DE policy/Mitmachen/Diskussion zur Abmahnfrage/Ansätze organisatorischer Art/Ombudsstelle einrichten

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  Ombudsstelle einrichten     Selbstverpflichtung bzw. Kodex     Strafregelung für Extremfälle     Gezielte Warnungen für Nutzende     Gezielte Ansprache der Abmahnenden  

Manch ein Streit um die Nutzung freier Inhalte könnte möglicherweise noch vor einer Eskalation weitgehend beigelegt werden, wenn es eine dazu berufene und allseits akzeptierte neutrale Instanz gäbe, die vermitteln kann. Daher wurde vorgeschlagen, es solle eine Art Ombudsstelle eingerichtet werden, die in Streitfällen hinzugezogen werden kann.

Dafür spricht

  • Eingerichtet ist so etwas als Konstrukt recht schnell.
  • Viele Streitfälle ließen sich mittels Mediation wohl in der Tat beilegen.
  • Es könnte über die Zeit eine hilfreiche Kasuistik bei der Ombudsstelle entstehen, die als Richtschnur auf jenseits der WM-Projekte dienen könnte (ähnlich den Entscheidungen des US Copyright Office).

Dagegen spricht

  • Eine solche Stelle wäre wohl kaum so zu etablieren, dass sie verpflichtend anzurufen ist, und auch eine ausreichende Bekanntheit und hohe informelle Akzeptanz aufzubauen dürfte schwierig werden.
  • Da in Fällen übereifriger Abmahnungen die aktive Partei typischerweise wenig Interesse an Vorabklärung hat (u.a. weil dadurch die Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten wegfallen kann), könnte es sein, dass der Ansatz gerade dort versagt, wo er am dringendsten gebraucht würde.
  • Die Auswahl geeigneter Ombudspersonen ist eine ebenso große Herausforderung wie das Sicherstellen einer kurzen Reaktionszeit, auf die es aber definitiv ankäme.
  • Für Inhalte von außerhalb der WM-Projekte brächte der Ansatz nichts.