (UTC)[reply]
Also so ganz klar ist mir nun noch nicht, ob es hauptamtliche Funktionsträger gibt, sie gab oder geplant waren oder sind. Ansonsten kann solch ein Passus, wenn er obsolet sein sollte, auch gestrichen werden. Wenn zu dieser Wahl nicht mehr möglich, dann zur nächsten Wahl? Oder überseh ich etwas? … Korreliert doch auch ein wenig mit Mitgliederversammlung 2010/A 5, wobei ich da unsicher bin, ob dies als hauptamtliche Funktion bezeichnet werden könnte. Grüße, —DerHexer (Talk) 15:54, 24 April 2010 (UTC)[reply]
Tatsächlich lässt sich diese Frage wohl nur von jemandem beantworten, der an dieser Formulierung mitgewirkt hat. Ich schlage vor, deinen Hinweis aufzunehmen und vom neuen Vorstand bearbeiten zu lassen. Mit einem Entfernen des umstrittenen Satzes ist es nicht getan, ich denke, eine Neuformulierung des Paragraphen ist notwendig, um alle Fälle, für die Reisekostenerstattung möglich ist und sein soll, abzudecken. lyzzy 18:24, 24 April 2010 (UTC)[reply]
Mal ganz blöd gefragt: warum kann es nicht eine GO/Reisekosten geben, die alle denkbaren (und undenkbaren) Strukturen des Vereins abdeckt? Das hat doch nur den Vorteil, dass man nicht diese GO wieder ändern muss, „nur“ weil sich die Struktur geändert hat. — YourEyesOnly 11:30, 29 April 2010 (UTC)[reply]
Das sehe ich auch so. Ein konkretes Problem habe ich mit der Formulierung jedenfalls nicht. Die Formulierung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit per Cut-and-paste aus irgendeiner anderen Vereinsreisekostenordnung in die unsrige geraten. Google liefert einen heißen Kandidaten. Wer sich an dem "hauptamtlichen Funktionsträger" stört kann einfach den Geschäftsführer als solchen betrachten - andere hauptamtliche Funktionen waren 2006 jedenfalls noch kein Thema für den Verein und sollten durch diese Formulierung auch nicht durch die Hintertür eingeführt werden - mal ganz abgesehen davon, dass sowas über eine Reisekostenordnung ohnehin nicht funktionieren würde. -- Arne (akl) 21:56, 3 May 2010 (UTC)[reply]