DE policy/Mitmachen/Diskussion zur Abmahnfrage/Ansätze auf rechtlicher Ebene/CCPL 5.0 anregen

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Bei Creative Commons könnte darauf gedrungen werden, eine neue Version 5.0 der CCPL zu schaffen, die noch weniger Namensnennungspflichten aufstellt als Version 4.0 – etwa keine Pflicht zur Verlinkung der Lizenz – und noch weniger an mitunter auslegungsbedürftigen Formulierungen enthält. Auch könnte so eine neue Version ausdrücklich Kernpflichten definieren, bei denen ein Verstoß gravierendere Folgen hat als bei eher untergeordneten Pflichten, und sprachlich noch einfacher gehalten sein.

Dafür spricht

  • Hierdurch würden die Fehlerquellen der Nachnutzung “an der Wurzel” reduziert.
  • Nebenbei würden die CC-Lizenzen noch laientauglicher.
  • Es gibt eine beträchtliche Anzahl von neu geladenen Dateien, und Wikipedia wird nicht so schnell weggehen.

Dagegen spricht

  • Es würde eine weitere Version parallel im Einsatz befindlicher CC-Lizenzen neben 1.0, 2.0, 2.5, 3.0 und 4.0.
  • Die allermeisten Inhalte stehen nach wie vor unter Version 2.0 und gerade bei Wikimedia-Projekten unter 3.0. Dass später auf eine neuere Version umlizenziert wird, wie es bei der Wikipedia (dann allerdings auf 4.0) geschehen könnte, ist eher die Ausnahme. Eine neue Version 5.0 hätte daher für eine lange Zeit so gut wie keine Praxisrelevanz.
  • Der Aufwand, den ein Versionierungsprozess im weltweiten Netzwerk von Creative Commons erzeugt, ist immens.
  • Es besteht angesichts des eher regionalen Natur des Problems mutmaßlich wenig Bereitschaft bei CC Legal und weiten Teilen des Netzwerks, in eine Versionierung einzusteigen.