DE policy/Mitmachen/Diskussion zur Abmahnfrage/Ansätze organisatorischer Art/Strafregelung für Extremfälle

From Meta, a Wikimedia project coordination wiki
  Ombudsstelle einrichten     Selbstverpflichtung bzw. Kodex     Strafregelung für Extremfälle     Gezielte Warnungen für Nutzende     Gezielte Ansprache der Abmahnenden  

Ähnlich dem im Februar 2017 abgestimmten Meinungsbild könnten bestimmte Sanktionen der Community für den Fall vorgesehen werden, dass jemand übereifrig abmahnt. Hier ist grundsätzlich vieles denkbar zwischen symbolisch und drakonisch, auch an abgestuften Sanktionen: Von Ersetzung nur des inkriminierten Bildes in der WP über Entfernung aller Bilder der Person aus dem DE-Namensraum bis hin zur Löschung des Accounts, um nur stellvertretend ein paar der mitunter geäußerten Ideen zu nennen.

Dafür spricht

  • Sanktionen könnten sehr großen Anpassungsdruck erzeugen und damit übereifriges Abmahnen effektiv unterbinden.

Dagegen spricht

  • Schon die Einigung auf das richtige Maß der Sanktionen könnte – wie beim o. g. Meinungsbild gesehen – sehr schwierig werden und dauerhaft verfeindete Lager hervorbringen.
  • Auch die Anwendung der Regelung wäre, gerade in Grauzonenfällen, wahrscheinlich sehr fehleranfällig bzw. von persönlichen Vorstellungen derjenigen beeinflusst, die sich zur Durchsetzung berufen sehen, bis hin zu Tendenzen einer Art Selbstjustiz.
  • Es bräuchte im Sinne des Grundsatzes audiatur et altera pars irgendeine Instanz zur Entscheidung von Zweifelsfällen und Beschwerden.
  • Je nach Drastizität der Sanktionen könnte der Schaden für das Freie Wissen unterm Strich größer sein als der, der durch übereifrige Abmahnungen entsteht.
  • Für Inhalte von außerhalb der WM-Projekte brächte der Ansatz nichts.